I.
Am Sonntag, dem 10. November 2024, findet die Wahl zum Beirat für Migration und Integration statt. Die Wahlhandlung endet um 18 Uhr.
II.
Die Wahl findet insgesamt auf dem Wege der Briefwahl statt.
Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag um 16 Uhr im Rathaus der Stadt Bitburg zusammen.
III.
Die Wahl zum Beirat für Migration und Integration wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl auf der Grundlage zugelassener Wahlvorschläge durchgeführt.
Es wird ein amtlicher Stimmzettel bereitgestellt, auf dem alle Bewerberinnen und Bewerber aufgeführt sind.
Es wird unter Beachtung der nachstehenden Grundsätze gewählt:
| 1. | Die Wählerinnen und Wähler haben so viele Stimmen, wie Mitglieder des Beirates für Migration und Integration zu wählen sind. |
| 2. | Die Wählerinnen und Wähler vergeben ihre Stimmen durch Ankreuzen oder eine andere eindeutige Kennzeichnung der auf dem Stimmzettel aufgeführten Bewerberinnen und Bewerber, die sie wählen wollen. |
| 3. | Die Wählerinnen und Wähler können auf dem Stimmzettel auch Bewerbernamen streichen. |
| 4. | Die Stimmabgabe ist insgesamt ungültig, wenn mehr als 4 Stimmen vergeben werden. |
IV.
Wahlberechtigte, die ohne ihr Verschulden weder im Wählerverzeichnis nachgetragen worden sind, noch einen Wahlschein von Amts wegen erhalten haben, können noch bis Freitag, den 8. November 2024, 14 Uhr, einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen erhalten.
V.
Der Wahlbrief kann an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle übersandt oder dort bis spätestens 10. November 2024, 18 Uhr abgegeben werden.
VI.
An der Wahl teilnehmen kann, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Die Wählerin oder der Wähler hat im Zweifel seine Identität nachzuweisen. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl nur im Wege der Briefwahl teilnehmen.
VII.
Wahlhandlung und Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich.