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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 13/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Erweiterung Solarpark A 62 Rückweiler“

des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Erweiterung Solarpark A 62 Rückweiler“

A. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Der Ortsgemeinderat Rückweiler hat in seiner Sitzung am 25.01.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Erweiterung Solarpark A 62 Rückweiler“ beschlossen.

Im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan wird eine Umweltprüfung gem. § 2a BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2 Abs. 4 BauGB erstellt (Der Umweltbericht wird erst nach der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB fertiggestellt. Auf Basis der frühzeitigen Beteiligung wird zunächst der erforderliche Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichtes § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB ermittelt).

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt die Ortsgemeinde Rückweiler folgende Ziele:

In der Ortsgemeinde Rückweiler soll die bestehende Freiflächen-Photovoltaik-Anlage an der Autobahn A 62 erweitert werden. Der 1. Bauabschnitt wurde 2017 errichtet und hat eine Größe von 3,5 ha.

Diese dient der regenerativen Erzeugung von Strom und gleichzeitigen Reduzierung des Verbrauchs fossiler Energieträger.

Die geplante Erweiterung des Solarparks ist ca. 2,3 ha groß. Der Geltungsbereich befindet sich südlich des Siedlungskörpers von Rückweiler, direkt angrenzend an die bereits bestehende Freiflächen-Photovoltaik-Anlage.

Die Erschließung der Erweiterung des Solarparks ist über die bereits bestehende Anlage und die Kreisstraße 61 gesichert.

Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB (Außenbereich). Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Deshalb bedarf es der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan.

Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Baumholder stellt für den Geltungsbereich eine Fläche für die Landwirtschaft dar. Der vorliegende Bebauungsplan widerspricht damit dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplans der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan sind dem nachfolgenden Lageplan zu entnehmen.

B. Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

Die Bebauungsplanunterlagen liegen in der Zeit von Donnerstag, 06.04.2023 bis einschließlich Montag, den 08.05.2023, während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder, Bürgerbüro, Zimmer 101, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das Internetportal der Verbandsgemeinde Baumholder, unter www.vgv-baumholder.de und beim Geoportal RLP elektronisch abrufbar.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: verwaltung@vgv-baumholder.de vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt.

Die Eingaben werden von der Ortsgemeinde Rückweiler geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird mitgeteilt.

Rückweiler, den 20.03.2023
Lutz Altekrüger, Ortsbürgermeister