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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer und der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2025

Aufgrund des § 27 Abs. 3 in Verbindung mit § 29 des Grundsteuergesetzes und des § 6 Abs. 4 oder Abs. 5 der jeweiligen Hundesteuersatzung werden die Grundsteuer, die Hundesteuer, und der Landwirtschaftskammerbeitrag für das Kalenderjahr 2025 für die Stadt Baumholder und die Ortsgemeinden Berglangenbach, Berschweiler, Eckersweiler, Fohren-Linden, Frauenberg, Hahnweiler, Heimbach, Leitzweiler, Mettweiler, Reichenbach, Rohrbach, Rückweiler und Ruschberg hiermit festgesetzt.

Die Festsetzung gilt für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2025 die gleichen Beiträge wie im Vorjahr zu entrichten haben.

Für diese Fälle ergeht kein neuer schriftlicher Steuerbescheid.

Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Festsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder, einzulegen. Die Einlegung des Widerspruchs hat keine aufschiebende Wirkung.

Namens und im Auftrag der Stadt Baumholder und der Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Baumholder Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder 55774 Baumholder, den 08.01.2025
gez. Bernd Alsfasser, Bürgermeister