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Rathaus-Nachrichten Bitburg
Ausgabe 42/2024
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Bitburg
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Öffentliche Bekanntmachung - Aufstellungsbeschluss B 257 Dauner Straße und ZOB

Der Stadtrat der Stadt Bitburg hat in seiner Sitzung am 26. September 2024 den Beschluss gefasst, für den Bereich „B 257 Dauner Straße und Zentralen Omnibus Bahnhof (ZOB)“ in Bitburg einen Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Entsprechend den Vorschriften über die Aufstellung von Bebauungsplänen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes der Stadt Bitburg Bereich „B 257 Dauner Straße und ZOB“ gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

In seiner Sitzung am 26. September 2024 hat der Stadtrat der Stadt Bitburg die Abgrenzung des Plangebietes des o.g. Bebauungsplanes gebilligt und die Verwaltung mit der Erstellung eines Bebauungsplanentwurfs beauftragt.

Zweck der Aufstellung des Bebauungsplanes:

Durch die Aufstellung dieses Bebauungsplanes soll die Neugestaltung des ZOB und die Sicherung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung in dem Plangebiet gewährleistet werden. Als Art der Nutzung ist eine Verkehrsfläche mit besonderer Zwecknutzung vorgesehen.

Lage des Plangebietes:

Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes beinhaltet Flurstücke (vollständig oder teilweise) der Flure 4 und 5, der Gemarkung Bitburg. Das Plangebiet umfasst im Wesentlichen die Fläche des ZOB und die nördlich angrenzende Grünfläche, sowie eine Teilfläche der Dauner Straße zwischen dem Hotel Eifelbräu und der Einmündung der Erdorfer Straße in die Dauner Straße. Der abgegrenzte Geltungsbereich des Plangebietes ist in dem nachstehenden, nicht maßstäblichen Lageplan dargestellt.

Die parzellenscharfe Umgrenzung des Plangebietes kann der in der Stadtverwaltung zur Einsichtnahme bereitgehaltenen Planunterlagen entnommen werden.

Stadtverwaltung Bitburg

Bitburg, 10.10.2024

Joachim Kandels

Bürgermeister