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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Pressemitteilung Werksausschuss vom 10.12.2024

TOP 3.

Gründung der Kommunalen Netze Hunsrück AöR (KNH) unter Beteiligung des Wasserzweckverbandes im Landkreis Birkenfeld (WZV) und den Stadtwerken Trier AöR (SWT)

Im Jahr 2019 wurde zwischen dem Wasserzweckverband i. Lk. Birkenfeld und den Stadtwerken Trier eine Kooperation begonnen. Nach der Sanierung der Steinbachtalsperre stehen für den Wasserzweckverband noch weitere bedeutende Projekte zur Umsetzung an. Die damit verbundenen Herausforderungen zur Sicherstellung der Wasserversorgung im gesamten Landkreis Birkenfeld sowie eine nachhaltige Entwicklung für die kommenden Generationen sind dem der vorhandenen kleinen Verwaltungseinheit an der Steinbachtalsperre nicht mehr zu leisten. Diese Aufgabe soll durch eine gemeinsame Betriebsführung der beiden Träger Wasserzweckverband i. Lk. Birkenfeld und Stadtwerke Trier durch die Gründung einer gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) „Kommunale Netze Hunsrück“ übernommen werden.

In den vergangenen Monaten wurden der beigefügte finale Entwurf der Anstaltssatzung (Anlage 1) in Zusammenarbeit mit Dr. Meiborg (Gemeinde- und Städtebund) und Dr. Breitenbach (Mittelrheinische Treuhand) erstellt und geprüft. Die Genehmigung wurde in der 49. Woche durch die ADD erteilt.

Die möglichen Synergiepotentiale der zu gründenden KNH AöR liegen in verschiedenen Funktionsbereichen vor. Neben den Aufgaben der ordnungsgemäßen kaufmännischen sowie regelkonformen technischen Betriebsführung steht vor allem die zukunftsfähige Weiterentwicklung der Wasserversorgung im Vordergrund. Ergänzend zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Wasserressourcen im Gebiet des Wasserzweckverbandes soll die Wasserversorgung über das eigene Versorgungsgebiet hinaus mit weiteren kommunalen Partnern weiterentwickelt werden. Ziel der Nutzung der regionalen Wasserressourcen, auch über die Landesgrenzen hinaus, ist eine höhere Versorgungssicherheit in Quantität und Qualität für alle kommunalen Partner. Durch zusätzlichen Verkauf von Wasser an Dritte wird die Erlössituation verbessert, was sich positiv auf die Entwicklung der Trinkwassergebühren auswirken kann.

Der Grundsatzbeschluss zum Beitritt der Stadtwerke Trier in die KNH AöR ist bereits im April 2024 in Trier erfolgt.

Am 20.12.2024 soll die Verbandsversammlung des WZV auf Empfehlung des Werksausschusses des WZV die Gründung der KNH AöR beschließen.

Beschluss:

Der Werksausschuss der Verbandsgemeindewerke Baumholder empfiehlt dem Verbandsgemeinderat der Gründung der KNH AöR zuzustimmen

TOP 4.

Beitritt des Gebietes der ehemaligen VG Rhaunen zum Wasserzweckverband im Landkreis Birkenfeld

Die ehemalige Verbandsgemeinde Rhaunen war zum 30.10.2010 aus dem

Wasserzweck verband des Landkreises Birkenfeld ausgeschieden. Bedingt durch die Fusion mit der Verbandsgemeinde Herrstein zur Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen besteht seit dem 01.01.2020 eine Zweigliedrigkeit in Bezug auf den Wasserzweckverband.

An die Verbandsgemeinde Rhaunen wurden damals Entschädigungszahlungen in Höhe von 652.800.- € geleistet.

Bei Beitritt der ehemaligen VG Rhaunen in den Wasserzweckverband bzw. bei Übernahme des Hochbehälters Stipshausen durch den Wasserzweckverband würden sich die Kosten lt. überschlägiger Berechnung des Werkleiters Stumm (VG Herrstein-Rhaunen) an der Aufbereitungsanlage Stipshausen für den Trinkwasserbezug von derzeit ca. 0,50 €/m³ auf ca. 1,00 €/m³ erhöhen.

Um diese Mehrkosten von etwa 150.000.- € (ca. 300.000 m³ x 0,50 €/m³) für die Verbandsgemeindewerke Herrstein-Rhaunen zu kompensieren, ist ein entsprechender Vertrag mit dem Wasserzweckverband bezüglich des temporären Bezugspreises von 0,50 €/m³ für beispielsweise 10 Jahre anzustreben (Vorschlag Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen)

Zukünftige Investitionen im Altbereich Rhaunen, wie z.B. eine erforderlich zusätzliche Aufbereitungsstufe (z.B. Ultrafiltrationsanlage) in Stipshausen sowie der Neubau des Hochbehälters Hottenbach würden bei einem Beitritt entsprechend der Trinkwasserzugsmenge durch die anderen Verbandsmitglieder mitfinanziert. Im Gegenzug würden die Verbandsgemeindewerke Herrstein-Rhaunen einen etwas höheren prozentualen Anteil an Investitionen des Wasserzweckverbandes in anderen Verbandsbereichen übernehmen.

