Abstufung der Strecke der K 43 auf der Gemarkung Mötsch, Stadtteil Bitburg-Mötsch, zur Gemeindestraße
Im Stadtteil Bitburg-Mötsch hat die K 43 von Netzknoten 6005 006A bei Station 0,000A bis Netzknoten 6005 008 bei Station 3,033E nicht mehr die Verkehrsbedeutung einer Kreisstraße. Diese Straße wird daher gemäß § 3 Abs. 3a Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz in Verbindung mit § 38 des Landestraßengesetzes in Rheinland-Pfalz mit Wirkung vom 31.12.2022 zu einer Gemeindestraße abgestuft.
Die abgestufte Strecke beginnt mit Station 0,000A und endet mit Station 3,033E. Länge der abgestuften Strecke: 3033 m.
Dieser Anordnung liegen drei Übersichtspläne im Maßstab 1: 5.000 zu Grunde.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist bei der Stadt Bitburg, Rathaus, 54634 Bitburg schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen, oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur (1) an: KV-Eifelkreis-Bitburg-Pruem@poststelle.rlp.de erhoben werden. Eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend.
(1) Soweit in § 2 Abs. 3 Satz 1 ERVLVO noch auf § 2 Nr. 3 des zwischenzeitlich aufgehobenen Signaturgesetzes verwiesen wird, gilt für die qualifizierte elektronische Signatur Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. EU Nr. L 257 S. 73).