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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 12/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Sitzung des Gemeinderates Heimbach vom 03.02.2025

TOP 1. Vorstellung Planungsstand Neubau Kita Heimbach

Frau Werle vom Architekturbüro Werle stellt den Ratsmitgliedern nochmals das Bauprojekt der Kita vor und beantwortete offene Fragen.

Bezüglich einer PV-Anlage auf dem Dach muss noch die genaue Ausrichtung und auch die Größe der Anlage geklärt werden.

TOP 2. Zentrale Wärmeversorgung Heimbach, Vergabe Planungsleistungen TGA Heizung und Planung Gebäude

Für die geplante Nahwärmeversorgung Heimbach (Grundschule, Besenbinderhalle und Neubau Kita) sind folgende Planungsleistungen notwendig:

A)

Planung TGA Heizung

B)

Planung Gebäude (Raum für Heizmaterial und Fundamente für Container)

Die Kosten werden durch die Verbandsgemeinde Baumholder und die Ortsgemeinde Heimbach anteilmäßig nach dem Wärmeverbrauch der drei zu versorgenden Gebäude getragen. Die Aufteilung beträgt:

VG Baumholder  —  52,8%

OG Heimbach  —  47,2%

A) Planung TGA Heizung

Für die Planung TGA Heizung, nach HOAI Leistungsphasen 1 bis 9, wurden 3 Ingenieurbüros aufgefordert ein Angebot abzugeben. Zur Angebotsabgabe lagen 2 Angebote vor. Nach sachlicher und rechnerischer Wertung der Angebote ergibt sich folgende Reihenfolge:

1.

RUM-Plan, Baumholder 100,00 Punkte

2.

Bieter 282,40 Punkte

Das Ingenieurbüro RUM-Plan aus Baumholder ist der Verwaltung als leistungsstarkes und zuverlässiges Büro bekannt.

Beschluss:

Der Auftrag zur Planung TGA Heizung für die Nahwärmeversorgung Heimbach ist dem Ingenieurbüro RUM-Plan aus Baumholder zu erteilen.

B) Planung Gebäude

Laut Ministerialblatt der Landesregierung Rheinland-Pfalz vom 06.09.2021 dürfen Planungsleistungen bis zu einem Auftragswert von 25.000,00 € (ohne Umsatzsteuer) ohne Aufforderung weiterer Planungsbüros zur Abgabe eines Angebotes vergeben werden. Das Architekturbüro Heidi Ritter aus Idar-Oberstein, welches der Verwaltung aus anderen Bauvorhaben als leistungsstarkes und zuverlässiges Büro bekannt ist, reichte ein Angebot für die Leistungsphasen 1 bis 9 ein. Das Angebot wurde durch den Fachbereich 3 sachlich und rechnerisch geprüft. Es bestehen von Seiten der Verwaltung keine Bedenken den Auftrag an das Büro Ritter aus Idar-Oberstein zu vergeben.

Beschluss:

Der Auftrag zur Gebäudeplanung für die Nahwärmeversorgung Heimbach ist dem Architekturbüro Heidi Ritter aus Idar-Oberstein zu erteilen.

TOP 3. Zentrale Wärmeversorgung Heimbach, Vergabe Tragwerksplanung

Für die geplante Nahwärmeversorgung Heimbach (Grundschule, Besenbinderhalle und Neubau Kita) ist eine Tragwerksplanung (Statik) erforderlich. Die Kosten werden durch die Verbandsgemeinde Baumholder und die Ortsgemeinde Heimbach anteilmäßig nach dem Wärmeverbrauch der drei zu versorgenden Gebäude getragen. Die Aufteilung beträgt:

VG Baumholder  —  52,8%

OG Heimbach  —  47,2%

Für die Tragwerksplanung wurde vom Büro Wolfgang Lutz aus Vollmersbach ein Angebot eingefordert. Das Angebot beläuft sich für die Leistungsphasen 1 bis 6. Laut Ministerialblatt der Landesregierung Rheinland-Pfalz vom 06.09.2021 dürfen Planungsleistungen bis zu einem Auftragswert von 25.000,00 € (ohne Umsatzsteuer) ohne Aufforderung weiterer Planungsbüros zur Abgabe eines Angebotes vergeben werden.

Das Angebot wurde durch den Fachbereich 3 sachlich und rechnerisch geprüft. Es bestehen von Seiten der Verwaltung keine Bedenken den Auftrag an das Büro Lutz aus Vollmersbach zu vergeben.

Beschluss:

Der Auftrag zur Tragwerksplanung (Statik) für die Nahwärmeversorgung Heimbach ist dem Ingenieurbüro Wolfgang Lutz aus Vollmersbach zu erteilen.

TOP 4. Beratung und Beschlussfassung über die Geschäftsordnung für den Gemeinderat

Der Gemeinderat hat nach § 37 GemO eine Geschäftsordnung zu beschließen.

Diese ist auf die Wahlzeit des Gemeinderates beschränkt und erfordert eine Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder.

Sie gilt zunächst weiter, bis der neue Gemeinderat eine Geschäftsordnung beschließt.

Kommt innerhalb eines halben Jahres nach der Wahl kein Beschluss über eine Geschäftsordnung zustande, so gilt vorerst kraft Gesetzes die vom Innenministerium bekannt gemachte Mustergeschäftsordnung.

Üblicherweise wird die Geschäftsordnung zeitnah zur konstituierenden Sitzung erlassen.

Der neu eingeführte § 35a der Gemeindeordnung eröffnet allerdings die Möglichkeit der digitalen Sitzungsteilnahme. Dies wäre in der Geschäftsordnung ebenfalls zu regeln und ist an umfangreiche Voraussetzungen geknüpft. Sofern der Gemeinderat keine Reglungen für die digitale Sitzungsteilnahme treffen möchte, kann die Mustergeschäftsordnung des Innenministeriums übernommen werden. Bisher wurden von den Gemeinderäten keine Bestrebungen gezeigt, von § 35a GemO Gebrauch zu machen, so dass empfohlen wird, eine Geschäftsordnung in Anlehnung an die Mustergeschäftsordnung zu erlassen.

Der beigefügte Entwurf entspricht inhaltlich der Mustergeschäftsordnung.

Die Geschäftsordnung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Heimbach wurde den Ratsmitgliedern ausgehändigt.

Aljoscha Schmidt stellt einen Änderungsantrag zu § 30 Arbeitsweise. Demnach soll aufgenommen werden, dass die Fraktionssprecher auch in den verschiedenen Ausschüssen das Wort ergreifen dürfen.

Es wird darüber abgestimmt, dass dieser Punkt in der Geschäftsordnung unter §30 geändert werden soll.

Josef Sesterhenn bittet darum, dass, wie es in der Geschäftsordnung steht, vierteljährlich eine Einwohnerfragestunde angeboten wird. Dies wurde in der Vergangenheit nicht gemacht und soll in Zukunft geändert werden. Die Fragen der Einwohner müssen vorher schriftlich beim Ortsbürgermeister eingereicht werden

Beschluss:

Sofern die Änderung bei §30 ergänzt ist, beschließt der Gemeinderat die Geschäftsordnung.