Öffentlicher Teil
TOP 1. Teilnahme am Landeswettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft"
Herr Neu informierte den Rat über die Teilnahme am Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“. Nach kurzer Diskussion beschließt der Rat am Landeswettbewerb nicht teilzunehmen.
TOP 2. Anschaffung von Geräten
Die Ortsgemeinde hat sich verschiedene Angebote zur Anschaffung von Akkubetriebenen Geräten eingeholt. Diese wurden von Herrn Neu vorgestellt.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt das Angebot der Firma Makita anzunehmen.
TOP 3. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für die Jahre 2024 und 2025
Haushaltsplan 2024:
Gesamtbetrag der Erträge, der Aufwendungen und Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag:
Bei Erträgen von 359.810 € und Aufwendungen von 299.560 € schließt der Ergebnishaushalt mit einem Überschuss von 60.250 € ab.
Die Planungsansätze entsprechen im Wesentlichen denen des Jahres 2023. Auf folgende wesentliche Punkte ist jedoch hinzuweisen:
Gesamtbetrag der Einzahlungen, der Auszahlungen und Finanzmittelüberschuss / Finanzmittelfehlbetrag:
Die ordentlichen Einzahlungen belaufen sich auf 321.760 €. Hinzu kommen noch Einzahlungen aus Investitionstätigkeit i.H.v. 7.400 € und aus Finanzierungstätigkeit i.H.v. 33.951 €. Hierbei handelt es sich um eine Einzahlung aus der Einheitskasse um die Finanzlücke aus dem Finanzmittelfehlbetrag zu decken (siehe E5). Der Gesamtbetrag der Einzahlungen beläuft sich folglich auf 363.111 € (ohne ILV).
Die ordentlichen Auszahlungen beliefern sich auf 248.010 €. Hinzu kommen noch Auszahlungen aus Investitionstätigkeit i.H.v. 103.200 €. Der Gesamtbetrag der Auszahlungen beläuft sich folglich auf 351.210 € (ohne ILV).
Aus der Summe des Saldos der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (73.750 €) und dem Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (-95.800 €) ergibt sich ein Finanzmittelfehlbetrag i.H.v. 22.050 €.
Aussage zur freien Finanzspitze:
Aus der Haushaltsplanung für das Jahr 2024 ergibt sich eine freie Finanzspitze i.H.v. 73.750 €.
Aussage zur erforderlichen Kreditaufnahme; größere Investitionsmaßnahmen:
| Folgende Investitionsauszahlungen sind veranschlagt: | |
| - | Produkt 1143: Erwerb von geringwertigen Gegenständen i.H.v. 200 €. |
| - | Produkt 5225: Erschließung Neubaugebiet „Am Krehling“ i.H.v. 25.000 €. |
| - | Produkt 5410: Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED i.H.v. 17.600 €. |
| - | Produkt 5511: Neuanlage einer Grünfläche i.H.v. 5.000 €. |
| - | Produkt 5530: Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen i.H.v. 200 €. |
| - | Produkt 5731: Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen i.H.v. 200 €. |
| - | Produkt 3655: Erwerb immaterielles Recht am KIGA Gebäude Berschweiler i.H.v. 55.000 €. |
| Dem gegenüber stehen folgende Investitionseinzahlungen: | |
| - | Produkt 5410: Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED (Förderung) i.H.v. 7.400 € |
Der Finanzhaushalt 2024 sieht demnach Ermächtigungen für Investitionsauszahlungen i.H.v. 103.200 € vor. Abzüglich der geplanten Investitionseinzahlungen i.H.v. 7.400 € ergibt sich ein zu finanzierender Restbetrag i.H.v. 95.800 €. Die Aufnahme eines Kredites ist nicht geplant, sodass der Fehlbetrag aus der Rücklage zu finanzieren ist.
Haushaltsplan 2025:
Gesamtbetrag der Erträge, der Aufwendungen und Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag:
Bei Erträgen von 359.360 € und Aufwendungen von 299.560 € schließt der Ergebnishaushalt mit einem Überschuss von 59.800 € ab. Gegenüber dem Haushaltsplan für das Jahr 2024 ist dies eine Verschlechterung um rd. 450 €.
Gesamtbetrag der Einzahlungen, der Auszahlungen und Finanzmittelüberschuss / Finanzmittelfehlbetrag:
Die ordentlichen Einzahlungen belaufen sich auf 321.760 €. Der Gesamtbetrag der Einzahlungen beläuft sich folglich auf 321.760 € (ohne ILV).
Die ordentlichen Auszahlungen belaufen sich auf 248.910 €. Hinzu kommen noch Auszahlungen aus Investitionstätigkeit i.H.v. 600 € für den Erwerb von geringwertige Vermögensgegenstände i.H.v. 600 €. Der Gesamtbetrag der Auszahlungen beläuft sich folglich auf 249.510 €.
Aus der Summe des Saldos der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (72.850 €) und dem Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (-600 €) ergibt sich ein Finanzmittelüberschuss i.H.v. 72.250 €.
Aussage zur freien Finanzspitze
Aus der Haushaltsplanung für das Jahr 2025 ergibt sich eine freie Finanzspitze i.H.v. 72.850 €.
Aussage zur erforderlichen Kreditaufnahme; größere Investitionsmaßnahmen:
| Folgende Investitionsauszahlungen sind veranschlagt: | |
| - | Produkt 1143: Erwerb von geringwertigen Gegenständen i.H.v. 200 €. |
| - | Produkt 5530: Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen i.H.v. 200 €. |
| - | Produkt 5731: Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen i.H.v. 200 €. |
Der Finanzhaushalt 2025 sieht demnach Ermächtigungen für Investitionsauszahlungen i.H.v. 600 € vor. Investitionseinzahlungen sind keine geplant. Daraus ergibt ein zu finanzierender Restbetrag i.H.v. 600 €.
Gesamtbetrag der Erträge, der Aufwendungen und Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag in den Folgejahren
Aus der Planung ergibt sich für das Jahr 2026 ein Überschuss im Ergebnishaushalt von ca. 60.250 €. Für das Jahr 2027 würde sich ein Überschuss von ca. 59.754 € ergeben.
Beschluss:
Der OG-Rat Eckersweiler beschließt die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für die Jahre 2024 und 2025 in der vorgetragenen Form und Fassung.
TOP 4. Beauftragung Fachbereich 3 zur Ausschreibung der Planungsleistungen Anbau / Erweiterungsbau Kindergarten Berschweiler
Für einen geplanten Anbau / Erweiterungsbau am Kindergarten Berschweiler müssen die Planungsleistungen ausgeschrieben werden. Diese Ausschreibung soll durch den Fachbereich 3 vorbereitet und durchgeführt werden.
Beschluss:
Der Fachbereich 3 -Planung und Bauwesen- wird beauftragt, die Ausschreibung der Planungsleistungen für den geplanten Anbau / Erweiterungsbau am Kindergarten Berschweiler vorzubereiten und durchzuführen.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über die Punkte Finanzierung Neubaugebiet und Personalangelegenheiten beraten und beschlossen.