Öffentlicher Teil
| TOP 1. | Einwohnerfragestunde |
| - | Einwohner fragen nach dem zeitlichen Beginn des Ausbaus der Hauptstraße und damit die verbundene Sanierung des Essbach. |
| Herr Uwe Nees berichtet, dass der geplante Ausbaubeginn im Juni/Juli 2025 ist und weitere Informationen noch nicht vorliegen. |
| - | Einwohner fragen, welche Tiere die Gräber auf dem Friedhof beschädigen und welche Maßnahmen dagegen getroffen werden können. |
| Herr Uwe Nees vermutet, dass es sich dabei um Rehwild handelt und dass bei dem Anlegen des Außenbereichs des Friedhofs eine Einfriedung des Friedhofs geschehen soll. |
| - | Einwohner fragen nach der Sinnhaftigkeit eines Elektrozauns. |
| Herr Uwe Nees weist darauf hin, dass die Gemeinde erst die Entwicklung der Lage nach Errichtung der Einfriedung abwarten möchte. |
| - | Einwohner merken an, dass durch den Winterdienst teilweise der Schnee auf die Bürgersteige geräumt wurde. |
| Herr Uwe Nees nimmt den Hinweis zur Kenntnis. |
| - | Einwohner erkundigen sich, ob es neue Informationen bezüglich der Zufahrt „Kändelborn“ gibt. |
| Herr Uwe Nees gibt bekannt, dass noch keine neuen Informationen vorliegen. |
| - | Einwohner erkundigen sich, welche Lichter oberhalb der Windenergieanlage zu sehen sind. |
| Ein Teil des Gemeinderats stellt fest, dass es sich um Lichter außerhalb der Gemarkung Reichenbach handelt. |
| TOP 2. | Änderung der Gebührenordnung Gemeindehaus |
Es wurden neue Nutzungsgebühren für das Gemeindehaus vorgeschlagen, welche wie folgt lauten:
| 1. | Die neuen Nutzungsgebühren des Gemeindehauses | ||
| - | Nutzung Schankraum (inkl. Küche) | 150 € |
| - | Nutzung Saal und Schankraum (inkl. Küche) | 200 € |
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| zzgl. Getränke EK+10%/+15% | |
| - | Nutzung Grillhütte | 10 € |
| (siehe Anhang 1: Nutzungsvertrag für das Dorfgemeinschaftshaus Reichenbach) | ||
| Es wurden neue Regeln für die Nutzungsgebühren des Gemeindehauses vorgeschlagen, welche wie folgt lauten: | ||
| 2. | Keine Nutzungsgebühren Gemeindehaus | ||
| Die Ortsgemeinde Reichenbach erhebt keine Nutzungsgebühren bei Veranstaltungen die zugunsten der Ortsgemeinde stattfinden. Ebenfalls ausgeschlossen sind das Dorfpicknick, die Kirmes, der Weihnachtsmarkt, die Fastnacht sowie Veranstaltungen die von Vereinen für Kinder durchgeführt werden. | ||
| TOP 3. | Neujahrsempfang |
Herr Uwe Nees schlägt vor, dass der Neujahrsempfang dieses Jahr auf Grund seiner Operation ausfällt.
Dafür wird es eine Danksagung als Aushang und in der Ortsgruppe für alle ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer geben.
| TOP 4. | Zuwendung für Feuerwehr |
Herr Pascal Ziehmer hat zu diesem Punkt wegen Sonderinteresse gem. § 22 Abs. 2 GemO im Zuschauerraum Platz genommen.
Herr Uwe Nees verkündet die Information der freiwilligen Feuerwehr Reichenbach, dass diese die Kanaleinlaufschächte der Gemeinde gereinigt hat.
Herr Uwe Nees verkündet die Anfrage über Zuwendungen für den Förderverein der freiwilligen Feuerwehr Reichenbach.
Es wird eine Zuwendung in Höhe von 500 € vorgeschlagen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass der Förderverein Freiwillig Feuerwehr e. V. eine Zuwendung in Höhe von 500,00 Euro für die Reinigung der Kanaleinlaufschächte erhält.
| TOP 6. | Beratung und Beschlussfassung über die Geschäftsordnung für den Gemeinderat |
Der Gemeinderat hat nach § 37 GemO eine Geschäftsordnung zu beschließen.
Diese ist auf die Wahlzeit des Gemeinderates beschränkt und erfordert eine Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder.
Sie gilt zunächst weiter, bis der neue Gemeinderat eine Geschäftsordnung beschließt.
Kommt innerhalb eines halben Jahres nach der Wahl kein Beschluss über eine Geschäftsordnung zustande, so gilt vorerst kraft Gesetzes die vom Innenministerium bekannt gemachte Mustergeschäftsordnung.
Üblicherweise wird die Geschäftsordnung zeitnah zur konstituierenden Sitzung erlassen.
Der neu eingeführte § 35a der Gemeindeordnung eröffnet allerdings die Möglichkeit der digitalen Sitzungsteilnahme. Dies wäre in der Geschäftsordnung ebenfalls zu regeln und ist an umfangreiche Voraussetzungen geknüpft. Sofern der Gemeinderat keine Reglungen für die digitale Sitzungsteilnahme treffen möchte, kann die Mustergeschäftsordnung des Innenministeriums übernommen werden. Bisher wurden von den Gemeinderäten keine Bestrebungen gezeigt, von § 35a GemO Gebrauch zu machen, so dass empfohlen wird, eine Geschäftsordnung in Anlehnung an die Mustergeschäftsordnung zu erlassen.
Der beigefügte Entwurf entspricht inhaltlich der Mustergeschäftsordnung.
Fragen bezüglich §18 wurden geklärt.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt Geschäftsordnung.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über Miet- und Personalangelegenheiten beraten.