Im Sinne der Verkehrssicherheit und auch des Stadtbildes sollen Abfallbehälter nur eine möglichst kurze Zeit auf öffentlichen Verkehrsflächen stehen. In seiner Abfallsatzung hat der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (ART) geregelt, dass die Abfallbehälter frühestens um 18:00 Uhr am Abend vor dem Abfuhrtag bereitgestellt werden dürfen. Und nach der Leerung sind die Mülltonnen dann möglichst bald wieder zu entfernen.
Auch wenn die Tonne witterungsbedingt oder aus sonstigen Gründen einmal nicht entleert werden konnte, ist der Anlieger verpflichtet, seine Abfallbehälter von der öffentlichen Verkehrsfläche zu entfernen.
Deshalb bitte die Stadt Bitburg alle Anlieger darum, die geltenden Regelungen zu beachten. Halten sich alle an die Vorgaben, gibt es keinen Ärger und sowohl das Stadtbild als auch die Optik des eigenen Anwesens profitieren davon.