Im Zuge der Verwirklichung des Radverkehrskonzeptes hat die Stadt die Thilmanystraße zu einer „Fahrradstraße mit PKW-Verkehr“ umgebaut. Nun geht es so langsam in Richtung Frühjahr, und dann dürften auch immer mehr Radfahrer hier unterwegs sein. Da bei manchen Verkehrsteilnehmern noch Unsicherheit über die geltenden Regeln besteht, gibt es hier nochmals entsprechende Erläuterungen dazu:
Eine Fahrradstraße ist grundsätzlich eine Straße, die dem Radverkehr vorbehalten ist. Die Thilmanystraße bleibt aber durch eine entsprechende Zusatzbeschilderung auch für den Anliegerverkehr – wie bisher in Richtung Mötscher Straße – befahrbar. Dazu wurde unter das Fahrradstraßenschild das Zusatzschild „Anlieger frei“ angebracht.
Welche Verkehrsregeln gelten nun in der Thilmanystraße?
Für alle Verkehrsteilnehmer*innen gilt eine max. Fahrgeschwindigkeit von 30 km/h.
Für Radfahrende gilt:
Für alle Kraftfahrzeuge gilt:
Sie sind dem Radverkehr untergeordnet und dürfen diesen nicht behindern oder gefährden, die Fahrgeschwindigkeit muss an den Radverkehr angepasst werden.
Für Fußgänger ändert sich durch den Umbau zur Fahrradstraße nichts.
Alle Verkehrsteilnehmer werden um Beachtung gebeten.
Die Ausführungspläne der Fahrradstraße in der Thilmanystraße kann jeder hier einsehen: