TOP 1. | Beratung und Beschlussfassung Forstwirtschaftsplan 2025 |
Beschluss über den Kommunalen Forsthaushalt 2025:
Es ist geplant 210 fm einzuschlagen, bei einem Verkauf von 180 fm.
Insgesamt wird im Forstwirtschaftsplan im Ergebnishaushalt mit:
Erträgen i.H.v. 22.331,00 € und
Aufwendungen i.H.v. 18.870,00 € geplant.
Es wird somit mit einem Überschuss i.H.v. 3.461,00 € gerechnet.
Im Finanzhaushalt hingegen wird mit:
Einzahlungen i.H.v. 7.000,00 € und
Auszahlungen i.H.v. 10.000,00 € geplant.
Es wird somit mit einem Fehlbetrag i.H.v. 3.000,00 € gerechnet.
Die im Jahr 2025 geplanten Maßnahmen werden durch das Forstamt Birkenfeld erläutert und als Anlage zur Niederschrift beigefügt.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmt dem Forstwirtschaftsplan 2025 zu.
TOP 2. | Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für die Jahre 2025/2026 |
Haushaltsplan 2025:
Gesamtbetrag der Erträge, der Aufwendungen und Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag:
Bei Erträgen von 297.797 € und Aufwendungen von 292.885 € schließt der Ergebnishaushalt mit einem Überschuss von 4.912 € ab.
Gesamtbetrag der Einzahlungen, der Auszahlungen und Finanzmittelüberschuss / Finanzmittelfehlbetrag
Die Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit belaufen sich auf 261.967 €. Hinzu kommen noch Einzahlungen aus Investitionstätigkeit i.H.v. 7.000 € und Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit i.H.v. 0 €. Von den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit entfallen in voller Höhe auf den Wegebau (Produkt 5551). Der Gesamtbetrag der Einzahlungen beläuft sich folglich auf 268.967 €.
Die Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit belaufen sich auf 240.073 €. Hinzu kommen noch Auszahlungen aus Investitionstätigkeit i.H.v. 60.000 € und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit i.H.v. 1.762 €.
Der Gesamtbetrag der Auszahlungen beläuft sich folglich auf 301.835 €.
Aus der Summe des Saldos der ordentlichen Ein- und Auszahlungen (18.662 €) und dem Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (-53.000 €) ergibt sich ein Finanzmittelfehlbetrag i.H.v. 34.338 €.
Entwicklung auf dem Einheitskonto:
Durch den Finanzmittelfehlbetrag i.H.v. 34.338 € und dem positiven Saldo bei den Ein- und Auszahlungen aus den Investitionskrediten i.H.v. 36.100 € ergibt sich eine Verschlechterung auf dem Einheitskonto i.H.v. 1.762 €. Der Stand würde sich damit auf -55.293,47 € (Stand 31.12.2024: -53.531,47 €) belaufen.
Aussage zur freien Finanzspitze:
Unter Berücksichtigung der Tilgungsleistungen ist die Ortsgemeinde Rohrbach im Jahre 2025 in der Lage eine freie Finanzspitze i.H.v. 1.762 € zu erwirtschaften.
Aussage zur erforderlichen Kreditaufnahme; größere Investitionsmaßnahmen
Der Finanzhaushalt 2025 sieht Ermächtigungen für die Auszahlungen für Investitionen i.H.v. insgesamt 60.000 € vor. Die Finanzierung des Restbetrages erfolgt durch die Aufnahme eines Kredites i.H.v. 53.000 € und der Steigerung der Verbindlichkeiten gegenüber der VG-Kasse.
Folgende Investitionen sind veranschlagt:
Haushaltsplan 2026:
Gesamtbetrag der Erträge, der Aufwendungen und Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag:
Bei Erträgen von 302.157 € und Aufwendungen von 286.087 € schließt der Ergebnishaushalt mit einem Überschuss von 16.070 € ab.
Gesamtbetrag der Einzahlungen, der Auszahlungen und Finanzmittelüberschuss / Finanzmittelfehlbetrag:
Die Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit belaufen sich auf 266.337 €. Hinzu kommen noch Einzahlungen aus Investitionstätigkeit i.H.v. 7.000 € und Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit i.H.v. 0 €.
Der Gesamtbetrag der Einzahlungen beläuft sich folglich auf 266.337 €.
Die Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit belaufen sich auf 233.393 €. Hinzu kommen noch Auszahlungen aus Investitionstätigkeit i.H.v. 450.000 € und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit i.H.v. 5.080 €.
