Titel Logo
Rathaus-Nachrichten Bitburg
Ausgabe 48/2023
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Bitburg
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

Widmungsverfügung

Widmung von Gemeindestraßen in Bitburg für den öffentlichen Verkehr

Aufgrund des § 36 Absatz 1 des Landesstraßengesetzes für Rheinland Pfalz (LStrG) vom 01.08.1977 (GVBL S. 273) in der derzeit geltenden Fassung, werden hiermit die bisher nicht formell gewidmeten, nachstehend aufgeführten gemeindlichen Verkehrsflächen für den allgemeinen öffentlichen Verkehr gewidmet.

Die Straßen erhalten die Eigenschaft einer öffentlichen Gemeindestraße (§ 3 Nr. 3 LStrG).

Die Widmung erstreckt sich auf die folgenden Straßen und Flurstücke der Gemarkung Bitburg:

1.

„Arndtstraße“ – Flur 9, Flurstück 72/47 und 65/3,

2.

„Goethestraße“ – Flur 9, Flurstück 65/73,

3.

„Kleiststraße“ – Flur 9, Flurstück 65/79 und 72/22 und

4.

„Schillerstraße“ – Flur 9, Flurstück 301/26, 301/37 und 56/32

Bestandteil dieser Widmungsverfügung ist ein Lageplan, in dem die gewidmeten Flächen farblich dargestellt sind. Der Lageplan kann während der allgemeinen Öffnungszeiten in Zimmer 2 bei der Stadtverwaltung Bitburg, Rathausplatz 3-4, 54634 Bitburg, eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung Bitburg (Ordnungsamt), Rathausplatz 4, 54634 Bitburg schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Stadtverwaltung Bitburg eingegangen ist.

Der Widerspruch kann auch innerhalb der in Satz 1 bezeichneten Frist beim Kreisrechtsaus-schuss des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg, erhoben werden.

Bitburg, den 20. November 2023
Stadtverwaltung Bitburg
Joachim Kandels
Bürgermeister