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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 12/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Sitzung des Gemeinderates Heimbach am 25.02.2025

Öffentlicher Teil

TOP 1. Finanzierung Neubaugebiet "Auf Kiefern III"

Die Ortsgemeinde erschließt momentan das Neubaugebiet (NBG) „Auf Kiefern III“. Die dabei anfallenden Kosten für den Erwerb und die Freilegung der Flächen für die Erschließungsanlagen und ihre erstmalige Herstellung einschließlich der Beleuchtung (§ 128 Abs 1 Nr. 1 und 2 BauGB) sind dabei durch die Erhebung eines Erschließungsbeitrages zu decken, § 127 Abs 1 BauGB. Der Eigenanteil der Ortsgemeinde beträgt 10 v.H., § 129 Abs 1 letzter Satz BauGB.

Alternativ zu dieser „klassischen“ Methode besteht die Möglichkeit, die Erschließung durch Vertrag auf einen Erschließungsträger zu übertragen. Dieser führt die Arbeiten nach einer von der Ortsgemeinde genehmigten Planung durch und überträgt die Anlagen nach mangelfreier Abnahme ins Eigentum der Ortsgemeinde. Die Ortsgemeinde erstattet dem Erschließungsträger die Erschließungskosten für die gesamte Maßnahme und refinanziert sich durch den Verkauf der Grundstücke. Eine Eigenbeteiligung der Gemeinde ist in diesem Fall nicht erforderlich, § 11 Abs 2 BauGB. Die VG-Werke würden sich ebenfalls an diesem Vertrag beteiligen und die erstmalige Herstellung der Anlagen zur Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung an den Erschließungsträger übertragen. Sie erhalten nach mangelfreier Abnahme ebenfalls das Eigentum hieran. Die Kosten für die Herstellung trägt die Ortsgemeinde und refinanziert sie durch den Verkauf der Grundstücke.

Der Ortsgemeinderat hatte am 28.07.2022 beschlossen, dass die Erschließung durch einen Erschließungsträger erfolgen soll. Die Verwaltung wurde beauftragt, die hierfür notwendigen Schritte einzuleiten.

Die durchgeführte Ausschreibung führte zu keinem Ergebnis, da sich kein Erschließungsträger gefunden hat.

Da nunmehr schon mehrere Interessenten einen Bauplatz erwerben wollen und auch schon eine Baugenehmigung vorliegt und eine weitere beantragt ist, sollte man seitens der Ortsgemeinde nunmehr handeln und die Erschließung selbst durchführen.

Beschluss:

Die Ortsgemeinde erschließt das Neubaugebiet (NBG) „Auf Kiefern III“ selbst.

Die dabei anfallenden Kosten für den Erwerb und die Freilegung der Flächen für die Erschließungsanlagen und ihre erstmalige Herstellung einschließlich der Beleuchtung (§ 128 Abs 1 Nr. 1 und 2 BauGB) sind dabei durch die Erhebung eines Erschließungsbeitrages zu decken, § 127 Abs 1 BauGB.

Der Beschluss vom 28.07.2022 wird aufgehoben.