Beschluss zur Dritten Änderung des Bebauungsplanes der Stadt Bitburg Nr. 18 VI Bereich „Im Leuchensang" und Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Stadt Bitburg beabsichtigt die Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 VI Bereich „Im Leuchensang", um die planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung von weiteren Wohnbebauungen gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB) in einem Teilbereich des Bebauungsplanes zu schaffen. Außerdem soll die Anbindung des Wohngebietes Leuchensang mit einem Rad-/Fußweg an die Wirtschaftswegführung der Nord-Ost-Tangente ermöglicht werden.
Der Stadtrat der Stadt Bitburg hat in seiner Sitzung am 12.10.2023 beschlossen, den Bebauungsplan der Stadt Bitburg Nr. 18 VI Bereich „Im Leuchensang" zu ändern. Hiermit wird der Beschluss zur dritten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 VI Bereich „Im Leuchensang" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.
Zweck der Änderung des Bebauungsplanes:
Durch die Änderung des Bebauungsplanes soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung von weiteren Wohngebäuden und den Bau eines Rad-/Fußweges zum Anschluss des Wohngebietes „Im Leuchensang“ an die Wirtschaftswegführung der Nord-Ost-Tangente geschaffen werden.
Bisher hatte der Bebauungsplan in diesem Bereich eine Straßenanbindung zwischen der Nord-Ost-Tangente und der Straße „Im Leuchensang“ sowie Grünflächen vorgesehen. Diese Planung wird nun nicht mehr verfolgt, da sich der Verlauf der Nord-Ost-Tangente mittlerweile geändert hat. Stattdessen soll eine Rad-/Fußwegverbindung geschaffen und die unmittelbar an einen bestehenden Wendehammer angrenzenden Flächen zukünftig als Wohnbauflächen ausgewiesen werden.
Lage des Plangebietes:
Der räumliche Geltungsbereich dieser dritten Änderung des Bebauungsplanes liegt am nordöstlichen Rand der Stadt Bitburg unmittelbar östlich der Straße „Im Leuchensang“. Das Plangebiet liegt am südwestlichen Rand der Gemarkung Matzen. Das vorgesehene Plangebiet besitzt eine Gesamtfläche von rd. 0,4 ha und beinhaltet die folgenden Flurstücke:
Gemarkung Matzen, Flur 6, Flurstücke 95, 938, 942, 945, 949 und 950 jeweils teilweise
Der abgegrenzte Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist in dem nachstehenden nicht maßstäblichen Lageplan dargestellt.
Die parzellenscharfe Umgrenzung des Plangebietes kann den in der Stadtverwaltung zur Einsichtnahme bereitgehaltenen Planunterlagen entnommen werden.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:
Hiermit wird bekannt gemacht, dass der Vorentwurf der vierten Änderung des Bebauungsplanes der Stadt Bitburg Nr. 18 VI Bereich „Im Leuchensang", bestehend aus der Planzeichnung M.: 1:1000 und den Textfestsetzungen sowie der Begründung als Anlage, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom
20. November 2025 bis einschließlich 19. Dezember 2025
über das Internetportal der Stadt Bitburg (www.bitburg.de) im Hauptmenü unter der Rubrik „Aktuelles" - „Bauleitplanung" für die Öffentlichkeit zu finden und entsprechend abrufbar ist.
Sowohl diese öffentliche Bekanntmachung als auch die auszulegenden Planunterlagen sind zudem bei der Stadtverwaltung Bitburg, Rathaus, Geschäftsbereich 3, Zimmer 301, Rathausplatz 3 - 4, 54634 Bitburg, während der Dienststunden jeweils in den Zeiten montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr, montags bis mittwochs von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr einsehbar.
Bei Bedarf ist auch eine Terminvereinbarung außerhalb dieser Öffnungszeiten möglich.
Hierbei wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre Auswirkungen unterrichtet und es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Diese frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt unabhängig von der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB.