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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 11/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Sitzung des Verbandsgemeinderates Baumholder am 02.03.2023

A. Öffentlicher Teil

TOP 1. Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2020

Bgm. Alsfasser war wegen Sonderinteresses von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. Er nahm im Zuschauerraum Platz. Den Vorsitz zu diesem Tagesordnungspunkt übernahm der Beigeordnete Ignatius Forster

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 17.11.2022

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die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2020 genehmigt

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den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2020 festgestellt

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den Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, Entlastung erteilt.

Die Entlastung des Bürgermeisters hatte der Rat mehrheitlich verweigert.

Nach Ansicht der Verwaltung war der Beschluss über die Verweigerung der Entlastung des Bürgermeisters rechtswidrig und wurde daher der Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Birkenfeld zur Überprüfung vorgelegt.

Die Kommunalaufsicht stimmte dem zu und stellte fest, dass die Entlastung hätte erteilt werden müssen. Bevor dass die Kreisverwaltung Maßnahmen nach § 122 GemO (Anordnungsrecht der Aufsichtsbehörde) ergreift, gibt sie dem VG-Rat Baumholder Gelegenheit die fehlerhafte Entscheidung bis zum 31.03.2023 zu korrigieren.

Das Schreiben der KV Birkenfeld ist als Anlage beigefügt und wurde den Ratsmitgliedern schon vorab per Mail übersandt.

Der Fraktionsvorsitzende der FWG Dr. Nagel, Dieter Rausch erklärte, dass seine Fraktion, wie bereits in der letzten VG-Ratssitzung bei einem Nein zur Entlastung bleiben werde.

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion Andreas Pees bestätigte auch das Nein seiner Fraktion und gab eine Erklärung ab.

Beschluss:

Dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Baumholder wurde für das Jahr 2020 die Entlastung mehrheitlich nicht erteilt.

TOP 2. Antrag auf Einführung des Projekts Gemeindeschwester Plus

Der Vorsitz wurde wieder von Bürgermeister Alsfasser übernommen.

Die Fraktion der FWG Westrich VG Baumholder hat mit Schreiben, hier eingegangen am 18.01.2023, einen Antrag auf Einführung des Projekts „Gemeindeschwester Plus“ gestellt und darin die Notwendigkeit erläutert (ist dieser Beschlussvorlage beigefügt). Ferner wird in dem Antrag empfohlen, dass die Gemeindeschwerster plus Frau Lang (VG Herrstein-Rhaunen) im Rahmen eines Projektabends das Thema dem Verbandsgemeinderat näherbringt und Fragen beantwortet.

Die Anbindung an einen Pflegestützpunkt ist vom Land her nicht mehr vorgeschrieben, sondern nur noch erwünscht und die Umsetzung liegt beim Landkreis.

Derzeit werden durch das Land im Landkreis Birkenfeld zwei Stellen gefördert. Ab dem nächsten Jahr sind es dann nur noch 1 ½ Stellen und diese sind bei der VG Herrstein-Rhaunen verankert. Ansonsten beschäftigt keine VG bzw. Stadt im Landkreis Gemeindeschwestern plus. Sollten weitere Stützpunkte hinzukommen und durch dies eine Förderung beantragt werden, müssten die Fördergelder neu verhandelt und evtl. aufgeteilt werden.

Fachbereichsleiter Genenger berichtete, dass ohne Förderung, nach Rücksprache mit der VG Herrstein-Rhaunen, mit Personalkosten von 65.000 € / Jahr und mit Leasingkosten für ein Fahrzeug, das auf jeden Fall erforderlich sein wird, von ca. 7000 € / Jahr zu rechnen sei. Hinzu kämen noch die Kosten für einen Arbeitsplatz

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, dass die Gemeindeschwester plus der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen (Frau Lang) für die nächste Sitzung des Verbandsgemeinderates zur Vorstellung des Projekts „Gemeindeschwester Plus“ eingeladen werden soll.

TOP 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der VG Baumholder

- Erweiterung "Solarpark A 62" in der Ortsgemeinde Rückweiler

In der Ortsgemeinde Rückweiler soll die bestehende Freiflächen-Photovoltaik-Anlage an der Autobahn A 62 erweitert werden. Der 1. Bauabschnitt wurde 2017 errichtet und hat eine Größe von 3,5 ha.

Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Baumholder ist daher parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes teilzuändern.

Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Sonderbaufläche für Photovoltaik, um die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage planerisch vorzubereiten. Aktuell stellt der Flächennutzungsplan eine Fläche für die Landwirtschaft dar.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Teiländerung umfasst den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Erweiterung Solarpark A 62 Rückweiler“. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind den beigefügten Unterlagen zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 2,3 ha.

Im Rahmen der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Erweiterung Solarpark A 62 Rückweiler“ wird eine Umweltprüfung gem. § 2a BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2 Abs. 4 BauGB erstellt. (Der Umweltbericht wird erst nach der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB fertiggestellt. Auf Basis der frühzeitigen Beteiligung wird zunächst der erforderliche Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichts gem. § 4 Abs. 1 Satz BauGB ermittelt.)

Der Beschluss, den Flächennutzungsplan teilzuändern, wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Bürger werden gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet; hierauf wird in gesonderter Bekanntmachung hingewiesen.

Der zuständige Sachbearbeiter Günter Kartarius beantwortete Fragen zum Sachverhalt.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinderat Baumholder beschließt, gemäß § 1 Abs. 3 und § 2Abs. 1 BauGB, die Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Erweiterung Solarpark A 62 Rückweiler“ der Ortsgemeinde Rückweiler.

TOP 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der VG Baumholder

- Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage in der Ortsgemeinde Berschweiler

Die Fa. Buß Solar GmbH aus Borken beabsichtigt die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage in der Gemarkung Berschweiler, Flur 5, Flurstücke 113/8, 113/9, 127 und 20/2. Die Fläche befindet sich westlich der L 348 nahe der Gemarkungsgrenze und steht im Eigentum von Frau Birgit Ernst aus Berschweiler. Die Wegeparzelle befindet sich im Eigentum der Ortsgemeinde. Es ist angedacht, im Geltungsbereich eines noch aufzustellenden Bebauungsplanes auf einer Fläche von 10 ha eine Anlage mit liegenden Modulen mit einer Leistung von 10 MWp zu errichten. Die betreffende Fläche liegt nicht in einem Vorranggebiet für die Landwirtschaft und wird somit kein Zielabweichungsverfahren verursachen.

Aktuelle beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB (Außenbereich). Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig, da es sich bei einer Photovoltaikanlage nicht um ein privilegiertes Vorhaben handelt. Deshalb bedarf es der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan.

Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Baumholder stellt für das Plangebiet überwiegend Grünland dar. Die nördliche Hälfte des Flurstückes 20/2 liegt im Sondergebiet Windkraft. Der beabsichtigte vorhabenbezogene Bebauungsplan widerspricht damit dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund soll für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert werden.

Im Rahmen der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2a BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2 Abs. 4 BauGB erstellt (Der Umweltbericht wird erst nach der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB fertiggestellt. Auf Basis der frühzeitigen Beteiligung wird zunächst der erforderliche Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichtes gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB ermittelt).

Um das weitere Verfahren dann zügig voranzubringen, soll schon jetzt die Einleitung der Teiländerung des Flächennutzungsplanes beschlossen werden. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wird die Ortsgemeinde Berschweiler in ihrer nächsten Ratssitzung fassen.

Der zuständige Sachbearbeiter Günter Kartarius beantwortete Fragen zum Sachverhalt.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat stimmt den Teiländerungen des Flächennutzungsplanes zu.

Der Beschluss, den Flächennutzungsplan teilzuändern, wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht. Die Bürger werden gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet, worauf in der Bekanntmachung hingewiesen wird.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

TOP 5. Ausweisung eines eingeschränkten Industriegebietes "Reichenbacher Höfe" in den Ortsgemeinden Reichenbach und Heimbach

- Beantragung eines Zielabweichungsverfahrens gem. § 6 Abs. 2 ROG i. V. m. §§ 8 und 10 Abs. 6 LPIG

Ziel ist es, das Betriebsgelände der Fa. André Dunkel, Land/Forstwirtschaftliches Lohnunternehmen, einer städtebaulichen Gestaltung und Ordnung zuzuführen, im Bestand zu sichern und weiterzuentwickeln, um die Belieferung der vorhandenen und neu hinzukommenden Biomassekraftwerke weiterhin aufrecht erhalten zu können.

Der genaue Geltungsbereich der gemarkungsübergreifenden Teiländerung des Flächennutzungsplanes (Gemarkungen Reichenbach und Heimbach) und des Bebauungsplanes hat eine Größe von insgesamt ca. 3,1 ha. Näheres ist der Anlage zu entnehmen.

Der Verbandsgemeinderat hat bereits in seiner Sitzung am 26.04.2022 die Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Industriegebiet Reichenbacher Höfe“ beschlossen. Das förmliche Bauleitverfahren hierzu läuft am 09.02.2023 an.

Der Geltungsbereich befindet sich in einem Gebiet, das im regionalen Raumordnungsplan als Vorranggebiet Landwirtschaft und als Vorbehaltsgebiet Freizeit, Erholung und Landschaftsbild ausgewiesen ist.

Zur Verwirklichung der beabsichtigten Betriebserweiterung der Fa. Dunkel, ist demnach ein Zielabweichungsverfahren erforderlich.

Der zuständige Sachbearbeiter Günter Kartarius beantwortete Fragen zum Sachverhalt.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat stimmt der Beantragung des Zielabweichungsverfahrens für die Aufstellung des gemarkungsübergreifenden Bebauungsplanes „Reichenbacher Höfe“ der Ortsgemeinden Reichenbach und Heimbach und der Teiländerung des Flächennutzungsplanes Industriegebiet „Reichenbacher Höfe“ der Verbandsgemeinde Baumholder gemäß § 6 Abs. 2 ROG i. V. m. §§ 8 und 10 Abs. 6 LPIG zu.

TOP 6. Anbau Grundschule Heimbach, Vergabe Planungsleistungen

An der Grundschule Heimbach soll ein Klassenraum und ein Arzt-/ Besprechungsraum in Containerbauweise angebaut werden. Hierzu sind Planungsleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 erforderlich.

Laut Ministerialblatt der Landesregierung Rheinland-Pfalz vom 06.09.2021 dürfen Planungsleistungen bis zu einem Auftragswert von 25.000,00 € (ohne Umsatzsteuer) ohne Aufforderung weiterer Planungsbüros zur Abgabe eines Angebotes vergeben werden.

Das Ingenieurbüro Hub GmbH aus Idar-Oberstein, welches der Verwaltung auf Grund von durchgeführten Bauvorhaben im Bereich der VG Baumholder als leistungsstarkes Büro bekannt ist, wurde aufgefordert laut HOAI ein Angebot einzureichen. Das Büro reichte ein Angebot über 24.974,20 € ein. Das Angebot wurde durch den Fachbereich 3 sachlich und rechnerisch geprüft. Es bestehen von Seiten der Verwaltung keine Bedenken den Auftrag an das Büro Hub aus Idar-Oberstein zu vergeben.

Beschluss:

Der Auftrag für Planungsleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 für den geplanten Anbau an der Grundschule Heimbach ist dem Ingenieurbüro Hub aus Idar-Oberstein für den Angebotspreis von 24.974,20 € zu erteilen.

TOP 7. Vergabe Hausmeisterverträge VG Baumholder

Die Submission der Ausschreibungen erfolgte am 25. und 26.01.2023. Die Verträge haben eine Laufzeit von 2 Jahren, können bei Einvernehmen beider Parteien jeweils um 1 Jahr verlängert werden bis zu einer maximalen Gesamtlaufzeit von 4 Jahren. Es ergaben sich folgende Angebote für die vorgegebenen Preise der einzelnen Leistungsverzeichnisse:

1. Erd-, Mauer-, Betonarbeiten

Die Arbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Es wurden 5 Angebote angefordert.

Anzahl der fristgerecht abgegebenen Angebote: 3

1 Angebot musste wegen fehlenden Unterlagen ausgeschlossen werden.

Die Angebote wurden technisch und rechnerisch geprüft. Der günstigste Bieter ist die Fa. Schmitt Bau aus Heimbach mit einem durchschnittlichen Aufgebot von 95,00% auf die vorgegebenen Einheitspreise.

Beschluss:

Aufgrund der vor gen. Ausschreibungsergebnisse schlägt die Verwaltung vor, den Hausmeistervertrag für die oben genannten Arbeiten an die Fa. Schmitt Bau aus Heimbach zu erteilen.

Ratsmitglied Daniela Schmitt war wegen Sonderinteresses von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen und nahm im Zuschauerraum Platz

2. Zimmer- u. Holzbauarbeiten, Dachdeckungs- u. Dachabdichtungsarbeiten, Klempnerarbeiten, Gerüstarbeiten, Blitzschutzanlagen

Die Arbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Es wurden 6 Angebote angefordert.

Anzahl der fristgerecht abgegebenen Angebote: 1

Das Angebot wurde technisch und rechnerisch geprüft. Der günstigste Bieter ist die Fa. Sascha Horbach aus Baumholder mit einem durchschnittlichen Abgebot von 1% auf die vorgegebenen Einheitspreise.

Beschluss:

Aufgrund der vor gen. Ausschreibungsergebnisse schlägt die Verwaltung vor, den Hausmeistervertrag für die oben genannten Arbeiten an die Fa. Sascha Horbach aus Baumholder zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

3. Trockenbau-, Putz-, Stuckarbeiten

Die Arbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Es wurden 4 Angebote angefordert.

Anzahl der fristgerecht abgegebenen Angebote: 2

Die Angebote wurden technisch und rechnerisch geprüft. Der günstigste Bieter ist die Fa. Böhm aus Baumholder mit einem durchschnittlichen Abgebot von 27,45 % auf die vorgegebenen Einheitspreise.

Beschluss:

Aufgrund der vor gen. Ausschreibungsergebnisse schlägt die Verwaltung vor, den Hausmeistervertrag für die oben genannten Arbeiten an die Fa. Böhm aus Baumholder zu erteilen.

4. Malerarbeiten

Die Arbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Es wurden 4 Angebote angefordert.

Anzahl der fristgerecht abgegebenen Angebote: 2

Die Angebote wurden technisch und rechnerisch geprüft. Der günstigste Bieter ist die Fa. Welsch aus Baumholder mit einem Abgebot von 16,50 % auf die vorgegebenen Einheitspreise.

Beschluss:

Aufgrund der vor gen. Ausschreibungsergebnisse schlägt die Verwaltung vor, den Hausmeistervertrag für die oben genannten Arbeiten an die Fa. Welsch aus Baumholder zu erteilen.

5. Tischler-, Beschlag-, Verglasungs- und Parkett / Holzpflasterarbeiten

Die Arbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Es wurden 5 Angebote angefordert.

Anzahl der fristgerecht abgegebenen Angebote: 2

Die Angebote wurden technisch und rechnerisch geprüft. Der günstigste Bieter ist die Fa. Wildanger aus Baumholder mit einem durchschnittlichen Aufgebot von 20,00 % auf die vorgegebenen Einheitspreise.

Beschluss:

Aufgrund der vor gen. Ausschreibungsergebnisse schlägt die Verwaltung vor, den Hausmeistervertrag für die oben genannten Arbeiten an die Fa. Wildanger aus Baumholder zu erteilen.

6. Bodenbelagarbeiten

Die Arbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Es wurden 3 Angebote angefordert.

Anzahl der fristgerecht abgegebenen Angebote: 2

Die Angebote wurden technisch und rechnerisch geprüft. Der günstigste Bieter ist die Fa. Nölke aus Simmertal mit einem Aufgebot von 5,00 % auf die vorgegebenen Einheitspreise.

Beschluss:

Aufgrund der vor gen. Ausschreibungsergebnisse schlägt die Verwaltung vor, den Hausmeistervertrag für die oben genannten Arbeiten an die Fa. Nölke aus Simmertal zu erteilen.

Ratsmitglied Herrmann-Josef Baltes war wegen Sonderinteresses von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen und nahm im Zuschauerraum Platz.

7. Heizung-, Lüftung-, Sanitärarbeiten

Die Arbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Es wurden 5 Angebote angefordert.

Anzahl der fristgerecht abgegebenen Angebote: 1

Das Angebot wurde technisch und rechnerisch geprüft. Der günstigste Bieter ist die Fa. Wenz aus Hoppstädten-Weiersbach mit einem durchschnittlichen Abgebot von 4 % auf die vorgegebenen Einheitspreise.

Beschluss:

Aufgrund der vor gen. Ausschreibungsergebnisse schlägt die Verwaltung vor, den Hausmeistervertrag für die oben genannten Arbeiten an die Fa. Wenz aus Hoppstädten-Weiersbach zu erteilen.

8. Elektroarbeiten

Die Arbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Es wurden 3 Angebote angefordert.

Anzahl der fristgerecht abgegebenen Angebote: 2

Die Angebote wurden technisch und rechnerisch geprüft. Der günstigste Bieter ist die Fa. elsi-tec aus Fohren-Linden mit einem Aufgebot von 35,00 % auf die vorgegebenen Einheitspreise.

Beschluss:

Aufgrund der vor gen. Ausschreibungsergebnisse schlägt die Verwaltung vor, den Hausmeistervertrag für die oben genannten Arbeiten an die Fa. elsi-tec aus Fohren-Linden zu erteilen.

Ratsmitglied Oliver Heidenreich war wegen Sonderinteresses von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen und nahm im Zuschauerraum Platz.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde der Tagesordnungspunkt Vertragsangelegenheiten städtebaulicher Vertrag zur Einrichtung einer Photovoltaikanlage in Berschweiler beraten und beschlossen.