Die Stadt Bitburg beabsichtigt auf der Gemarkung Matzen einen Bebauungsplan als planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung einer erdgebundenen Photovoltaikanlage gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB) aufzustellen. Gleichzeitig soll die hierzu erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren durchgeführt werden.
Der Ausschuss für Bau, Wirtschaft, Verkehr und Klimaschutz hat in seiner Sitzung am 9.3.2022
vorab einer bei der Unteren Landesplanungsbehörde beantragten Vereinfachten raumordnerischen Prüfung (VrP) zur Errichtung von zwei erdgebundenen Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf der Gemarkung Matzen in den Bereichen „In Burgeich“ und „Auf Forst“ beraten und beide Standorte befürwortet, sofern diese dem fortgeschriebenen Standortkonzept Photovoltaik sowie den Ergebnissen erforderlicher raumordnerischer Prüfungen und der Ergebnisse der Bauleitplanungen (Änderungen des Flächennutzungsplanes und Aufstellung von Bebauungsplänen) entsprechen.
Mit Schreiben vom 24.8.2022 hat die Untere Landesplanungsbehörde das positive Ergebnis der v.g. vereinfachten raumordnerischen Prüfung gemäß § 18 LPlG i.V.m. § 16 ROG im Benehmen mit der Planungsgemeinschaft Region Trier der WES Green GmbH, 54343 Föhren, als Antragsteller und Vorhabenträger mitgeteilt.
Zudem ist der in Rede stehende Standort im bisher im Entwurf vorliegenden „Steuerungsrahmen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen“ als Eignungsflächen dargestellt.
Der Stadtrat der Stadt Bitburg hat in seiner Sitzung am 20.7.2023 die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes Bereich „Auf Forst“ beschlossen. Hiermit wird der Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bitburg Bereich „Auf Forst – Sonderbaufläche Photovoltaik“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.
Zweck der Änderung des Flächennutzungsplanes:
Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung einer erdgebundenen Photovoltaikanlage geschaffen und eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich gewährleistet werden. Es bedarf der Änderungen des Flächennutzungsplanes, da der Planbereich im wirksamen Flächennutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt ist (Beachtung des Entwicklungsgebotes gemäß § 8 Abs. 2 BauGB).
Lage des Plangebietes:
Der räumliche Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes liegt am südlichen Rand der Gemarkung Matzen, unmittelbar nördlich der Bundesstraße B50. Das vorgesehene Plangebiet besitzt eine Gesamtfläche von rd. 10,7 ha und beinhaltet die folgenden Flächen:
Gemarkung Matzen, Flur 4, Flurstücke 114, 60, 61, 59/2 (tlw.), 71 und 72.
Der abgegrenzte Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist in dem nachstehenden nicht maßstäblichen Lageplan dargestellt.
Die parzellenscharfe Umgrenzung des Plangebietes kann der in der Stadtverwaltung zur Einsichtnahme bereitgehaltenen Planunterlage entnommen werden.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:
Hiermit wird bekannt gemacht, dass die Grundlagendaten zum Flächennutzungsplan der Stadt für den Bereich „Auf Forst - Sonderbaufläche Photovoltaik“, Stadtteil Matzen, bestehend aus der Planzeichnung M.: 1:7.500 und der Begründung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom
7. Dezember 2023 bis einschließlich 10. Januar 2024
bei der Stadtverwaltung Bitburg, Rathaus, Geschäftsbereich 3, Zimmer 301, Rathausplatz 3 - 4, 54634 Bitburg, während der Dienstsstunden jeweils in den Zeiten montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr, montags bis mittwochs von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Bei Bedarf ist auch eine Terminvereinbarung außerhalb dieser Öffnungszeiten möglich.
Sowohl diese öffentliche Bekanntmachung als auch die auszulegenden Planunterlagen sind zusätzlich über das Internetportal der Stadt Bitburg (www.bitburg.de) im Hauptmenü unter der Rubrik „Aktuell“ – „Aktuelle Meldungen“ – „Bauleitplanung“ für die Öffentlichkeit zu finden und entsprechend abrufbar.
Darüber hinaus wird die Planung in das zentrale Internetportal des Landes unter https://www.geoportal.rlp.de eingestellt.
Hierbei wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre Auswirkungen unterrichtet und es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Diese frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt unabhängig von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB.