Öffentlicher Teil
| TOP 1. | Prüfung des Jahresabschlusses 2020 und Entlastungserteilung OG Frauenberg a) Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Ausgaben. b) Feststellung des Jahresabschlusses c) Entlastungerteilung |
Die zur Prüfung des Jahresabschlusses 2020 notwendigen Unterlagen
(Anhang zur Schlussbilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung, Anlagennachweis, Hauptabschlussübersicht, Forderungs- und Verbindlichkeiten-Übersicht sowie Buchungsbelege) des Gemeindehaushaltes wurden durch die Verbandsgemeindeverwaltung vorab vorgelegt.
Mit der Einladung zu dieser Sitzung erhielten die Ausschussmitglieder den für das Haushaltsjahr 2020 erstellten Rechenschaftsbericht, die Schlussbilanz zum 31.12.2020 übersandt sowie die Aufstellung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Ausgaben. Hieraus ist u.a. folgendes zu entnehmen:
Die Schlussbilanz der Ortsgemeinde Frauenberg schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 2.504.108,62 € ab (Vorjahr 2.632.887,47 €).
Das Sachanlagevermögen beträgt 2.473.750,05 € (Vorjahr = 2.546.696,45 €). Die wesentlichsten Vermögensgegenstände sind der Gemeindewald mit 455.289,81 €, das Infrastrukturvermögen mit 502.279,05 €, und das übrige Grundvermögen mit 1.511.762,19 € (darin enthalten das Dorfgemeinschaftshaus mit 723.728,00 €).
Die Finanzanlagen betragen 3.350,00 €. Es handelt sich hierbei um den Anteil der Ortsgemeinde an der AÖR mit 3.000 € und KSG mit 350 €.
Das Umlaufvermögen weist die Forderungen zum 31.12.2020 in Höhe von 25.999,85 € aus. Zum Bilanzstichtag 2020 bestehen gegenüber der Verbandsgemeinde (im Rahmen der Einheitskasse) Forderungen in Höhe von 7.949,96 €.
Es wird ein positives Eigenkapital von 1.334.762,89 € (Vorjahr: 1.401.786,40 €) ausgewiesen. Das Eigenkapital hat sich im Haushaltsjahr 2020 aufgrund des Jahresfehlbetrages um 67.023,51 € vermindert (Vorjahr Jahresüberschuss von 159.640,79 €).
Die Veränderungen bei den Sonderposten resultieren hauptsächlich aus den analog zu den Abschreibungen vorgenommenen Auflösungen. Unter Anderem ergibt sich ein Zugang von 1.300 € aus I-Stock Zuwendung für die Stützmauer, 313,13 € Umbuchung der Anlagebuchhaltung und aus dem Voraberwerb von Grabfeldern (800 €).
Die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahme für Investitionen bestehen zum Jahresende in Höhe von 447.960,00 €. Es bestehen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 6.519,48 € (es handelt sich hierbei überwiegend um Unternehmerrechnungen die noch das Jahr 2019 betrafen aber erst nach dem Bilanzstichtag zur Begleichung eingereicht wurden). Gegenüber der Einheitskasse bei der Verbandsgemeinde bestanden zum Bilanzstichtag keine Verbindlichkeiten.
In der Ergebnisrechnung ist ein Jahresfehlbetrag von 67.023,51 € ermittelt. Gegenüber der Haushaltsplanung bedeutet dies eine Verschlechterung von 49.407,51€. Die Verschlechterung beruht auf höheren Umlagen von VG und Kreis (20 T€) und Wenigereinnahmen bei der Schlüsselzuweisung (77 T €). Die fixen Aufwendungen blieben weitgehend im Rahmen der Haushaltsansätze.
Die im Haushaltsjahr 2020 im Ergebnis- und Finanzhaushalt entstandenen Haushaltsüberschreitungen wurden erläutert.
Beim Produkt 5551 Forstwirtschaft beläuft sind das Ergebnis der Überschreitungen auf 8.654,86 €.
Die noch zu genehmigenden Haushaltsüberschreitungen nach § 100 der Gemeindeordnung belaufen sich im Ergebnishaushalt auf 28.105,03 € und im Finanzhaushalt auf 44.240,72 €.
