Sportplatzanlage Stahl
Die Sanierung oder Auslagerung der durch das Hochwasser 2021 zerstörten Sportplatzanlage war im Jahr 2022 Gegenstand mehrerer Sitzungen des Ortsbeirates. Der Ortsbeirat sprach sich mehrmals für eine Auslagerung der Gesamtanlage an einen hochwasserfreien Standort aus. Diese, vom Ortsbeirat nach wie vor favorisierte Variante, scheiterte allerdings daran, dass an dem geplanten neuen Standort im Bereich Grillhütte/Tennisanlage der notwendige Grunderwerb nicht realisierbar ist. Darüber hinaus könnte eine Förderung der äußeren Erschließung nur erfolgen, wenn eine Sanierung am alten Standort aus wasserrechtlicher Sicht nicht zulässig wäre. Das würde auch für jeden anderen neuen Standort gelten. Da aber nach Aussage der SGD Nord die Sanierung am jetzigen Standort aus Gründen der Besitzstandwahrung wasserrechtlich zulässig ist, müsste die Stadt bei einer Auslagerung alle Kosten, die über die Wiederherstellung der vorhandenen Anlagen nach heutigen Standards (Spielfeld, Umkleidegebäude) hinausgehen, aus Eigenmitteln finanzieren, weil diese nicht förderfähig sind. Das lässt aber die derzeitige Haushaltslage nicht zu, so dass nur ein Wiederaufbau am alten Standort möglich ist. Nach Erteilung der beantragten Baugenehmigung soll die Maßnahme in 2023/2024 umgesetzt werden, wobei des Umkleidegebäude nicht mehr am jetzigen Standort aufgebaut, sondern so weit wie möglich nach Norden verschoben und aufgeständert wird. Der Ballfangzaun wird so konstruiert, dass im Hochwasserfall das untere Zaunelement problemlos abgehängt werden kann. Die Kosten der Gesamtmaßnahme werden auf rd. 800.000 EUR geschätzt und sind zu 100 % förderfähig.
Ausbau Stahler Weg
Der Ortsbeirat hat sich am 22.03. und 25.10.2021 mit dem Projekt beschäftigt und sich dafür ausgesprochen, in einer Anliegerversammlung beide Ausbauvarianten mit den jeweiligen finanziellen Auswirkungen (Ausbaukosten, Ausbaubeiträge) vorzustellen. Die Anliegerversammlung sollte am 29.11.2021 stattfinden, musste aber coronabedingt abgesagt werden.
Am 10.01.2022 fand eine Besprechung mit BM Kandels statt, in der folgende Schritte vereinbart wurden:
Die Stadt prüft, ob aufgrund des Bauzustandes ein Vollausbau aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich ist, oder ob lediglich eine Fahrbahnreparatur notwendig ist. Dabei soll auch der Zustand der Straßenbeleuchtung untersucht werden um festzustellen, ob ggfs. Handlungsbedarf in Bezug auf deren Verkehrssicherheit besteht.
Sollte die Prüfung der Verwaltung zu dem Ergebnis führen, dass lediglich eine Fahrbahnsanierung erforderlich ist, bedarf es keiner weiteren Beschlüsse der zuständigen städtischen Gremien. In diesem Fall würden Fahrbahnerneuerung und evtl. die Erneuerung der Straßenbeleuchtung für das kommende Haushaltsjahr eingeplant. Das hätte auch den Vorteil, dass keine Beitragserhebung erfolgt und diese bei einem späteren Vollausbau (nach ca. 10 - 15 Jahren) in Form des wiederkehrenden Beitrags durchgeführt würde.
