im beschleunigten Verfahren gemäß §13a BauGB – Änderungsbeschluss gemäß §13a i.V.m. §1 Abs. 8 BauGB
Der Stadtrat beschloss in seiner Sitzung am 29.10.2025 auf Vorschlag des Ausschusses für Bau, Wirtschaft, Verkehr und Klimaschutz einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplanes „Bereich WA 3 / Immovum“.
Der Bebauungsplan Nr. 97 „Stahler Weg“ legt drei allgemeine Wohngebiete fest. Für das allgemeine Wohngebiet WA 1 wurde eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 festgesetzt. In den Wohngebieten WA 2 und WA 3 hingegen beträgt die GRZ jeweils 0,2. Um das Bauvorhaben der Immovum GmbH mit der Neubebauung von zwei Doppelhäusern in der geplanten Form zu realisieren, muss die GRZ im Bereich des WA 3 auf 0,4 angehoben werden.
Im Rahmen der Textfestsetzung ist eine Begrünung der Dachfläche mit mindestens 9 cm Dicke zu berücksichtigen.
Die Verwaltung wurde zudem mit dem Abschluss eines Bauplanungsvertrages mit der Immovum GmbH, Bitburg zur Übertragung der Planungsleistung für die Ausarbeitung des Bebauungsplanes beauftragt.