1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das
Jahr 2021 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen habe ich am 26. Januar 2021 dem Hauptausschuss und Stadtrat zugeleitet.
1. | Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen an allen Werktagen, außer samstags, von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (donnerstags bis 18:00 Uhr, freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr) bei der Stadtverwaltung Bitburg, Rathausplatz 3-4, 54634 Bitburg, Zimmer 105, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Stadtrat am 25. Februar 2021 zur Einsichtnahme aus. |
2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner von Bitburg haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung, d. h. bis zum 24.02.2021 bei der Stadtverwaltung Bitburg, Rathausplatz 3-4, 54634 Bitburg, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Stadtverwaltung oder an den Bürgermeister der Stadt Bitburg, Herrn Joachim Kandels, Rathausplatz 3-4, 54634 Bitburg, oder elektronisch an Buergerhaushalt@stadt.bitburg.de einzureichen. Der Stadtrat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |