Es wird darauf hingewiesen, dass die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 der Ortsgemeinde Berglangenbach in der Zeit vom
06. März 2024 bis einschließlich bis einschließlich 20. März 2024
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder, Zimmer 206, während den allgemeinen
Dienststunden zu jedermanns Einsicht offenliegt.
Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.