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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 12/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Genehmigung der Flächennutzungsplanteiländerung im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

„Solarpark Heimbach“ in der Ortsgemeinde Heimbach, Verbandsgemeinde Baumholder

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Baumholder hat mit Beschluss vom 12.12.2024 die Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Solarpark Heimbach“ beschlossen.

Mit Bescheid vom 27.02.2025, Az.: 61-610-13, hat die Kreisverwaltung Birkenfeld die Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Solarpark Heimbach“ der Verbandsgemeinde Baumholder, Ortsgemeinde Heimbach genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Heimbach“ wirksam.

Jedermann kann die Teiländerung des Flächennutzungsplanes während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder, Bauamt, Zimmer 005 einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften auf die Rechtsfolgen hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

1.

eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften

2.

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und

3.

nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Baumholder, 19.03.2025
gez. Bernd Alsfasser, Bürgermeister