Ortsvorsteher Heyen informiert über das Ergebnis der Prüfung durch das Stadtbauamt, das in einem ihm vorliegenden Vermerk wie folgt festgehalten ist:
„Der Stahler Weg weist vermehrt Risse und Abnutzungen an der Fahrbahn auf. Diese Schäden sind jedoch nicht so gravierend, dass ein Vollausbau erforderlich ist. Zur Schadensbeseitigung genügt eine Asphaltsanierung. Hierbei wird die Asphaltfahrbahn 4 cm abgefräst, die Straßeneinbauten (Einläufe, Schächte, Schieber und Hydranten) sowie die Flussplatten werden höhenmäßig angepasst und anschließend eine neue 4 cm Asphaltdeckschicht aufgebracht. Danach erfolgen neue Markierungen auf der Fahrbahn. Im Bereich der Gehwege müssen punktuelle Reparaturen durchgeführt werden. Die Straßenbeleuchtung kann unproblematisch aufgerüstet werden, um eine bessere Ausleuchtung zu erreichen.
Die Asphaltsanierung muss mit den Stadtwerken abgestimmt werden, da evtl. vorher umfassende Maßnahmen Arbeiten an der Wasserleitung erforderlich werden. Die Koordinierung mit den Stadtwerken läuft.
Die Finanzmittel von 2022 für die Unterhaltung von Straßen sind bereits vollständig verplant. Die Maßnahme wird in die Unterhaltungsplanung der nächsten Jahre aufgenommen, wobei die Finanzierung der möglichen Arbeiten an der Wasserleitung noch von den Stadtwerken geklärt werden muss. Bis zur Durchführung der Asphaltsanierung müssen Unfallgefahren punktuell beseitigt werden.“
Der Ortsbeirat sprach sich am 07.02.2022 nochmals dafür aus, einen Bestandsausbau und keinen Vollausbau durchzuführen. Er schlug zudem nochmals vor, in diesem Zusammenhang auch die im Zuge des Stahler Weges geplanten Maßnahmen nach dem Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept auszuführen und die Planung entsprechend abzustimmen.
Budget 2023
In der Sitzung am 26.09.2022 befasste sich der Ortsbeirat mit dem Haushaltsbudget des Stadtteils Stahl für das Jahr 2023 und beschloss, die zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 23.000 EUR wie folgt einzuplanen:
Nach Genehmigung des städtischen Haushalts werden die Projekte umgesetzt.
Für das Budget 2022 standen nach erfolgter Kürzung (Sparmaßnahmen) insgesamt 16.600 EUR zuzüglich Mittel aus Vorjahren von 9.800 EUR zur Verfügung, die für folgende Projekte verwendet wurden:
• Anlegung Hüttenplatz
• Anschaffung von Sitzgruppen und Ruhebänken
• Sanierung Zufahrt Grillhütte
• Anschaffung von Spielgeräten (Grillhütte/Tennisplatz)
Abfallentsorgung
Auf Antrag von Einwohnern des Stadtteils befasste sich der Ortsbeirat in 2022 erneut mit dem Thema Altglas- und Biogutentsorgung, das bereits in 2015 und den folgenden Jahren diskutiert worden war.
Grundsätzlich gilt für die gesamte Abfallentsorgung: Zuständig für die Regelung der Abfallentsorgung ist der ART, ein gemeinsamer Zweckverband der Stadt Trier und der Landkreise Trier-Saarburg, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Landkreis Bernkastel-Wittlich und Vulkaneifelkreis. Dieser entscheidet u.a. auch über die Standorte für Grüngutentsorgung sowie über alle anderen Containerstandorte, wobei die Kom-munen natürlich beteiligt werden.
Der Sachstand bezüglich des Stadtteils Stahl ist bisher folgender:
Grüngutannahmestellen gibt es im Stadtgebiet nur im Stadtteil Matzen (Sonnen-hof). In unmittelbarer Nachbarschaft kann Grüngut im EVZ Rittersdorf (Montag - Samstag von 08.00 bis 16.00 Uhr) und in Metterich abgegeben werden. Für die An-nahmestellen in Bitburg-Matzen und in Metterich gibt es private Betreiber. Aus Kostengesichtspunkten wird der ART nicht bereit sein, weitere Anlagen einzurichten, auch wenn die Stadt Bitburg einen entsprechenden Antrag stellen würde. Es kann davon ausgegangen werden, dass nicht in jedem Stadtteil eine Grüngutannahmestelle vorgehalten werden kann und wird.
Glascontainerstandorte waren wiederholt Gegenstand von Beratungen des Ortsbeirates. Standortvorschläge wurden aufgrund der Erfahrungen der vorhergehenden Jahre, in denen Container in Stahl aufgestellt waren, sehr kontrovers diskutiert (Lärmbelastung, Vermüllung der Standorte, Beeinträchtigung der Nachbargrundstücke, Beschwerden der unmittelbaren Anlieger). Am 02.06.2016 hat der Ortsbeirat mit 6 gegen 3 Stimmen beschlossen, dass in Stahl keine Glascontainer aufgestellt werden sollen, weil keine geeigneten Standorte gefunden wurden und die Mehrheit der Mitglieder auch keinen Bedarf dafür gesehen hat.
Das Thema BioabfaII-Container kam erstmals Ende 2019 zur Sprache. Bisher hat der ART allerdings noch keine Entscheidung darüber getroffen, ob überhaupt im Stadtteil Stahl ein solcher Container aufgestellt wird. Im Ortsbeirat wurde die Thematik ausführlich diskutiert, auch vor dem Hintergrund, dass ein Standort für Biogut-Container wegen der zu erwartenden Belästigungen keinesfalls im Innerortsbereich vertretbar ist. Aus diesem Grund war der Ortsbeirat seinerzeit einstim-mig der Meinung, dass der Bedarf für einen Biogut-Container im Stadtteil nicht gegeben sei.
Am 02.09. und 25.11.2019 wurde die Thematik bereits im Ortsbeirat diskutiert. Der Arbeitskreis 3 „Umweltschutz, Hochwasserschutz“ wurde vom Ortsbeirat gebeten, dazu einen Vorschlag zu erarbeiten.
Die Aufstellung von Biogutentsorgungscontainern wird im Eifelkreis sehr kontro-vers diskutiert. In vielen Gemeinden wurden bisher noch keine Container aufgestellt, weil die damit verbundenen Probleme (wilde Müllablagerungen, weite Fahr-wege etc.) nicht gelöst sind.
Der Ortsbeirat sah seinerzeit keine Notwendigkeit, Container für Bio- oder Glasmüll im Stadtteil Stahl aufzustellen, auch weil keine geeigneten Standorte in der Ortslage gefunden werden konnten und das Problem der Vermüllung solcher Standorte kaum lösbar ist. Die Einrichtung einer Grüngutannahmestelle ist ohnehin nicht realisierbar. An dieser Sachlage hat sich nach Auffassung der Ortsbeiratsmitglieder nichts geändert. Daher wurde nach wie vor keine Notwendigkeit gesehen, Container aufzustellen.
Lückenschluss Oberweiser Straße
Im Altortskern von Stahl wurden vier Reihenhäuser in dorfgerechter Bauweise durch einen privaten Investor errichtet. Baurecht für dieses Projekt wurde in den Jahren 2018 - 2020 durch Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes geschaffen, der den Rahmen für die Gestaltung der Häuserzeile vorgab. Mit der Fertigstellung dieses Vorhabens im November 2022, das eines der Hauptziele des vom Ortsbeirat 2017 im Rahmen des Zukunft-Check Dorf beschlossenen Dorfentwicklungskonzeptes war, wurde die über viele Jahre vorhandene Baulücke im alten Ortskern geschlossen. Dieser Bereich wurde damit städtebaulich stark aufgewertet und der dörfliche Charakter des Umfeldes wieder hergestellt.
