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Rathaus-Nachrichten Bitburg
Ausgabe 8/2023
Seite 3 (4c)
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Hüttenbrennen in den Bitburger Stadtteilen

In Masholder brennt die Hütt.

- Am 26. Februar wird der Winter verbrannt –

Überall in den Dörfern im Bitburger Land werden am ersten Fastensonntag wieder die „Hütten“ brennen, um den Winter auszutreiben. So auch auf den Höhen der Bitburger Stadtteile. Die Corona-Beschränkungen der letzten Jahre bestehen erfreulicherweise nicht mehr.

Bräuche wie das „Hüttenbrennen“ gehören zu den schönen Traditionen, die aus uralter Zeit überliefert sind. Sie stärken die Geselligkeit und das Zusammenleben in der Dorfgemeinschaft.

Das „Hüttenbrennen“, mancherorts auch „Scheefsunndich“ oder „Burgbrennen“ genannt, ist ein gutes Beispiel für einen alten heidnischen Ritus, der in die Tradition des Christentums übernommen wurde. Mit dem Hüttenbrennen am ersten Fastensonntag, in diesem Jahr der 26. Februar, wird symbolisch der Winter ausgetrieben, und der Frühling kann Einzug halten.

Bereits einige Wochen zuvor sammeln die Jugendlichen im Dorf Holz und Stroh ein, um es dann auf den Höhen rund um die Stadtteile zu größeren Haufen, den so genannten „Hütten“ aufzuschichten. In die Mitte wird ein großes Holzkreuz, das mit Stroh umwickelt ist, aufgestellt.

Dann muss Wache gehalten werden, damit niemand von den Nachbargemeinden die „Hütt“ vor Anbruch der Dunkelheit anbrennen kann. Nach dem Läuten der Abendglocke ist es dann soweit.

Das Feuer wird entzündet und ist weithin sichtbar. Nach dem Abbrennen ziehen die jungen Leute dann durch den Ort und sammeln Eier oder auch Geld als Lohn für ihre Mühen.

Die gesammelten Eier werden dann bei dem Ehepaar gebraten und gegessen, das zuletzt geheiratet hat.

Leider kommt es hin und wieder dazu, dass Reifen oder Müll mit verbrannt werden und so die Umwelt unnötig belastet wird. Und bedauerlicherweise kann man hin und wieder auch beobachten, dass junge Hüttenbrenner zu diesem Anlass erheblich alkoholisiert sind und deshalb Unfälle passieren.

Auch alle Verkehrsteilnehmer, die im Laufe des Tages an den „Hütten“ vorbeikommen, sollten Rücksicht nehmen und besondere Vorsicht walten lassen, damit es nicht zu Unfällen kommt!

Aus diesen Gründen bittet die Stadt in jedem Jahr alle Beteiligten, darauf zu achten, dass nur Holz und Stroh verbrannt und beim Alkoholkonsum die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes beachtet werden. Dann steht einem „Hüttenbrennen“ nach alter Vätersitte nichts im Wege.