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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 13/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Baumholder

des Beschlusses Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Baumholder

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Baumholder hat in öffentlicher Sitzung am 02.03.2023 die Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Erweiterung Solarpark A 62 Rückweiler“ der Ortsgemeinde Rückweiler beschlossen.

Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Baumholder soll parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan teilgeändert werden.

Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Sonderbaufläche für Photovoltaik, um die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage planerisch vorzubereiten. Aktuell stellt der Flächennutzungsplan eine Fläche für die Landwirtschaft dar.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Teiländerung umfasst den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Erweiterung Solarpark A 62 Rückweiler“. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 2,3 ha.

Im Rahmen der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Erweiterung Solarpark A 62 Rückweiler“ wird eine Umweltprüfung gem. § 2 a BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2 Abs. 4 BauGB erstellt (Der Umweltbericht wird erst nach der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB fertiggestellt. Auf Basis der frühzeitigen Beteiligung wird zunächst der erforderliche Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichtes gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB ermittelt).

B. Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

Die Unterlagen zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes liegen in der Zeit von Donnerstag, 06.04.2023 bis einschließlich Montag, den 08.05.2023, während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder, Bürgerbüro, Zimmer 101, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das Internetportal der Verbandsgemeinde Baumholder, unter www.vgv-baumholder.de und beim Geoportal RLP elektronisch abrufbar.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: verwaltung@vgv-baumholder.de vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt.

Die Eingaben werden von der Verbandsgemeinde Baumholder geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird mitgeteilt.

Baumholder, den 20.03.2023
gez. Bernd Alsfasser, Bürgermeister