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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Sitzung des Ortsgemeinderates Eckersweiler vom 06.11.2024

TOP 3. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Hauptsatzung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 16.09.2024 bereits die Angelegenheit beraten. Es ist beabsichtigt, den Betrag, über den der Ortsbürgermeister im Rahmen der Haushaltsmittel ohne Beschluss des Gemeinderates verfügen kann von bisher 1.000,- € auf 3.000,- € zu erhöhen.

Hierzu ist § 2 Ziff. 1 der Hauptsatzung zu ändern.

Die Änderung der Hauptsatzung ist nur mit einer Änderungssatzung möglich.

Ein Entwurf für eine Änderungsatzung wurde den Ratsmitgliedern übersandt.

Beschluss:

De Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung, wie sie sich aus der Anlage zu der Niederschrift ergibt.

TOP 4. Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025 (Hebesatzsatzung)

In der Haushaltssatzung wird der Hebesatz der Grundsteuer für das jeweilige Haushaltsjahr festgesetzt. Der Hebesatz ist jedoch höchstens für den „Hauptveranlagungszeitraum der Steuermessbeträge“ festzusetzen.

Mit Ablauf des 31.12.2024 endet der aktuelle Hauptveranlagungszeitraum und zum 01.01.2025 beginnt ein neuer Hauptveranlagungszeitraum, weshalb die Fortgeltung der Grundlage für die Grundsteuererhebung über den 01.01.2025 hinaus - erstmal seit dem 01.01.1964- nicht gegeben ist.

Die auf der Grundlage des aktuellen Hauptveranlagungszeitraumes festgesetzten Hebesätze in der Haushaltssatzung enden demnach zum 31.12.2024. Das bedeutet, dass die Kommunen keine rechtmäßige Festsetzungsgrundlage für die Grundsteuerbescheide für den Veranlagungszeitraum ab dem 01.01.2025 haben.

Sofern die Haushaltssatzung nicht vor dem 01.01.2025 veröffentlicht werden kann, empfiehlt der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz eine gesonderte Hebesatzsatzung festzusetzen und zu veröffentlichen.

In der Sitzung wurde angesprochen, dass für die Gemeinde Eckersweiler ein Doppelhaushalt 2024/2025 erstellt wurde. Auf dieser Grundlage hat der Gemeinderat sich für einen Vorratsbeschluss entschieden.

Vorratsbeschluss:

Der Ortsgemeinderat stimmt der Satzung, über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern, vorbehaltlich zu, sofern diese nicht bereits durch dem Doppelhaushalt 2024/2025 abgedeckt sind.

„Hinweis der Verwaltung:

Die Verwaltung ist der Meinung, dass eine Satzung nicht unter einem Vorbehalt beschlossen werden kann. Dies wurde dem Ortsbürgermeister mitgeteilt. Da mittlerweile der GStB der Meinung ist, dass die Regelungen der HH-Satzung 2024/2025 gelten, wurde besprochen, dass eine Ausfertigung der Satzung durch den Ortsbürgermeister wegen Rechtsbedenken unterbleibt und damit die Regelungen der HH-Satzung gelten.“

TOP 5. Eckersweiler, Vergabe von Baugrunduntersuchung für das NbG "Am Krehling"

Für das geplante Neubaugebiet „Am Krehling“ sind Baugrundanalysen notwendig. Diese dienen für die Kostenermittlung und Planungssicherheit.

In der Sitzung vom 16.09.2024 wurde dieses bereits thematisiert. Der Gemeinderat beschloss vom FB3 weitere Vergleichsangebote einholen zu lassen.

Es wurden zwei weitere Angebote eingeholt.

Folge Bieterreihenfolge ist entstanden:

Bieter

Umweltgeotechnik GmbH, Nonnweiler

Bieter 2

Bieter 3

Das Büro Umweltgeotechnik GmbH ist der Verwaltung aus anderen Bauvorhaben als zuverlässig und leistungsstark bekannt.

Beschluss:

Der Auftrag zur Baugrundanalyse für das geplante Neubaugebiet „Am Krehling“ ist dem Büro Umweltgeotechnik GmbH aus Nonnweiler zu erteilen.