Die Stadt Bitburg sucht für die Neubesetzung der Schiedsmannsstelle in Bitburg zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Schiedsperson (m/w/d). Interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!
Allgemeine Informationen:
Der Schiedsamtsbezirk Bitburg besteht aus der Stadt Bitburg und den Stadtteilen Erdorf, Irsch, Masholder, Matzen, Mötsch und Stahl.
Das Ehrenamt der Schiedsperson kann im Allgemeinen von Bürgerinnen oder Bürgern übernommen werden, die zwischen 30 und 70 Jahre alt sind, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben, nicht unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt stehen, eine ausgeprägte Bereitschaft zum Zuhören sowie Freude und Geschick an und in der Verhandlungsführung verfügen sowie in Bitburg wohnen.
Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs zu beenden. Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z.B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.
Auf Vorschlag des Stadtrates wird die Schiedsperson von der Direktorin des zuständigen Amtsgerichtes, hier das Amtsgericht Bitburg, als Ehrenbeamte des Landes ernannt. Die Amtszeit der Schiedsperson beträgt fünf Jahre.
Die Schiedspersonen werden für ihr Amt u.a. durch das Schiedsamtsseminar und Fortbildungsveranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. hinreichend ausgebildet.
Allgemeine Informationen zur Schiedsamtstätigkeit gibt es auch im Internet unter www.schiedsamt.de und
https://agpru.justiz.rlp.de/service-informationen/schiedspersonen-und-schiedsamt
Interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!
Interessierte Bewerber, die ihren Wohnsitz in einer der oben genannten Ortsgemeinden haben, das 30. Lebensjahr vollendet haben und die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, werden gebeten, sich bis zum 15. März 2024 bei der Stadtverwaltung Bitburg, Rathausplatz 3 - 4, schriftlich zu bewerben.
Sie haben noch Fragen? Gerne stehen wir Ihnen persönlich zur Verfügung. Telefon: 06561-60010, E-Mail: bitburg@bitburg.de