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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung § 97 Abs 1 GemO Fohren-Linden - 1. Nachtragshaushaltsplan 2024

1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Fohren-Linden für das Haushaltsjahr 2024

1. Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan der Ortsgemeinde Fohren-Linden für das Jahr 2024

2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 werde ich dem Ortsgemeinderat Fohren-Linden zuleiten.

  1. Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 mit dem Nachtragshaushaltsplanentwurf und Anlagen liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, Baumholder, Zimmer 101 (Bürgerbüro), bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat Fohren-Linden zur Einsichtnahme öffentlich aus.
  2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Fohren-Linden haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder, Vorschläge zum Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder oder an den Ortsbürgermeister Michael Reis, Schulweg 4; 55777 Fohren-Linden, oder elektronisch an b-dickes@vgv-baumholder.de bzw. michael_reis2001@yahoo.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Ortsgemeinde Fohren-Linden, den 12. März 2024
Michael Reis, Ortsbürgermeister