Der Gesamtbetrag der Auszahlungen beläuft sich folglich auf 688.473 €.
Aus der Summe des Saldos der ordentlichen Ein- und Auszahlungen (29.830 €) und dem Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (- 450.000 €) ergibt sich ein Finanzmittelfehlbetrag i.H.v. 420.170 €.
Entwicklung auf dem Einheitskonto:
Durch den Finanzmittelfehlbetrag i.H.v. 420.170 € und dem positiven Saldo bei den Ein- und Auszahlungen aus den Investitionskrediten i.H.v. 425.250 € ergibt sich eine Verbesserung auf dem Einheitskonto i.H.v. 5.080 €.
Aussage zur freien Finanzspitze:
Unter Berücksichtigung der Tilgungsleistungen ist die Ortsgemeinde Rohrbach im Jahre 2026 in der Lage eine freie Finanzspitze i.H.v. 5.080 € zu erwirtschaften.
Aussage zur erforderlichen Kreditaufnahme; größere Investitionsmaßnahmen:
Mittelfristige Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2027 und 2028:
Gesamtbetrag der Erträge, der Aufwendungen und Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag in den Folgejahren
Aus der Planung ergeben sich für die Jahre 2027 und 2028 Überschüsse im Ergebnishaushalt von 24.024 € (2027) und 29.615 € (2028).
Finanzmittelüberschuss / Finanzmittelfehlbetrag in den Folgejahren:
Aus der Planung ergibt sich im Finanzhaushalt für das Jahr 2027 einen Fehlbetrag i.H.v. 908.856 € und im Jahr 2028 einen Überschuss i.H.v. 38.205 €.
Beschluss:
Der OG-Rat Rohrbach beschließt die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für die Jahre 2025 und 2026 in der vorgetragenen Form und Fassung.
TOP 3. | ADAC Saarland-Pfalz Rallye am 15. und 16. August 2025 |
Sachverhalt:
Am 15. und 16. August 2025 veranstalten wieder die Regionalclubs ADAC Saarland e.V. und ADAC Pfalz e.V. die ADAC Saarland- Pfalz Rallye 5
Ein Teil der Wertungsprüfung WP/SS Rödelstein führt dabei über Feldwirtschaftswege der OG Rohrbach.
Die WP/SS Rödelstein wird am Samstag, 16.08.2025 zwischen 12.00 Uhr und 18.00 Uhr gefahren. Die Sperrung dauert von ca. 12:00 bis ca. 18:00 Uhr.
Der Veranstalter erklärt verbindlich, für o.g. Veranstaltung die erforderliche Haftpflichtversicherung einschließlich einer Unfallversicherung für Zuschauer abzuschließen.
Der Veranstalter sichert eine Erstattung der Kosten zu, die der Gemeinde aufgrund von Schäden entstehen, die eindeutig der Rallye zuzuordnen sind.
Beschluss:
Dem Antrag wird zugestimmt. Der Veranstalter hat zu den bereits erwähnten Verpflichtungen die entstandenen Schäden an den Straßenkörpern nach der Rallye zu reparieren und die Müllentsorgung entlang der Strecke nach Ende der Rallye vorzunehmen.
TOP 4. | Teilnahme an der 6. Bündelausschreibung Strom 2026 - 2028 - OG Rohrbach |
Auf die beigefügte Ausschreibungskonzeption und die zugehörigen Anlagen 4, 5 und 6 wird verwiesen; die wesentlichen Eckpunkte sind:
Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz bietet über seine Tochtergesellschaft Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH den rheinland-pfälzischen Gemeinden, Städten, Zweckverbänden, Anstalten, Eigenbetrieben und kommunalen Unternehmen die Teilnahme an einer gebündelten Ausschreibung zur Beschaffung der Stromlieferung für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028 an (feste Vertragslaufzeit 3 Jahre). Hierzu sind ein entsprechender Auftrag bzw. entsprechende Vollmachten an die Kommunalberatung erforderlich.
Das Entgelt beträgt 150 Euro je Teilnehmer (Kommune, Eigenbetrieb, AöR, ZwV) plus einen Zuschlag für jede Abnahmestelle ab der 7. Abnahmestelle in Höhe von 12 Euro. Sollte die Bündelausschreibung noch vor dem ersten Einzelwettbewerb durch die KB gestoppt werden, werden für bis dahin erbrachte Leistungen (insbesondere die Zusammenstellung und Prüfung der Abnahmestellen) pauschal 10 Euro je Abnahmestelle in Rechnung gestellt (netto zzgl. gesetzliche Umsatzsteuer). Das gleiche gilt, wenn der Auftraggeber seinen Auftrag bis einen Tag vor der Durchführung des ersten Einzelwettbewerbs storniert.