In der Finanzrechnung wird zum Bilanzstichtag eine Verringerung des Zahlungsmittelbestandes auf 7.949,96 € ausgewiesen. Dies ist einer Verschlechterung gegenüber der Planung von 46.230,68 €. Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse bestehen nicht mehr.
Die vorgelegten Belege wurden im nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung stichpunktartig geprüft. Die Überprüfung des Jahresabschlusses 2020 der Ortsgemeinde Frauenberg führte zu keinen Beanstandungen.
Beschluss:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat daher folgende Beschlüsse:
| a) | Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2020 werden, soweit dies noch nicht geschehen ist, gemäß § 100 Gemeindeordnung (GemO) genehmigt. |
| b) | Der geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2020 der Ortsgemeinde Frauenberg wird gemäß § 114 Abs. 1 Satz 1 der GemO festgestellt. |
| c) | Dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten - soweit sie in 2020 die Vertretung geführt haben - sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Baumholder wird nach § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO für das Haushaltsjahr 2020 Entlastung erteilt. |
(Ortsbürgermeister und die Beigeordneten Achim Bechtel und Gerd Kappel haben gem.
§ 110 Abs. 4 GemO bei der Beschlussfassung nicht mitgewirkt.)
| TOP 2. | Prüfung des Jahresabschlusses 2021 und Entlastungserteilung OG Frauenberg a) Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Ausgaben. b) Feststellung des Jahresabschlusses c) Entlastungerteilung |
Die zur Prüfung des Jahresabschlusses 2021 notwendigen Unterlagen
(Anhang zur Schlussbilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung, Anlagennachweis, Hauptabschlussübersicht, Forderungs- und Verbindlichkeiten-Übersicht sowie Buchungsbelege) des Gemeindehaushaltes wurden durch die Verbandsgemeindeverwaltung vorab vorgelegt.
Mit der Einladung zu dieser Sitzung erhielten die Ausschussmitglieder den für das Haushaltsjahr 2021 erstellten Rechenschaftsbericht, die Schlussbilanz zum 31.12.2021 übersandt sowie die Aufstellung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Ausgaben. Hieraus ist u.a. folgendes zu entnehmen:
Die Schlussbilanz der Ortsgemeinde Frauenberg schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 2.432.934,50 € ab (Vorjahr 2.504.108,62 €).
Das Sachanlagevermögen beträgt 2.402.259,15 € (Vorjahr = 2.473.750,05 €). Die wesentlichsten Vermögensgegenstände sind der Gemeindewald mit 455.289,81 €, das Infrastrukturvermögen mit 468.607,05 €, und das übrige Grundvermögen mit 1.473.312,19 € (darin enthalten das Dorfgemeinschaftshaus mit 711.461,00 €).
Die Finanzanlagen betragen 3.350,00 €. Es handelt sich hierbei um den Anteil der Ortsgemeinde an der AÖR mit 3.000 € und KSG mit 350 €.
Das Umlaufvermögen weist die Forderungen zum 31.12.2021 in Höhe von 26.325,57 € aus. Zum Bilanzstichtag 2021 bestehen gegenüber der Verbandsgemeinde (im Rahmen der Einheitskasse) Forderungen in Höhe von 17.864,28 €.
Es wird ein positives Eigenkapital von 1.297.641,89 € (Vorjahr: 1.334.762,89 €) ausgewiesen. Das Eigenkapital hat sich im Haushaltsjahr 2021 aufgrund des Jahresfehlbetrages um 37.121,00 € vermindert (Vorjahr Jahresfehlbetrag von 67.023,51 €).
Die Veränderungen bei den Sonderposten resultieren hauptsächlich aus den analog zu den Abschreibungen vorgenommenen Auflösungen. Unter Anderem ergibt sich ein Zugang aus dem Voraberwerb von Grabfeldern (600 €).
Die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahme für Investitionen bestehen zum Jahresende in Höhe von 446.820,00 €. Es bestehen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 10.829,25 € (es handelt sich hierbei überwiegend um Unternehmerrechnungen die noch das Jahr 2020 betrafen aber erst nach dem Bilanzstichtag zur Begleichung eingereicht wurden). Gegenüber der Einheitskasse bei der Verbandsgemeinde bestanden zum Bilanzstichtag keine Verbindlichkeiten.
In der Ergebnisrechnung ist ein Jahresfehlbetrag von 37.121,00 € ermittelt. Gegenüber der Haushaltsplanung bedeutet dies eine Verschlechterung von 13.332,00 €. Die Verschlechterung beruht auf höheren Umlagen von VG und Kreis. Die fixen Aufwendungen blieben weitgehend im Rahmen der Haushaltsansätze.
Die im Haushaltsjahr 2021 im Ergebnis- und Finanzhaushalt entstandenen Haushaltsüberschreitungen wurden erläutert.
Beim Produkt 5551 Forstwirtschaft beläuft sich bei Aufwendungen 13.193,52 € und Erträgen von 15.966,00 € das Ergebnis auf 2.772,48 €.
Die noch zu genehmigenden Haushaltsüberschreitungen nach § 100 der Gemeindeordnung belaufen sich im Ergebnishaushalt auf 21.493,74 € und im Finanzhaushalt auf 14.714,99 €.
In der Finanzrechnung wird zum Bilanzstichtag eine Erhöhung des Zahlungsmittelbestandes auf 17.863,68 € ausgewiesen. Dies ist einer Verbesserung gegenüber der Planung von 9.913,72 €. Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse bestehen nicht mehr.
Die vorgelegten Belege wurden im nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung stichpunktartig geprüft. Die Überprüfung des Jahresabschlusses 2021 der Ortsgemeinde Frauenberg führte zu keinen Beanstandungen.
Beschluss:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat daher folgende Beschlüsse:
| d) | Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2021 werden, soweit dies noch nicht geschehen ist, gemäß § 100 Gemeindeordnung (GemO) genehmigt. |
| e) | Der geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2021 der Ortsgemeinde Frauenberg wird gemäß § 114 Abs. 1 Satz 1 der GemO festgestellt. |
| f) | Dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten - soweit sie in 2021 die Vertretung geführt haben - sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Baumholder wird nach § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO für das Haushaltsjahr 2021 Entlastung erteilt. |
(Ortsbürgermeister und die Beigeordneten Achim Bechtel und Gerd Kappel haben gem.
§ 110 Abs. 4 GemO bei der Beschlussfassung nicht mitgewirkt.)
| TOP 3. | Prüfung der Jahresabschlusses 2022 und Entlastungserteilung OG Frauenberg a) Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Ausgaben. b) Feststellung des Jahresabschlusses c) Entlastungerteilung |
Die zur Prüfung des Jahresabschlusses 2022 notwendigen Unterlagen
(Anhang zur Schlussbilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung, Anlagennachweis, Hauptabschlussübersicht, Forderungs- und Verbindlichkeiten-Übersicht sowie Buchungsbelege) des Gemeindehaushaltes wurden durch die Verbandsgemeindeverwaltung vorab vorgelegt.
Mit der Einladung zu dieser Sitzung erhielten die Ausschussmitglieder den für das Haushaltsjahr 2022 erstellten Rechenschaftsbericht, die Schlussbilanz zum 31.12.2022 übersandt sowie die Aufstellung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Ausgaben. Hieraus ist u.a. folgendes zu entnehmen:
Die Schlussbilanz der Ortsgemeinde Frauenberg schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 2.470.160,50 € ab (Vorjahr 2.432.934,50 €).
Das Sachanlagevermögen beträgt 2.272.348,95 € (Vorjahr = 2.402.259,15 €). Die wesentlichsten Vermögensgegenstände sind der Gemeindewald mit 455.289,81 €, das Infrastrukturvermögen mit 445.290,95 €, und das übrige Grundvermögen mit 796.827,44 € (darin enthalten das Dorfgemeinschaftshaus mit 699.194 €).
Das Immaterielle Vermögen umfasst den Investitionskostenzuschuss für LED Straßenbeleuchtung (1.409 €).
Die Finanzanlagen betragen 3.350,00 €. Es handelt sich hierbei um den Anteil der Ortsgemeinde an der AÖR mit 3.000 € und KSG mit 350 €.
Das Umlaufvermögen weist die Forderungen zum 31.12.2022 in Höhe von 191.956,89 € aus. Zum Bilanzstichtag 2022 bestehen gegenüber der Verbandsgemeinde (im Rahmen der Einheitskasse) Forderungen in Höhe von 69.717,49 €.
Es wird ein positives Eigenkapital von 1.404.980,71 € (Vorjahr: 1.297.641,89 €) ausgewiesen. Das Eigenkapital hat sich im Haushaltsjahr 2022 aufgrund des Jahresüberschusses um 107.338,82 € erhöht. Vorjahr Jahresfehlbetrag von 37.121 €).
Die Veränderungen bei den Sonderposten resultieren hauptsächlich aus den analog zu den Abschreibungen vorgenommenen Auflösungen. Unter Anderem ergibt sich ein Zugang aus dem Voraberwerb von Grabfeldern (200 €).
Die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahme für Investitionen bestehen zum Jahresende in Höhe von 445.680 €. Es bestehen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 7.404,23 € (es handelt sich hierbei überwiegend um Unternehmerrechnungen die noch das Jahr 2021 betrafen aber erst nach dem Bilanzstichtag zur Begleichung eingereicht wurden). Gegenüber der Einheitskasse bei der Verbandsgemeinde bestanden zum Bilanzstichtag keine Verbindlichkeiten.
In der Ergebnisrechnung ist ein Jahresüberschuss von 107.338,82 € ermittelt. Gegenüber der Haushaltsplanung bedeutet dies eine Verbesserung von 144.459,82 €. Die Verbesserung beruht auf höheren Schlüsselzuweisungen. Die fixen Aufwendungen blieben weitgehend im Rahmen der Haushaltsansätze.
Beim Produkt 5551 Forstwirtschaft beläuft sich bei Aufwendungen 26.264,63 € und Erträgen von 18.102,87 € das Ergebnis auf -8.161.76 €.
Die im Haushaltsjahr 2022 im Ergebnis- und Finanzhaushalt entstandenen Haushaltsüberschreitungen wurden erläutert.
Die noch zu genehmigenden Haushaltsüberschreitungen nach § 100 der Gemeindeordnung belaufen sich im Ergebnishaushalt auf 11.902,86 € und im Finanzhaushalt auf 14.765,96 €.
In der Finanzrechnung wird zum Bilanzstichtag eine Erhöhung des Zahlungsmittelbestandes auf 69.717,49 € ausgewiesen. Dies ist einer Verbesserung gegenüber der Planung von 64.124,81 €. Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse bestehen nicht mehr.
Die vorgelegten Belege wurden im nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung stichpunktartig geprüft. Die Überprüfung des Jahresabschlusses 2022 der Ortsgemeinde Frauenberg führte zu keinen Beanstandungen.
Beschluss:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat daher folgende Beschlüsse:
| g) | Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2022 werden, soweit dies noch nicht geschehen ist, gemäß § 100 Gemeindeordnung (GemO) genehmigt. |
| h) | Der geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2022 der Ortsgemeinde Frauenberg wird gemäß § 114 Abs. 1 Satz 1 der GemO festgestellt. |
| i) | Dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten - soweit sie in 2022 die Vertretung geführt haben - sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Baumholder wird nach § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO für das Haushaltsjahr 2022 Entlastung erteilt. |
(Ortsbürgermeister und die Beigeordneten Achim Bechtel und Gerd Kappel haben gem.
§ 110 Abs. 4 GemO bei der Beschlussfassung nicht mitgewirkt.)
| TOP 4. | Annahme einer Spende |
Sach- und Rechtslage:
Herr Schönweiler aus Kronweiler spendet der Ortsgemeinde ein Ölgemälde aus dem 19. Jahrhundert, welche das Nahetal zwischen der Eisenbahnbrücke und Brücke Frauenberg sowie die Frauenburg darstellt.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Frauenberg stimmt der Entgegennahme der Spende zu.
| TOP 5. | Spende an den Angelsportverein |
Sach- und Rechtslage:
Die jährliche Spende der Ortsgemeinde an den Angelverein in Höhe von 175,00 € für das Kalenderjahr 2023 wurde getätigt.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Frauenberg stimmt der Zahlung der Spende zu.