1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltsatzung und des Haushaltsplanes der Ortsgemeinde Ruschberg für die Jahre 2023 und 2024
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Den Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 werde ich dem Ortsgemeinderat Ruschberg zuleiten.
| 1. | Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 mit dem Haushaltsplanentwurf und den Anlagen liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, Baumholder, Zimmer 101 (Bürgerbüro), bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat Ruschberg zur Einsichtnahme öffentlich aus. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Ruschberg haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2023 und 2024 einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder oder an den Ortsbürgermeister Alfred Heu, Dorfstraße 17, 55776 Ruschberg, oder elektronisch an b-dickes@vgv-baumholder.de bzw. alfred.heu@t-online.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |