Öffentlicher Teil
TOP 1. Einwohnerfragestunde
Der Ortsbürgermeister gratuliert zu den Beförderungen und Ernennungen bei der Feuerwehr. Darüber hinaus wurden Fragen zum anstehenden Hochwasserschutzkonzept sowie zur Abgrenzung von Flächen durch Pfosten gestellt.
TOP 2. 1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026
a) Beratung und Beschlussfassung über die Vorschläge aus der Beteiligung der Einwohner gemäß § 97 Abs. 1 GemO
b) Beratung und Beschlussfassung über die Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026
Zu a)
Eine Beschlussfassung über den Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung darf erst nach Ablauf der Offenlage für Einwohnerinnen und Einwohner erfolgen.
Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde nach der Zuleitung an den Gemeinderat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme verfügbar gehalten.
In der öffentlichen Bekanntmachung wurde darauf hingewiesen, dass Vorschläge zum Entwurf innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab der Bekanntmachung durch die Einwohner eingereicht werden können.
Zu b)
Die Verbandsgemeinde Baumholder hat aus dem Landesprogramm „Regional.Zukunft.Nachhaltig (RZN)“ Finanzmittel in Höhe von insgesamt 1.573.230 Euro erhalten. Gefördert werden hierbei Projekte der Verbandsgemeinde sowie der verbandsangehörigen Kommunen entsprechend der vom Land vorgegebenen Positivliste. Von der Gesamtsumme verbleiben 798.602 Euro bei der Verbandsgemeinde. Die restlichen 774.628 Euro werden zur Umsetzung von Projekten der Stadt Baumholder sowie der Ortsgemeinden weitergeleitet.
Die im Rahmen dieses Programms bereitgestellten Mittel sind zweckgebunden. Die Möglichkeit, auf eine Veranschlagung der Maßnahme bzw. der Projekte im Haushaltsplan oder Nachtragshaushaltsplan zu verzichten, bestand ausschließlich für das Haushaltsjahr 2025. Im Haushaltsplan 2026 sind sämtliche geförderten Maßnahmen entsprechend darzustellen.
Da die RZN-Maßnahmen im Doppelhaushalt 2025/2026 nicht veranschlagt wurden, weil die konkreten Maßnahmen zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung nicht bekannt waren, ist für die Ortsgemeinde Frauenberg die Aufstellung eines Nachtragshaushalts erforderlich.
Außerdem wurden verschiedene Unterhaltungsmaßnahmen in den Haushalt aufgenommen (siehe Änderungsübersicht).
Nach Überarbeitung des Haushaltsplans 2026 der Ortsgemeinde schließt der Ergebnishaushalt mit einem Überschuss in Höhe von 109 Euro ab.
Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen beträgt nun 15.256 Euro.
Es liegt eine positive freie Finanzspitze in Höhe von 1.121 Euro vor.
Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen reicht demnach aus, um die planmäßige Tilgung von Investitionskrediten zu bedienen.
Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beträgt -12.769 Euro.
Die Realsteuerhebesätze bleiben unverändert.
Beschluss:
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaushaltsplanes 2026 werden wir vorgelegt angenommen.
TOP 3. Bekanntgabe über Eilentscheid für die Vergabe des Hochwasser- und Starkregenkonzeptes für die Ortsgemeinden Frauenberg, Reichenbach, und Rückweiler
Im Rahmen einer Eilentscheidung gem. § 48 GemO wurde das Erstellen eines Hochwasser- und Starkregenkonzeptes an das Ingenieurbüro Hömme aus Pölich vergeben.
Beschluss:
Entfällt
TOP 4. Einbau von 3 zusätzlichen Leuchtmasten in der Verlängerung der Bahnhofstraße zum Sportplatz Frauenberg
Die Verlängerung der Bahnhofstrasse in Richtung Sportplatz und Gaststätte ist auf mehrere hundert Meter unbeleuchtet. Die Straße ist in einem schlechten Zustand. Bei widrigem Wetter sammelt sich Regen in den Vertiefungen, der bei winterlichen Temperaturen gefriert. Für Fußgänger ist diese Wegstrecke bei Dunkelheit riskant, für Fahrzeuge haben wir die Strecke schon auf 30 km/h begrenzt. Ein Gehsteig ist nicht vorhanden. Da die nächsten Wohnhäuser fast einen Kilometer entfernt sind, ist stets ein Gefühl der Unsicherheit gegeben.
Der Gemeinderat hat diesem Projekt schon vor 2 Jahren zugestimmt, aus Kostengründen ist es aber noch nicht zur Ausführung gekommen. Im Haushalt 2025/2026 ist dafür aber diese Maßnahme eingeplant.
Im Anhang finden den Kostenvoranschlag der OIE vom 31.03.2025 und den vom 30.01.2026. Der Genehmigte Betrag vom RZN Förderprogramm liegt bei 14.230,76 €. Im aktuellen Kostenvoranschlag liegen die Kosten bei 16.625,05 € daraus ergibt sich eine Differenz von 2394,29 € die Ortsgemeinde Frauenberg selber tragen müsste.
Beschluss:
Den Auftrag für die Leistung erhält die OIE die Differenz übernimmt die Ortsgemeinde Frauenberg.
TOP 5. Sanierungsarbeiten Grabfelder
Der Ortsbürgermeister erläutert das weitere Vorgehen an den Gräbern. Die Kosten für die notwendigen Erdarbeiten sind im 1. Nachtragshaushaltsplan eingeplant.
TOP 6. Vergabe Rahmenvereinbarung (Hausmeistervertrag) Bodenbelagsarbeiten
Ortsgemeinde Frauenberg
Die Rahmenvereinbarung (Hausmeistervertrag) für Bodenbelagsarbeiten musste neu ausgeschrieben werden. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren und kann nach Einvernehmen beider Parteien jeweils um 1 Jahr verlängert werden bis zu einer maximalen Gesamtlaufzeit von 4 Jahren.
Die Submission fand am 17.12.2025 statt. Es wurden im Zuge einer beschränkten Ausschreibung 3 Firmen aufgefordert ein Angebot abzugeben. Fristgerecht wurden 3 Angebote eingereicht. Nach fachlicher und rechnerischer Prüfung ergibt sich folgende Reihenfolge:
| 1. Malergeschäft Schüller | Niederbrombach | 10,48 % Abgebot |
| 2. Bieter 2 | XXX | 5,00 % Aufgebot |
| 3. Bieter 3 | XXX | 20,00 % Aufgebot |
Beschluss:
Aufgrund des vorgenannten Ausschreibungsergebnisses schlägt die Verwaltung vor, den Auftrag „Rahmenvereinbarung für Bodenbelagsarbeiten“ an das Malergeschäft Schüller aus Niederbrombach erteilen.
TOP 7. Anschaffung einer Lautsprecheranlage
Der Ortsbürgermeister informiert über die Anlage, die angeschafft werden soll. Diese wird vollständig über das Förderprogramm RZNG finanziert. Ein Ratsmitglied erläutert, welche Anlage hierfür in Betracht kommt, welche Kosten anfallen und wie sie zu bedienen ist. Für die Inbetriebnahme der Anlage muss noch geklärt werden, wie sie installiert bzw. verlegt werden soll.