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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 13/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Haupt- und Finanzausschuss 20.02.2024

TOP 1. Fahrzeugkonzept und neue Risikoklasseneinteilung der Feuerwehren der VG Baumholder

Wehrleiter Marco Braun und stellv. Wehrleiter Armin Schneider informierten den Ausschuss anhand einer Präsentation über das neue Fahrzeugkonzept und die neue Risikoklasseneinteilung für die Feuerwehren in der VG Baumholder.

Die Präsentation wurde den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zugesandt und ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Beschluss:

Dem Fahrzeug und der Risikoklassenbewertung wird zugestimmt.

Einer sofortigen Beschaffung des HLF 20 wird zugestimmt.

Es wird zugestimmt, dass die Zuschussanträge vorab gestellt werden können.

TOP 2. Einrichtung einer "Gemeindeschwester Plus"

Die Fraktion der FWG Westrich VG Baumholder hat am 18.01.2023 einen Antrag auf Einführung einer „Gemeindeschwester Plus“ gestellt und darin die Notwendigkeit erläutert. Ferner hat die FWG Westrich VG Baumholder darum gebeten, dass die Gemeindeschwester Plus von der VG Herrstein-Rhaunen, Frau Lang, das Thema dem Verbandsgemeinderat erläutert und für Fragen zur Verfügung steht. Dies wurde im VG-Rat in der Sitzung am 09.03.2023 beschlossen. In der VG-Ratssitzung am 20.11.2023 wurde das Thema dem Rat durch Frau Lang dann nähergebracht und Fragen beantwortet.

Bei einer Vergütungsgruppe P 10 Stufe 3 TVöD (Fördervorgabe des Landes RLP) betragen die monatlichen Personalkosten rd. 5.300,- € und somit jährlich rund 70.000,- €. Hinzu kommen jährlich Leasingraten für das Dienst-Kfz von 5000,- €, weitere Sach- und Fortbildungskosten von rd. 6.000,- € und Raumkosten (abhängig von der noch fest zu legenden Unterbringung). Ferner eine einmalige Büro- und EDV-Ausstattung von rund 5.000,- €.

Im Nachgang der VG-Ratssitzung vom 20.11.2023 stellte die Verwaltung beim Ministerium für Arbeit, Soziales einen Antrag auf Bezuschussung der Kosten für eine Gemeindeschwester Plus. Mit Schreiben vom 05.12.2023 verwies das Ministerium auf die Zuständigkeit des Landkreises Birkenfeld.

Mit Schreiben vom 12.12.2023 wurde durch die Verwaltung ein Antrag auf Bezuschussung der Kosten für eine Gemeindeschwester Plus bei der Kreisverwaltung Birkenfeld gestellt. Nunmehr liegt die Förderzusage der Kreisverwaltung vor und es wird eine jährliche Förderung, im Falle der Schaffung einer Vollzeitstelle, in Höhe von bis zu 31.500,- € in Aussicht gestellt.

Bei der Schaffung einer Stelle Gemeindeschwester Plus muss bedacht werden, dass in den Räumlichkeiten der Verbandsgemeindeverwaltung keine Unterbringungsmöglichkeiten gegeben sind.

Bürgermeister Alsfasser informierte darüber, dass es bereits mehrere „Bewerbungen“ für das Büro der Gemeindeschwester Plus gäbe.

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Baumholder beschließt die Schaffung einer Stelle Gemeindeschester Plus im Stellenplan.

TOP 3. Personalbedarfsberechnung durch die Kommunalberatung- Auftragsvergabe

Die Organisation der VGV Baumholder orientiert sich aktuell (seit 2001) an dem Model Gemeinde21 des GStB.

Dieses Model wurde aufgrund etlichen hinzu gekommenen Aufgaben im Jahr 2011 vom GStB fortgeschrieben.

Aufgrund des fortgeschriebenen Models hat der Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz in seinem Gutachten vom April 2016 zur Organisation und dem Personalbedarf von Verbandsgemeinden Stellung genommen.

Das Fortgeschriebene Modell Gemeinde21 wird nun von dem neuen Modell Gemeinde3.0 abgelöst. Eine Umorganisation der VGV Baumholder auf der Grundlage des Modells Gemeinde3.0 ist nur nach einer Personalbedarfsermittlung auf der Basis des LRH-Gutachtens möglich.

Da die Umgestaltung und Modernisierung der Verwaltung dringend erforderlich sind, wird vorgeschlagen, eine Personalbedarfsermittlung durchführen zu lassen.

Die Kommunalberatung Rheinlad-Pfalz GmbH, eine Gesellschaft des GStB, hat hierzu ein entsprechendes Angebot zu einem Bruttopreis von 14.280 € abgegeben.

Beschluss:

Einige Gruppierungen im Ausschuss geben an, den Sachverhalt noch nicht in ihrer Fraktion beraten zu haben. Eine Beschlussempfehlung für den VG-Rat könne daher nicht abgegeben werden. Auf einen Antrag zur Abstimmung über einen Beschlussvorschlag wurde daher verzichtet.