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Rathaus-Nachrichten Bitburg
Ausgabe 47/2025
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Bitburg
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Öffentliche Bekanntmachung

Beschluss zur Vierten Änderung des Bebauungsplanes der Stadt Bitburg Nr. 18 VI Bereich „Im Leuchensang" und Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Stadt Bitburg beabsichtigt die Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 VI Bereich „Im Leuchensang", um die planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung einer Straßenverbindung zwischen der Straße „Ostring“ und der geplanten Nord-Ost-Tangente zu schaffen.

Der Stadtrat der Stadt Bitburg hat in seiner Sitzung am 12.10.2023 beschlossen, den Bebauungsplan der Stadt Bitburg Nr. 18 VI Bereich „Im Leuchensang" zu ändern. Hiermit wird der Beschluss zur vierten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 VI Bereich „Im Leuchensang" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.

Zweck der Änderung des Bebauungsplanes:

Durch die Änderung des Bebauungsplanes soll die planungsrechtliche Voraussetzung zum Bau einer Straße geschaffen werden, die eine Anbindung der Straße „Ostring“ an die Nord-Ost-Tangente ermöglicht. Der bisher vorgesehene und im gültigen Bebauungsplan ausgewiesene Streckenverlauf ist auf Grund eines mittlerweile geänderten Verlaufs der Nord-Ost-Tangente nicht umsetzbar. Alternativ ist daher nun der Ausbau eines vorhandenen, im gültigen Bebauungsplan ausgewiesenen, Feldwirtschafts-/Rad-/Fußweg, als Anbindung vorgesehen. Die dafür benötigten Flächen werden im vorliegenden Verfahren als Verkehrsflächen ausgewiesen.

Die ehemals für die Anschlussstelle vorgesehenen Straßenverkehrsflächen werden parallel dazu zukünftig als öffentliche Grünfläche festgesetzt.

Lage des Plangebietes:

Der räumliche Geltungsbereich dieser vierten Änderung des Bebauungsplanes liegt am östlichen Rand der Stadt Bitburg angrenzend an die Kleingartenanlage Bitburg bei der Straße „Ostring“ Das Plangebiet liegt am südwestlichen Rand der Gemarkung Matzen. Das vorgesehene Plangebiet besitzt eine Gesamtfläche von rd. 0,8 ha und beinhaltet die folgenden Flurstücke:

Gemarkung Matzen, Flur 6, Flurstücke 274/224 (teilweise), 274/230, 952 (tlw.), 953 (tlw.), 954 (tlw.) und 964 (tlw.)

Der abgegrenzte Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist in dem nachstehenden nicht maßstäblichen Lageplan dargestellt.

Die parzellenscharfe Umgrenzung des Plangebietes kann den in der Stadtverwaltung zur Einsichtnahme bereitgehaltenen Planunterlagen entnommen werden.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:

Hiermit wird bekannt gemacht, dass der Vorentwurf der vierten Änderung des Bebauungsplanes der Stadt Bitburg Nr. 18 VI Bereich „Im Leuchensang", bestehend aus der Planzeichnung M.: 1:1000 und den Textfestsetzungen sowie der Begründung als Anlage, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom

20. November 2025 bis einschließlich 19. Dezember 2025

über das Internetportal der Stadt Bitburg (www.bitburg.de) im Hauptmenü unter der Rubrik „Aktuelles“ - „Bauleitplanung“ für die Öffentlichkeit zu finden und entsprechend abrufbar ist.

Sowohl diese öffentliche Bekanntmachung als auch die auszulegenden Planunterlagen sind zudem bei der Stadtverwaltung Bitburg, Rathaus, Geschäftsbereich 3, Zimmer 301, Rathausplatz 3 - 4, 54634 Bitburg, während der Dienststunden jeweils in den Zeiten montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr, montags bis mittwochs von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr einsehbar.

Bei Bedarf ist auch eine Terminvereinbarung außerhalb dieser Öffnungszeiten möglich.

Hierbei wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre Auswirkungen unterrichtet und es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Diese frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt unabhängig von der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB.

Stadtverwaltung Bitburg
Bitburg, 13.11.2025
Michael Ringelstein
Erster Beigeordneter