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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 13/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Baumholder für das Jahr 2024 vom 07.03.2024

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2023 (GVBl. S. 133), folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

Artikel I

§§ 1 bis 4 bleiben unverändert.

§ 5

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnung werden für das Haushaltsjahr 2024 festgesetzt:

a) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

- Eigenbetrieb Wasserversorgung

- Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

- Eigenbetrieb Erneuerbare Energien

zusammen auf

b) Verpflichtungsermächtigungen

- Eigenbetrieb Wasserversorgung

- Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

- Eigenbetrieb Erneuerbare Energien

zusammen auf

§ 6

gilt unverändert.

§ 7

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Mai 2022 (GVBl. S. 207) werden wie folgt festgesetzt:

1. Eigenbetrieb Wasserversorgung

Die Entgelte für die Wasserversorgung sind im Preisblatt nach den „Zusätzlichen Vertragsbedingungen Wasserversorgung“ der Verbandsgemeinde Baumholder festgesetzt.

2. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

Die Abgabensätze für die Abwasserbeseitigung werden gem. § 1 Abs 4 der Entgeltsatzung der Verbandsgemeinde Baumholder für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

Laufende Entgelte

für das Schmutzwasser pro m³ Schmutzwasser  —  2,10 € / m³

für das Niederschlagswasser pro m² mit Abflussbeiwerten vervielfachte Grundstücksfläche  —  0,27 € / m²

Einmalige Beiträge

für das Schmutzwasser pro m² Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse  —  6,89 € / m²

für das Niederschlagswasser pro m² mit der Grundflächenzahl vervielfachte Grundstücksfläche  —  17,62 € / m²

§§ 8 bis 14 bleiben unverändert.

§ 15

Wirtschaftspläne der Sondervermögen

Die Wirtschaftspläne der Verbandsgemeindewerke für das Wirtschaftsjahr 2024 werden wie folgt festgesetzt:

Betriebszweig Wasserversorgung

Erfolgsplan

Vermögensplan

Erträge

Aufwendungen

Einnahmen

Ausgaben

2.991.900 €

2.922.150 €

169.750 €

4.981.950 €

Betriebszweig Abwasserbeseitigung

Erfolgsplan

Vermögensplan

Erträge

Aufwendungen

Einnahmen

Ausgaben

4.531.200 €

4.506.155 €

1.769.035 €

3.156.400 €

Betriebszweig Erneuerbare Energien

Erfolgsplan

Vermögensplan

Erträge

Aufwendungen

Einnahmen

Ausgaben

12.800 €

9.800 €

100.000 €

500.000 €

§§ 16 und 17 bleiben unverändert.

Artikel II

Der Wirtschaftsplan 2024 der Verbandsgemeindewerke für die Betriebszweige Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Erneuerbare Energien wird Bestandteil dieser Satzung.

Artikel III

Der Stellenplan wird geändert. Er wird in der geänderten Form Bestandteil des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024.

Verbandsgemeinde Baumholder

Baumholder, den 27.03.2024
gez. Bernd Alsfasser
Bürgermeister