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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 12/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Überprüfung der Standfestigkeit von Grabmalen

- Grabmalprüfungen werden im März durchgeführt

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht haben die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Baumholder als Friedhofsträger die Aufgabe, alle Grabmale auf deren Standfestigkeit zu überprüfen, um etwaigen Unfallgefahren für die Friedhofsbesucher wirksam begegnen zu können.

Die Unfallverhütungsvorschriften Friedhöfe und Krematorien schreiben unter anderem vor, dass einmal jährlich die Standsicherheit der Grabmale zu überprüfen ist. Frost, Regen, Schnee, Eis, Senkungen und Wurzelwerk können die Standsicherheit von Grabmalen beeinträchtigen, ohne dass von außen Schäden erkennbar sind.

Die Grabmalprüfung auf den Friedhöfen der Ortsgemeinden ist vom 18. März bis 28. März vorgesehen und wird von einem zertifizierten und unabhängigen Prüfer der Firma Grabstein Inspektor, Dichtelbach durchgeführt.

Die Prüfung erfolgt beschädigungsfrei mit modernsten Geräten. Die Überprüfung wird nicht durch Hin- und Herrütteln vorgenommen. Eine Beschädigung der Grabmale ist deswegen ausgeschlossen.