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Rathaus-Nachrichten Bitburg
Ausgabe 7/2023
Nachrichten und Mitteilungen der Stadt Bitburg
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Informationen rund um Fastnacht

Karneval in Bitburg

Die Entwicklung der Corona-Pandemie lässt es zu, dass die Menschen in diesem Jahr endlich wieder unbeschwert Fastnacht feiern können. Dazu haben wir Ihnen Informationen zu den närrischen Tagen zusammengestellt.

Rosenmontag und Fastnachtdienstag schulfrei

Wie die Bitburger Schulleiterinnen und Schulleiter für die Bitburger Schulen bereits im vergangenen Jahr festgelegt haben, werden an Rosenmontag und Fastnachtsdienstag wieder zwei bewegliche Ferientage eingelegt.

Rathaus und Stadtwerke an Rosenmontag geschlossen

Am Rosenmontag, 20. Februar 2023, bleiben die Diensträume der Stadtverwaltung und der Stadtwerke Bitburg für den Publikumsverkehr geschlossen.

Folgende Notdienste werden für diesen Tag eingerichtet:

Bei Störfällen und Schäden in der Wasserversorgung ist der Bereitschaftsdienst unter der Telefon-Nr. 0160/8425198 zu erreichen. Bei Störungen im Abwasserbereich: Tel.-Nr. 0171/6254142.

Bei Nichterreichbarkeit der angegebenen Telefon-nummern kann die Meldung auch an den Trierer Wachdienst unter Tel.-Nr. 0651/978340 erfolgen.

Rettungsdienst und Feuerwehr erreichen Sie unter dem Notruf 112.

Am Fastnachtdienstag, dem 21. Februar 2023, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung und der Stadtwerke wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten erreichbar.

Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes gelten auch an den närrischen Tagen

Aus Anlass der bevorstehenden Fastnacht weist die Stadtverwaltung nochmals auf die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes hin.

Danach ist die Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten nicht und von Jugendlichen ab 16 höchstens bis 24 Uhr gestattet.

Auch mit dem Ausschank von alkoholischen Getränken an Jugendliche sollte sehr sorgfältig umgegangen werden. Die Abgabe von Alkoholika wie Bier (auch Bier-Mixgetränke) oder Wein nach dem Jugendschutzgesetz ist erst ab 16 Jahren erlaubt. Branntweinhaltige Getränke (auch Mixgetränke) dürfen an Minderjährige überhaupt nicht abgegeben werden.

Daher möchten wir alle Veranstalter, Gastwirte und Verkaufsstellen auf ihre rechtlichen Verpflichtungen und ihr Verantwortungsbewusstsein hinweisen, insbesondere in der Fastnachtszeit gegenüber Kindern und Jugendlichen und deren Gesundheit entsprechend zu handeln.

Ein besonderer Appell richtet sich auch an Eltern, Verwandte, Bekannte und Freunde, die den Kindern und Jugendlichen als Vorbild zeigen sollten, dass Hochstimmung und Alkohol nicht unbedingt zusammengehören müssen.

Und wer feiert, sollte daran denken, sich und seinem Körper ab und zu eine Pause zu gönnen und ab und zu mal ein erfrischendes Getränk ohne Alkohol zu trinken, dann kann an Karneval nichts schief gehen!

Straßensperren an Karnevalstagen unterlassen

- Aufruf an alle Erziehungsberechtigten, Kinder und Jugendliche -

Die hin und wieder auftretende Unsitte, dass Kinder und Jugendliche während der Karnevalstage Straßensperren errichten bzw. Autos anhalten, um von den Fahrern Geld oder Süßigkeiten zu erheischen, birgt eine erhöhte Unfallgefahr und ist auch nicht erlaubt.

Deshalb möchten die Polizeiinspektion Bitburg und die Stadt alle Erziehungsberechtigten darum bitten, darauf zu achten, dass ihr Nachwuchs sich nicht an solchen Aktionen beteiligt. Gleiches gilt natürlich für die Kinder und Jugendlichen selbst.

Niemand hat etwas dagegen, wenn Kinder und Jugendliche sich nach alter Sitte verkleiden und dann von Haus zu Haus ziehen, ihre Heischlieder singen und dafür Süßigkeiten erhalten. Doch wenn sie sich auf die Straße stellen und Autos anhalten, ist schnell ein Unfall mit schlimmsten Folgen passiert.