Wie bisher können Normalstrom und Ökostrom mit unterschiedlichen Varianten bzgl. der Neuanlagenquote (siehe ausführlich in Anlage 4) gewählt werden.
| Anders als bisher werden nun drei Beschaffungsoptionen angeboten (siehe ausführlich in Anlage 5): | |
| a) | Strukturierte Beschaffung. Das ist das bisherige Beschaffungsmodell. Der Lieferpreis wird aus dem Angebotspreis und der tatsächlichen Marktentwicklung über längere Zeiträume im Vorjahr ermittelt. Dazu werden die Börsenpreise an sechs (für 2026) bzw. 12 (für 2027 und 2028) vorher festgelegten Stichtagen ermittelt. Dies dient einer weiteren Risikominimierung, um die Preisbildung nicht von nur wenigen Stichtagen in einem möglicherweise ungünstigen Marktumfeld preisbestimmend für ein ganzes Lieferjahr werden zu lassen. |
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| Der Korridor für die Mehr- und Mindermengenregelung liegt unverändert bei ± 5% (95/105). |
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| Der Lieferpreis für das ganze Kalenderjahr steht im Dezember des Vorjahres fest. |
| b) | Spotmarktmodell: Dieses wurde auf Wunsch aus den Kommunen ergänzt und gilt ausschließlich für Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Abnahmestellen). Es handelt sich um ein Mischmodell, in dem 70 % der von der Kommune prognostizierten Verbrauchsmengen am Terminmarkt nach dem Modell a) (strukturierte Beschaffung) und die Restmenge am handelstäglich am Spotmarkt zu dem für diesen Tag ermittelten Börsenpreis (plus Aufschlag für das "handling", sog. "fee") berechnet wird. Dort steht der (durchschnittliche) Lieferpreis für das Kalenderjahr also erst im Nachhinein fest. |
| c) | Bilanzkreismodell: Dieses Modell richtet sich ausschließlich an die Kommunen / Teilnehmer, die (planmäßig) zum 1.1.2026 die in der Anlage 5 angeführten Voraussetzungen für einen Kunden-Strombilanzkreis erfüllen. In diesem Modell werden die Dienstleistung "Bilanzkreismanagement" (Bilanzierung und Abrechnung) sowie die Beschaffung der sog. Residuallasten bzw. die Vermarktung bilanzieller Überschüsse zusammen "im Paket" ausgeschrieben. |
Die Beschaffung für alle Modelle erfolgt als europaweite Ausschreibung über ein Dynamisches Beschaffungssystem (§§ 22 ff VgV). Dieses hat den großen Vorteil, dass darüber zeitlich gestaffelt mehrere Einzelwettbewerbe gestartet werden können, um im Idealfall ein jeweils günstiges Marktumfeld zu "treffen". Wie bisher werden mehrere Lose nach technischen und/oder regionalen Aspekten gebildet. Zudem werden die Lose nicht wie bisher zu einem Zeitpunkt am Markt platziert, sondern in mehreren Einzelwettbewerben. Über dies alles entscheidet die Kommunalberatung gemeinsam mit switch.on nach Eingang aller Aufträge, soweit erforderlich und geboten in Abstimmung mit den betreffenden Auftraggebern unter Berücksichtigung ihrer Anregungen.
Die Kommunalberatung führt das Vergabeverfahren namens und im Auftrag der teilnehmenden Kommunen durch. Sie erteilt für die Teilnehmer den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. Für jeden einzelnen Teilnehmer kommt mit Zuschlagserteilung der ausgeschriebene Stromliefervertrag mit dem erfolgreichen Bieter des jeweiligen Loses zustande.
Die Stromlieferung wird zuzüglich Netznutzung (all-inclusive) ausgeschrieben. Die Energielieferpreise sind dagegen für jedes der beiden Lieferjahre durch die Bieter fest anzubieten. Durch die Trennung von Netznutzungsentgelten und Energielieferpreisen wird insbesondere gewährleistet, dass sich der Strompreis individuell für jede Kommune entsprechend der Benutzungsstruktur bildet.
Beim Bilanzkreismodell wird das Gesamtpaket aus der Dienstleistung "Bilanzkreismanagement" und Stromlieferung ausgeschrieben und zugeschlagen.
Beschluss: