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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 13/2023
Berschweiler
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Aus der Arbeit des Gemeinderates

Die Beratung über den Doppelhaushalt für die Jahre 2023 und 2024 stand im Mittelpunkt der jüngsten Sitzung des Gemeinderates. Sachbearbeiter Bernd Dickes von der Verbandsgemeindeverwaltung erläuterte dem Rat die vorgelegten Planzahlen.

Im Jahr 2023 sieht der Ergebnishaushalt Gesamterträge in Höhe von 878.564 € und Gesamtaufwendungen in Höhe von 872.600 € vor. Somit wird mit einem Jahresgewinn von 5.964 € gerechnet. In ursprünglichen Planungen war noch von einem Fehlbetrag ausgegangen worden. Maßgeblich für den aktuellen Ausweis eines Jahresüberschusses sind hauptsächlich die Senkung des Kreisumlagesatzes von bisher 44,3 v.H. auf nunmehr 41,0 v.H. sowie der Verbandsgemeindeumlage von bisher 37,38 auf 32,00 v. H. der Umlagegrundlage. Diese beiden Senkungen machen eine Einsparung in Höhe von rund 52.000 € aus. Auf der Ausgabenseite sind Sondereffekte zu nennen, wie die nochmalige Veranschlagung der Kosten für die Flurbereinigung von 17.500 € sowie die Erhöhung der Unterhaltungsaufwendungen für die Dr. Darge Halle auf 15.000 €. Außerdem wird mit höheren Bewirtschaftungskosten für die gemeindlichen Einrichtungen infolge der allgemeinen Preissteigerung und mit einem höheren Gemeindeanteil für den Betrieb des Kindergartens gerechnet.

Die Bestimmungen des neuen Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) dürften für die Ortsgemeinde Berschweiler in diesem Jahr keine finanziell negativen Folgen haben. Vielmehr ist konkret für das Haushaltsjahr 2023 von einem gegenteiligen Effekt auszugehen. Grund hierfür ist die neu eingeführte Schlüsselzuweisung B. Diese wird an Kommunen bewilligt, deren allgemein ermittelter Finanzbedarf unter ihrer tatsächlich ermittelten Finanzkraft liegt. Ein eventuell darunter liegender Differenzbetrag wird vom Land Rheinland-Pfalz zu 90% ausgeglichen, Die Ortsgemeinde wird in diesem Jahr diese Schlüsselzuweisung in Höhe von rund 42.500 € erhalten.

Des Weiteren ist auf die bereits vom Ortsgemeinderat im vergangenen Jahr beschlossene Anhebung der gemeindlichen Realsteuerhebesätze für Grund- und Gewerbesteuer hinzuweisen. Anlass hierfür ist die im Rahmen der Neufassung des Landesfinanzausgleichsgesetzes erfolgte Anhebung der sogenannten Nivellierungssätze, bei der Grundsteuer A von bisher 300 v.H. auf 345 v.H., der Grundsteuer B von bisher 365 v.H. auf 465 v.H. und der Gewerbesteuer von bisher 365 v.H. auf 380 v.H.

Die Ortsgemeinde Berschweiler musste ihre Hebesätze ebenfalls entsprechend erhöhen, um ihrer gesetzlichen Verpflichtung zum Haushaltsausgleich nachkommen zu können und um einen Anspruch auf Landeszuweisungen für Projektförderungen (z.B. für größere gemeindliche Investitionen) von vorne herein nicht auszuschließen zu müssen. Laut Mitteilung des Landes werden künftig keine Förderungen mehr bei Gemeinden erfolgen, die ihre Hebesätze unter den Nivellierungssätzen festlegen.

. auf A<Im Finanzhaushalt beläuft sich der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Einzahlungen und Auszahlungen voraussichtlich auf einen Jahresüberschuss von 47.365 € und die ordentliche Tilgung auf 5.669 €. Es wird nach dieser Planung somit von einer freien Finanzspitze in Höhe von 41.696 € ausgegangen.

Es sind Haushaltsermächtigungen für Investitionen in Höhe von insgesamt 597.960 € veranschlagt. Größte Investition ist der eventuelle Erwerb des Kindergartengebäudes mit veranschlagten 230.000 €. Hier sind Investitionskostenanteile von den dem Kindergartenbezirk zugeordneten Ortsgemeinde Eckersweiler, Fohren-Linden und Mettweiler in Höhe von 131.500 € einkalkuliert. Weiterhin sind für Grunderwerb von Bauland im Neubaugebiet „Hinter der Kirch“ (Rücknahme zweier Bauplätze) und im noch zu erschließenden Neubaugebiet „Im Bechelsgraben“ Haushaltsveranschlagungen von insgesamt 256.000 € aufgenommen worden. Für die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED sind 45.000 € veranschlagt. Die Verpflichtung zur Erhebung von Ausbaubeiträgen hierzu wird noch geprüft. Für Mobiliar im Dorfgemeinschaftshaus sind 15.000 €, für Planungskosten für den barrierefreien Zugang zum Dorfgemeinschaftshaus 25.000 €, für den Kinderspielplatz 13.000 € und für die Errichtung einer Grillhütte am Dorfgemeinschaftshaus 5.000 € vorgesehen.

Die Gemeinde ist in der Lage diese Investitionsausgaben aus einer Entnahme aus dem bei der Verbandsgemeindekasse geführten Verrechnungskonto zu finanzieren. Eine Kreditaufnahme ist somit nicht erforderlich.

Das Eigenkapital der Gemeinde beträgt laut Plan zum 31.12.2023 3.977.542 Euro.

Im Haushaltsjahr 2024 ist im Ergebnishaushalt ein Jahresgewinn von 21.542 € veranschlagt. Die Veranschlagungen orientieren sich im Wesentlichen an den Vorjahresansätzen. Die Steuerhebesätze werden gegenüber dem Haushaltsjahr 2023 in unveränderter Höhe festgesetzt. An Investitionen wurden lediglich Beträge für eventuell notwendige Ersatzbeschaffungen aufgenommen.

Nach kurzer Beratung beschloss der Rat die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 einstimmig bei einer Enthaltung (weiterer Bericht zur Sitzung folgt!). gf.