Titel Logo
Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 1/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer und der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2023

die Festsetzung der Grundsteuer und der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2023

Aufgrund des § 27 Abs. 3 in Verbindung mit § 29 des Grundsteuergesetzes und des § 6 Abs. 4 oder Abs. 5 der jeweiligen Hundesteuersatzung werden

die Grundsteuer, die Hundesteuer,

und der Landwirtschaftskammerbeitrag

für das Kalenderjahr 2023

für die Stadt Baumholder und die Ortsgemeinden Berglangenbach, Berschweiler, Eckersweiler, Fohren-Linden, Frauenberg, Hahnweiler, Heimbach, Leitzweiler, Mettweiler, Reichenbach, Rohrbach, Rückweiler und Ruschberg

hiermit festgesetzt.

Die Festsetzung gilt für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2023 die gleichen Beiträge wie im Vorjahr zu entrichten haben.

Für diese Fälle ergeht kein neuer schriftlicher Steuerbescheid.

Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Festsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder, einzulegen.

Die Einlegung des Widerspruchs hat keine aufschiebende Wirkung.

Namens und im Auftrag der Stadt Baumholder und der Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Baumholder

Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder

55774 Baumholder, den 04.01.2023
gez. Bernd Alsfasser, Bürgermeister