Rathaus-Nachrichten Bitburg
Ausgabe 51/2022
Nachrichten und Mitteilungen der Stadt Bitburg
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Stadt Bitburg beteiligt sich am Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“
Einstimmig hat der Stadtrat beschlossen, dass die Stadt Bitburg die Förderung „Klimaangepasstes Waldmanagement“ beantragt und die zu gewährenden Fördermittel zum entsprechenden Umbau des städtischen Waldes nutzt.
Aus Bundesmitteln werden privaten und kommunalen Waldbesitzern aus dem Programm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ Fördermittel zum klimaangepassten Waldumbau bereitgestellt.
Aus Sicht des Gemeinde- und Städtebundes ist das Förderprogramm des Bundes von großer Bedeutung, da ein Einstieg in die Honorierung der Ökosystemleistungen des Waldes erfolgt.
Wer die Förderung in Anspruch nehmen möchte, muss bei der Waldbewirtschaftung folgende Kriterien einhalten:
- Verjüngung des Vorbestandes durch künstliche oder Naturverjüngung.
- Die Naturverjüngung hat hier Vorrang, sofern klimaresiliente, überwiegend standortheimische Hauptbaumarten in der Fläche auf natürlichem Wege eingetragen werden und anwachsen.
- Bei künstlicher Verjüngung sind die zum Zeitpunkt der Verjüngung geltenden Baumartenempfehlungen einzuhalten. Dabei ist ein überwiegend standortheimischer Baumartenanteil einzuhalten.
- Zulassen von Stadien der natürlichen Waldentwicklung (Sukzessionsstadien).
- Erhalt oder falls erforderlich, Erweiterung der klimaresilienten, standortheimischen Baumartendiversität.
- Verzicht auf Kahlschläge. Das Fällen von absterbenden oder toten Bäumen oder Baumgruppen außerhalb der planmäßigen Nutzung bei Notlagen ist möglich.
- Anreicherung und Erhöhung der Vielfalt an Totholz, sowohl stehend wie liegend.
- Kennzeichnung und Erhalt von mindestens fünf Habitatbäumen oder Habitatbaumanwärtern pro Hektar, welche zur Zersetzung auf der Fläche verbleiben.
- Bei Neuanlage von Rückegassen müssen die Abstände zwischen ihnen mindestens 30 Meter, bei verdichtungsempfindlichen Böden mindestens 40 Meter betragen.
- Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel.
- Maßnahmen zur Wasserrückhaltung.
- Natürliche Waldentwicklung auf fünf Prozent der Waldfläche.
- Der städtische Wald ist seit 2020 nach FSC® zertifiziert. Die Kriterien gehen über die Vorgaben des Landeswaldgesetzes und den deutschen FSC® - Standard hinaus. Auf ca. 40 Hektar soll eine natürliche Waldentwicklung erfolgen, die forstwirtschaftliche Bewirtschaftung wird für 20 Jahre eingestellt.
- Insbesondere die natürliche Waldentwicklung auf ca. 40 Hektar kann wegen der ertragsschwachen Standorte im Kylltal auf der Gemarkung Erdorf, Wilsecker und Matzen erfüllt werden ohne produktive Flächen aus der Nutzung zu nehmen.
Nähere Erläuterungen dazu erhalten Sie über unser Rats- und Bürgerinformationssystem (sh. www.bitburg.de) oder direkt beim Forstrevier.