A. Öffentlicher Teil
| 1. | Einwohnerfragestunde |
Es waren keine Bürger anwesend.
| 2. | Vergabe weiterer Planungsleistungen "Wohngebiet Am Mamberg II" a) Bebauungsplan b) Umweltbericht c) Siedlungswasserwirtschaftlicher Planungsbeitrag d) Genehmigung der überplanmäßigen Ausgaben |
In der Ortsgemeinderatssitzung am 26.10.2023 wurde der Aufstellungsbeschluss nach §1 Abs.3 und §2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan „Am Mamberg II“ gefasst. Auf dieser Grundlage hat der Fachbereich 3 entsprechende Angebote bei uns bekannten Ingenieurbüros für die weiteren Leistungen angefragt.
a) Bebauungsplan
Das Büro Kernplan aus Illingen hat für die Erstellung des Bebauungsplans ein Angebot in Höhe von 13.209.- € (brutto, einschl. Nachlass)) zur Prüfung vorgelegt. Das Büro ist uns aus zahlreichen Bebauungsplanverfahren in der Verbandsgemeinde bekannt und hat die bisherigen Arbeiten zur vollsten Zufriedenheit aller Beteiligten ausgeführt. Auch die Höhe des Angebotes ist als wirtschaftlich anzusehen und entspricht dem zu erwartenden Zeitaufwand.
Das komplette Angebot ist in der Anlage hinterlegt.
Da gemäß Ministerialblatt der Landesregierung RLP vom 06.September 202, Nr. 8, Absatz 5.2.2 Planungsleistungen bis zu einer Auftragswertgrenze von 25.000 € (netto) auch nur mit einem Büro verhandelt werden, wurde auf weitere Angebotsanfragen verzichtet.
FB 3 empfiehlt daher die Vergabe zur Erstellung des Bebauungsplans an das Büro KERNPLAN zu vergeben.
Beschluss:
Der Auftrag für die Erstellung der Bebauungsplanunterlagen „Am Mamberg II“ wird an das Büro KERNPLAN aus Illingen zum Angebotspreis von 13.209.- € vergeben.
b) Umweltbericht
Gemäß BauGB ist im Zusammenhang mit der Erstellung eines Bebauungsplans auch ein Umweltbericht zu erstellen, der sich in Anlehnung an die §2 und 2a BauGB schwerpunktmäßig mit folgenden Fragen auseinandersetzen muss.
- Wie stellt sich die aktuelle Umweltsituation im Plangebiet und dessen funktionalem Umfeld dar?
- Welche Wirkungen gehen von der geplanten Ausweisung als Wohngebiet auf Mensch und Umwelt aus?
- Welche fachlichen und planungsrechtlichen Vorgaben sind zu berücksichtigen?
- Welche Maßnahmen zur umweltverträglichen Standortnutzung im Bereich der neuen Bauflächen einzuleiten und umzusetzen sind; einschl. dem Monitoring zu Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen?
Das Büro Umwelt- u. Regionalentwicklung aus Blieskastel hat uns ein Angebot vorgelegt. Auch mit diesem Büro hat der FB3 bisher nur positive Erfahrungen gemacht.
Auch hier gilt die Auftragswertgrenze, so dass keine weiteren Angebote eingeholt wurden. Auf Grund der zahlreichen Bebauungsplanverfahren, die vom FB 3 bearbeitet wurden, ist auch dieses Angebot als sehr günstig zu bewerten, so dass keine Bedenken gegen die Vergabe bestehen.
Beschluss:
Der Auftrag für die Erstellung des Umweltberichtes zum B-Plan „Am Mamberg II“ wird an das Büro Umwelt- und Regionalentwicklung aus Blieskastel vergeben.
c) Siedlungswasserwirtschaftlicher Planungsbeitrag
Auch ein siedlungswasserwirtschaftlicher Planungsbeitrag ist im Zusammenhang mit der Erstellung eines Bebauungsplans durchzuführen. In diesem Planungsbeitrag werden insbesondere auf Grundlage einer überschlägigen hydraulischen Ermittlung der Niederschlagsmengen die Vordimensionierung der erforderlichen Rückhalte- / Speichervolumen durchgeführt, sowie die schadlose Weiterführung bzw. Einleitung oder Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers überprüft und mit den zuständigen Genehmigungsbehörden abgestimmt. Dies beruht in der Hauptsache aus der Vorgabe, dass Neubaugebiete nur noch im Trennsystem (getrennte Schmutzwasser und Regenwasserleitungen) ausgeführt werden dürfen. Wir haben ein entsprechendes Angebot vom Ing. Büro Petry aus Idar-Oberstein angefordert, dass schon zahlreiche dieser Planungsbeiträge für uns erstellt hat.
Das Büro Petry bietet uns die Leistungen zur Erstellung des siedlungswasserwirtschaftlichen Planungsbeitrages zum Bruttopreis von 5.355.- € an. Auch hier ist festzustellen, dass dieses Angebot den Anforderungen entspricht und ebenfalls als kostengünstig anzusehen ist. Unter Berücksichtigung der auch hier geltenden Auftragswertgrenze sind weitere Angebote nicht erforderlich.
Beschluss:
Der Auftrag für die Erstellung des siedlungswasserwirtschaftlichen Planungsbeitrages zum B-Plan „Am Mamberg II“ wird an das Ing. Büro Petry aus Idar-Oberstein vergeben.
d) Genehmigung der überplanmäßigen Ausgaben
Den überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 23.004,50 € zur Erstellung des Bebauungsplans, einschl. des Umweltberichtes und des siedlungswasserwirtschaftlichen Planungsbeitrages wird zugestimmt
| 3. | Friedhofsangelegenheiten |
- Verlegung des Ehrenmals auf den Friedhof
Aufgrund der Standfestigkeit des Ehrendenkmals soll die Namestafel des Ehrenmals an die Außenwand der Leichenhalle angebracht werden.
Beschluss:
Die Ortsgemeinde beauftragt die Verbandsgemeinde zu veranlassen, dass die Namenstafeln an der Außenwand der Leichenhalle angebracht werden. Entsprechende Angebote sollen eingeholt werden.
- Errichtung von zwei neuen Urnengrabreihen
Die Ortsgemeinde Berglangenbach beauftragt die Verwaltung Angebote für zwei Urnengrabreihen einzuholen.
| 4. | Friedhofsangelegenheiten - Erste Änderung der Friedhofssatzung |
Die Ortsgemeinde Berglangenbach beabsichtigt auf dem Feld vor den Urnenreihengrabstätten auf dem Friedhof nun Urnenreihengrabstätten für zwei Aschebeisetzungen für die Dauer der Ruhefrist von 30 Jahren anzubieten.
Eine zweite Asche darf jedoch nur in einem vorhandenen Grab beigesetzt werden, wenn die verbleibende Ruhezeit der ersten Bestattung noch mindestens 15 Jahre beträgt.
Hierfür ist die Änderung der Friedhofssatzung sowie der Friedhofsgebührensatzung notwendig.
Beschluss:
Die erste Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung wird beschlossen, wie sie in Form und Fassung als Anlage beigefügt ist.
| 5. | Straßenbeleuchtung |
Die Ortsgemeinde Berglangenbach hat sich für den „Festplatz“ und „Flurstraße“ bei der OIE ein Angebot von Straßenbeleuchtungsmaterial eingeholt.
Nach kurzer Beratung stimmte der Gemeinderat dem Angebot der OIE vom 30.10.2023 zu.
Das Angebot ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Im nichtöffentlichen Teil wurde der Punkt „Nutzung der Markthallte beraten und beschlossen.