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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Pressemitteilung zur Sitzung des Gemeinderates Reichenbach am 13.12.2023

A. Öffentlicher Teil

1.

Einwohnerfragestunde

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Fr. Leonhard befürwortet die mögliche Ausweisung einer Tempo 30 Zone im Bereich der Ortsdurchfahrt „L172“

o Ortsbürgermeister Nees verweist auf TOP 3, erst nach einem Beschluss des Gemeinderates könne die Ordnungsbehörde diesbezüglich aktiv werden.

o Fr. Leonhard wies auch auf mögliche Messtafeln/Hinweisschilder hin.

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Fr. Leonhard wies auf die Verunreinigungen des Spielplatz-Geländes durch Hundekot.

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Fr. Leonhard fragte nach Neuigkeiten bzgl. der Bezuschussung der Mittagessen im Kindergarten Ruschberg

o Ortsbürgermeister Nees: von Gemeinde Ruschberg abgelehnt, VGV ist in der Prüfung zur Verantwortlichkeit

2.

Bebauungsplan "Reichenbacher Höfe" der Ortsgemeinde Reichenbach

- Würdigung der Eingaben der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Abstimmung mit den Nachbargemeinden und Beteiligung der Öffentlichkeit

- Satzungsbeschluss

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden fand vom 26.10.2023 bis 27.11.2023 statt. Im Anschreiben vom 16.10.2023 wurde darauf hingewiesen, dass bei Nichtäußerung davon ausgegangen wird, dass keine Bedenken und Anregungen vorliegen.

Parallel hierzu fand die Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Die öffentliche Bekanntmachung hierzu erfolgte am 18.10.2023 in der Westricher Rundschau.

Zur vorliegenden Planung haben sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange geäußert. Bürgerinnen und Bürger haben sich zur vorliegenden Planung nicht geäußert.

Die geäußerten Anregungen werden, wie in der Anlage beschrieben, in die Planung eingestellt.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Reichenbach beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden, die sich zur Planung geäußert haben, von dem Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen. Hierzu ist das Ergebnis der Abwägung den Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden schriftlich mitzuteilen.

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Reichenbach beschließt gem. § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „Reichenbacher Höfe“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), als Satzung. Die Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Reichenbacher Höfe“ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzugeben.

Die Bekanntmachung hat nach der Rechtswirksamkeit der Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Baumholder zu erfolgen.

In der Bekanntmachung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen der §§ 214, 215 BauGB sowie die Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche gem. § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hinzuweisen. Auch auf die Rechtsfolgen des § 24 Abs. 6 GemO ist bei der öffentlichen Bekanntmachung hinzuweisen.

In der Bekanntmachung ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ferner darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan „Reichenbacher Höfe“ eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.

3.

Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h Ortsdurchfahrt L172 Reichenbach

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Teilweise wurde die Thematik von in TOP1 angesprochen.

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Ratsmitglied Schneider merkte an, dass die Ausweisung von 30er-Zonen nur in Ausnahmefällen bei Ortsdurchfahrten ausgewiesen werden können.

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Ortsbürgermeister Nees wies nochmal darauf hin, dass erst nach einem Beschluss im Gemeinderat weitere Prüfungen durch die Ordnungsbehörden erfolgen könnten.

Beschluss:

Die OG Reichenbach befürwortet die Ausweisung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h für die Ortsdurchfahrt L172 und beauftragt die VG die nächsten Schritte einzuleiten.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden die Punkte

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Neujahrsempfang der Ortsgemeinde und

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Anfragen und Mitteilung

beraten / beschlossen.