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Rathaus-Nachrichten Bitburg
Ausgabe 51/2023
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Bitburg
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Öffentliche Bekanntmachung nach § 6 Abs. 5 BauGB

4. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Stadt Bitburg und der Verbandsgemeinde Bitburger Land - Bereich „Flugplatz Bitburg“

Der Stadtrat der Stadt Bitburg und der Verbandsgemeinderat Bitburger Land haben nach Durchführung des Bauleitplanverfahrens jeweils am 15.12.2022 die 4. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Stadt Bitburg und der Verbandsgemeinde Bitburg-Land, Bereich „Flugplatz Bitburg“ beschlossen. Diese Planänderung wurde mit Bescheid der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 17.02.2023 (Az.: 06-220951-09) gemäß § 6 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung genehmigt.

Der räumliche Geltungsbereich der 4. Änderung dieses Flächennutzungsplanes ist in dem nachfolgend abgedruckten, unmaßstäblichen Kartenauszug dargestellt. Zu dieser Planänderung erfolgte auch im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes für diesen Bereich.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Diese 4. Änderung des Flächennutzungsplanes kann mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 6 Abs. 5 S. 3 BauGB im Rathaus der Stadt Bitburg, Zimmer 301, Rathausplatz 3-4, 54634 Bitburg, während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt der Flächennutzungsplanänderung und der Begründung sowie der zusammenfassenden Erklärung wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Mit dieser Bekanntmachung wird die 4. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Stadt Bitburg und der Verbandsgemeinde Bitburg-Land, Bereich „Flugplatz Bitburg“ wirksam.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 Abs. 1 BauGB

1. Eine nach § 214 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und

2. Nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Bitburg geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Stadtverwaltung Bitburg
Bitburg, 8.12.2023
Joachim Kandels
Bürgermeister