In der Kölner Straße (L 32) im Bitburger Stadtgebiet gilt ab sofort eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Nachdem der § 45 der Straßenverkehrsordnung neu gefasst wurde, kann eine Gemeinde im unmittelbaren Bereich von Fußgängerüberwegen, Kindertagesstätten, Schulwegen, Förderschulen und Alten- und Pflegeheimen auch auf Straßen des überörtlichen Verkehrs eine solche Geschwindigkeitsbeschränkung erlassen. Davon macht die Stadt Bitburg Gebrauch und ordnet die entsprechende Geschwindigkeitsbeschränkung für die Kölner Straße an. Diese Straße erfüllt alle Voraussetzungen, und die Sicherheit aller Fußgänger, insbesondere von Kindern, wird hier deutlich verbessert.