Änderung Mietsätze Bürgerhaus Ahl Schul
Der Ortsbeirat befasste sich mit dem Vorschlag der Verwaltung zur Änderung der Mieten für die Benutzung des Bürgerhauses Ahl Schul ab 01.01.2023. Der Stadtrat beschloss im Dezember 2022, dass künftig folgende Mietsätze gelten:
Seniorentag
Der Ortsbeirat beriet am 28.11.2022 über die Organisation des jährlichen Seniorentages im Stadtteil Stahl, der im Auftrag des Ortsbeirates vom Dorf- und Förderverein Stahl e.V. ausgerichtet wird und beschloss folgende Regelung:
1) der Seniorentag findet künftig grundsätzlich am Samstag vor dem 1. Adventssonntag statt.
2) Alle Einwohner des Stadtteils, die bis zu diesem Datum das 70. Lebensjahr vollenden, werden persönlich schriftlich eingeladen.
3) Einwohner, die verzogen sind, aber mindestens seit 20 Jahren im Stadtteil Stahl wohnhaft waren, werden eingeladen.
4) Der Ortsbeirat schlägt vor, den Zuschuss der Stadt für die Ausrichtung des Seniorentages vor dem Hintergrund der allgemeinen Kostensteigerungen ab 2023 von bisher 7,50 Euro auf 10,00 Euro zu erhöhen.
Sanierung Stützmauer Nimstal
Die Fa. UVB hat den Auftrag, die Sanierung der eingestürzten Erdmauer durch den Einbau von Gabionen durchzuführen. Nach Wiederherstellung der Mauer soll durch eine Tonnagebegrenzung die Belastung der Anliegerstraße durch LKW-Verkehr reduziert werden. Die Stadtverwaltung Bitburg hat als Straßenverkehrsbehörde die dazu erforderlichen Maßnahme anzuordnen, die bereits mehrfach vom Ortsbeirat gefordert wurden, weil die Anlieger mit Recht darauf hinweisen, dass die Fahrbahn ansonsten beschädigt wird und frühzeitig erneuert werden muss. Der landwirtschaftliche Anliegerverkehr - wozu allerdings nicht das Hofgut Hungerburg auf Gemarkung Birtlingen gehört, sondern nur die Anwesen Backesmühle und Aussiedlung Ewen auf Gemarkung Stahl gehören - muss allerdings frei bleiben.
Jagdgenossenschaft Stahl
Am 07.11.2022 fand eine Versammlung der Jagdgenossenschaft statt mit folgenden Ergebnissen:
• Die Kassenbericht des Jahres 2021 ergab zum Jahresende einen Bestand des Jagdpachtkontos von 50.000 EUR. Die Jagdgenossenschaft verzichtet auf eine Auszahlung der Jagdpachtanteile. Die Mittel sollen zur Unterhaltung der Wirtschaftswege eingesetzt werden. Dem Vorschlag von OV Heyen, eine
Prioritätenliste für die Unterhaltung der Wirtschaftswege, die sich in keinem guten Ausbauzustand befinden, zu erstellen, wurde zugestimmt.
• Dem Jagdvorstand (Ernst Weires, Jagdvorsteher, Matthias Thommes, Frank Bauer Beisitzer) wurde Entlastung erteilt.
• Der Verlängerung des bestehenden Jagdpachtvertrages durch den Jagdvorsteher während der Corona-Beschränkungen um weitere 12 Jahre wurde zugestimmt.
• Die anwesenden Pächter der Stahler Jagd (Peter Schwickert und Karl-Heinz Neumann, beide wohnhaft in Stahl) wiesen darauf hin, dass die Störung des Wildes durch freilaufende, teilweise sogar wildernde Hunde, in letzter Zeit zugenommen habe. Die Verschmutzung der an die Wirtschafts- und Wanderwege angrenzenden Wiesen und Felder stelle ein Problem dar. Ferner berge das Freilaufen der Hunde die Gefahr der Ansteckung durch die akute Fuchsräude in sich. Deshalb wurde dem Vorschlag der Pächter, entsprechende Hinweisschilder aufzustellen und in den Rathausnachrichten auf das Problem hinzuweisen, zugestimmt.