Das Land Rheinland-Pfalz möchte durch eine Förderung, den aus ihrer Sicht unbefriedigenden Zustand bereinigen helfen, dass das neue Verbandsgemeindegebiet Herrstein-Rhaunen eine unterschiedliche Wasserversorgung erfährt. Die Eingliederung der ehemaligen Verbandsgemeinde Rhaunen in den Wasserzweckverband i. Lk. Birkenfeld würde das Land aus strukturpolitischen Gründen und zur nachträglichen Unterstützung der Folgen des interkommunalen Zusammenschlusses aus den erfolgten Investitionen resultierenden Belastungen für die Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen noch einmal genau so fördern, als wenn die Verbandsgemeinde Rhaunen seinerzeit nicht aus dem Wasserzweckverband ausgetreten wäre. Daher würde das Land die zum Zeitpunkt des Austrittes der Verbandsgemeinde Rhaunen angewandte Förderkulisse von „60% Zuschuss“ sowie „20% zinsloses Darlehen“ gewähren.

Wird man den Berechnungen des Landes Folge leisten, wäre ein Ausgleich an die übrigen Verbandsmitglieder in Höhe von 1.10 Mio. € gerechtfertigt. Eine Förderung in Höhe von 660.000.- € Zuschuss und 220.000.- € zinsloses Darlehen wird somit in Aussicht gestellt und über den Wasserzweckverband verteilt.

Inwieweit die fehlenden 220.000.- € zum Ausgleich an die Verbandsmitglieder mit der in §2 Abfindung sowie den aus §4 festgelegten Pflichten des Wasserzweckverbandes Birkenfeld, im Vertrag zum Ausscheiden der Verbandsgemeinde Rhaunen aus dem Wasserzweckverband Birkenfeld geregelt, als auch die Wasserrechte bzgl der Quellen Heiliggeist und Kappelbach, gegenüber der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen in Relation zu stellen sein werden, obliegt weiteren Gesprächen mit den Verbandsmitgliedern sowie dem Wasserzweckverband. Erstrebenswert wird der Verzicht der Verbandsmitglieder auf die fehlenden 220.000.- € bei gleichzeitigem Verzicht der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen auf die Rechte nach §4 des Ausscheidungsvertrages sowie die Übertragung der Wasserrechte für den Rohwasserbezug der Quellen Kappelbach und Heiliggeist.

Beschluss:

1.

Der Werksausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat den Beschluss zur Grundsatzentscheidung, dass das Gebiet der ehemaligen Verbandsgemeinde Rhaunen in den Wasserzweckverband des Landkreises Birkenfeld aufgenommen werden soll.

2.

Der Bürgermeister wird ermächtigt die offenen Punkte

a) Dauer der Wasserlieferung Stipshausen in reduzierter Form

b) Verzicht auf Ausgleichszahlung von 220.000.- € bei Übernahme der Wasserrechte Kappelbach und Heiliggeist

frei zu verhandeln und festzulegen.

TOP 5.

Vergabe Jahresvertrag Kanalreinigung und TV-Inspektion

Sachverhalt:

Gemäß Anlage 3 zu § 4 der Landesverordnung über die Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (SÜVOA) sind die Abwasserkanäle planmäßig durch optische Untersuchungen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen. Diese Untersuchungen sind in gleichmäßigen Abständen zu wiederholen.

Aus diesem Grund wurden die Arbeiten zur Kanalreinigung und TV-Inspektion neu ausgeschrieben.

Die Laufzeit des Vertrages beträgt 3 Jahre und endet nach Vertragsabschluss im Jahr 2027.

Es wurde eine Beschränkte Ausschreibung durchgeführt und drei qualifizierte Firmen aufgefordert ein Angebot einzureichen. Lediglich ein Unternehmen hat ein Angebot fristgerecht eingereicht. Die Submission fand am 02.10.2024 statt.

Bieter

Angebot

Martini Kanaltechnik, Brauneberg

22.550,50€

Das Angebot wurde rechnerisch und wirtschaftlich geprüft.

Im Zuge der Prüfung bestätigte uns die Firma Martini, dass die Preise auskömmlich kalkuliert wurden. Die kurzfriste Bereitschaft bei dem Fall einer Verstopfung im Kanalnetz wurde bestätigt. Firma Martini ist den Werken bereits als sehr zuverlässig und leistungsstark bekannt.

Beschluss:

Der Auftrag für den Jahresvertrag Kanalreinigung und TV-Inspektion ist der Firma Martini zum Angebotspreis von 22.550,50€ zu erteilen.