| 1. | Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2023/2024 der Ortsgemeinde Frauenberg |
| 2. | Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen |
Den Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2023/2024 werde ich dem Ortsgemeinderat zuleiten.
| 1. | Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2023/2024 liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, Baumholder, Zimmer 101 (Bürgerbüro), bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner von Frauenberg haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2023/2024 einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung oder an den 1. Beigeordneten Herrn Karl-Heinz Thom, Frauenberg, oder elektronisch an s-naeher@vgv-baumholder.de bzw. verwaltung@vgv-baumholder.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. Die Einsichtnahme ist möglich an Werktagen während der allgemeinen Dienststunden. Wir empfehlen vorab unter Telefon 06783 / 81 - 52 einen Termin für die Einsichtnahme zu vereinbaren. |