Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.10.2023 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Wohngebiet Im Pöß“ aufzustellen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt die Ortsgemeinde Rohrbach folgende Ziele:
In Rohrbach besteht im nordöstlichen Siedlungsbereich, zwischen der Hauptstraße und der Straße „Zum Langen Strang“, eine größtenteils noch unbebaute Potenzialfläche.
Der Standort ist für Wohnnutzung sehr gut geeignet, da auch die Umgebung durch überwiegend Wohnnutzung geprägt ist. Entsprechend der Nutzung der Umgebung ist eine Bebauung mit freistehenden Einzelhäusern geplant.
Ziel ist die Entwicklung eines bedarfsorientierten Wohngebietes für familienfreundliches Wohnen.
Das Plangebiet befindet sich heute teilweise im Außenbereich gem. § 35 BauGB, anschließend an die bebaute Ortslage Rohrbachs. Das Vorhaben ist demnach nicht realisierungsfähig. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Planung bedarf es daher der Aufstellung des Bebauungsplanes.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 1,9 ha.
Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Baumholder stellt für das Plangebiet eine geplante Wohnbaufläche dar. Das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB ist somit erfüllt.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung, in der Zeit vom 11.03.2024 bis einschließlich 12.04.2024 auf der Internetseite der Verbandsgemeinde (unter www.vgv-baumholder.de) unter folgendem Pfad: Rathaus, Bauleitplanung, Bebauungsplanverfahren, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls ins Internet eingestellt.
Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich in der Verbandsgemeindeverwaltung, Am Weiherdamm 2, 55774 Baumholder, Zimmer Nr. 005, während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden: in der Zeit vom 11.03.2024 bis einschließlich 12.04.2024.
Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Veröffentlichung im Internet und öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die Email-Adresse: c-donie@vgv-baumholder.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden.