1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2024 - 2025 und seinen Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Den Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahr 2024 - 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen werde ich dem Stadtrat zugeleiten.
| 1. | Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahr 2024 - 2025 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, Baumholder, Zimmer 101 (Bürgerbüro), bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Stadtrat zur Einsichtnahme öffentlich aus. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Baumholder haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2024 - 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder oder an den Stadtbürgermeister Günther Jung, Hauptstraße 10, 55774 Baumholder, oder elektronisch an s-naeher@vgv-baumholder.de bzw. info@baumholder.de einzureichen. Der Stadtrat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |