Der Stadtrat der Stadt Bitburg hat den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Bereich „Rewe-Aldi, Saarstraße“ aufgrund der gesetzlichen Vorgaben als Satzung beschlossen. Zuvor hatte der Rat die vorgebrachten Anregungen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange abgewogen und die erforderlichen Beschlüsse dazu gefasst.
In der selben Sitzung stimmte der Stadtrat dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Unteren Naturschutzbehörde und der Stadt Bitburg im Zusammenhang mit dem Vorhaben zu, in dem die naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen geregelt werden.
Ebenfalls zugestimmt wurde dem Abschluss eines Durchführungsvertrages, mit dem sich die Vorhabenträgerin zur Durchführung des Vorhabens, der damit zusammenhängenden Erschließungs- und Ausgleichsmaßnahmen sowie der umweltbezogenen Maßnahmen wie Photovoltaik und Elektro-Ladestationen auf ihre Kosten verpflichtet.
Damit hat der Stadtrat die Grundlage zur Errichtung eines Rewe Vollsortiment-Lebensmittelmarktes mit maximal 3.050 m² Verkaufsfläche und eines Aldi Discount-Lebensmittelmarktes mit maximal 1.200 m² Verkaufsfläche geschaffen. Bei beiden Märkten handelt es sich um Betriebsverlagerungen innerhalb der Stadt Bitburg.