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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 10/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Tages der Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Frauenberg und über die Einreichung von Wahlvorschlägen

Am Sonntag, dem 21.05.2023, findet die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters statt.

Eine etwa notwendig werdende Stichwahl wird am Sonntag, dem 04.06.2023, durchgeführt.

Aufgrund des § 62 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) und des § 74 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung (KWO) fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters auf.

II.

Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen sowie von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Parteien und Wählergruppen können auch eine gemeinsame Bewerberin oder einen gemeinsamen Bewerber in einem gemeinsamen Wahlvorschlag benennen.

Parteiwahlvorschläge und Wahlvorschläge mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen sind in einer Versammlung der wahlberechtigten Mitglieder oder Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde, Wahlvorschläge nicht mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen in einer Versammlung, zu der die Wahlberechtigten der Gemeinde einzuladen sind, in geheimer Abstimmung aufzustellen. Eine gemeinsame Bewerberin oder ein gemeinsamer Bewerber kann auch in geheimer Abstimmung einer gemeinsamen Versammlung von wahlberechtigten Mitgliedern/Anhängerinnen und Anhängern/Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Parteien und Wählergruppen gewählt werden.

Eine Partei, die unter § 16 Abs. 4 KWG fällt, muss spätestens am 54. Tag vor der Wahl, das ist am 28.03.2023, bis 18 Uhr bei der Landeswahlleiterin oder dem Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz, Mainzer Straße 14-16, 56130 Bad Ems, die Teilnahme an der Wahl anzeigen und ihre Eigenschaft als Partei im Sinne des Parteiengesetzes nachweisen. Dies entfällt, wenn die entsprechende Bestätigung zur Wahl der derzeitigen Vertretungskörperschaft eingereicht worden war.

III.

Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, da die Ortsgemeinde Frauenberg weniger als 500 Einwohner hat (§ 16 Abs. 2 KWG).

In einem Wahlvorschlag zur Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters darf nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden.

IV.

Der vollständig unterzeichnete Wahlvorschlag soll mit den erforderlichen Anlagen möglichst frühzeitig bei dem zuständigen Wahlleiter

Herrn Karl-Heinz Thom, Ringstraße 33, 55776 Frauenberg

oder bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung,

Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Wahlamt,

Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder

eingereicht werden. Die Einreichungsfrist läuft am 48. Tag vor der Wahl ab, das ist

am Montag, dem 03.04.2023, 18 Uhr.

V.

Vordrucke für Wahlvorschlag, Niederschrift über die Benennung der Bewerberin oder des Bewerbers, Zustimmungserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers und Bescheinigung der Wählbarkeit der Bewerberin oder des Bewerbers sind bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung erhältlich.

Frauenberg, den 08.03.2023

gez.

Karl-Heinz Thom

Gemeindewahlleiter