TOP 2. Beratung und Beschlussfassung Forstwirtschaftsplan 2026
Es ist geplant 130 fm einzuschlagen, bei einem Verkauf von 115 fm.
Insgesamt wird im Forstwirtschaftsplan im Ergebnishaushalt mit:
Erträgen i.H.v. 20.282 € und
Aufwendungen i.H.v. 17.790 € geplant.
Es wird somit mit einem Überschuss i.H.v. 2.492 € gerechnet.
Für den Neu- und Ausbau von Waldwegen sind darüber hinaus Auszahlungen i.H.v. 10.000 € vorgesehen. Hierfür wird eine Zuweisung i.H.v. 7.000 € erwartet.
Die im Jahr 2026 geplanten Maßnahmen werden durch das Forstamt Birkenfeld erläutert und als Anlage zur Niederschrift beigefügt.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmt dem Forstwirtschaftsplan 2026 zu.
Die 3.000 € sollen nicht für den geplanten Wegeunterhalt in Richtung Berglangenbach verwendet werden.
TOP 3. Beratung und Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan 2026
Durch den 1. Nachtragshaushaltsplan 2026 werden die Ansätze im Ergebnishaushalt an die aktuelle Entwicklung angepasst, zumal der Haushaltsplan 2026 in Form eines Doppelhaushaltes 2025/2026 aufgestellt wurde. Das voraussichtliche Ergebnis verschlechtert sich um 15.981 €. Der kalkulierte Jahresüberschuss verringert sich von bisher 16.070 € auf 89 €.
Im Ergebnishaushaushalt ergeben sich wesentliche Haushaltsverschlechterungen bei folgenden Produkten:
| Produkt-Nr. | Konto-Nr. | Bezeichnung | Ansatz (alt) | Ansatz (neu) | Begründung |
| 5475 Kommunale ÖPNV-Anlagen | 523100 | Unterhaltung der Grundstücke, Außenanlagen | 150 € | 7.500 € | Reparatur Buswartehalle |
| 5511 Öffentliches Grün / Landschaftsbau | 523100 | Unterhaltung der Grundstücke, Außenanlagen | 150 € | 1.550 € | Instandsetzung Barfußpfad |
| 5731 Dorfgemeinschaftshaus | 523100 | Unterhaltung der Grundstücke, Außenanlagen | 500 € | 3.600 € | Errichtung Gitterzaun auf der Mauer des DGH und Erneuerung Putz DGH RZNG |
| 6110 Steuern, Allgemeine Zuweisungen, Umlagen | 544210 | Allgemeine Umlagen an Gemeindeverbände - Landkreis | 78.200 € | 84.400 € | Kreisumlage 44,3 % |
Im Ergebnishaushaushalt ergeben sich wesentliche Haushaltsverbesserungen bei folgenden Produkten:
| Produkt-Nr. | Konto-Nr. | Bezeichnung | Ansatz (alt) | Ansatz (neu) | Begründung |
| 1142 Liegenschaften | 441200 | Mieten und Pachten | 6.500 € | 15.000 € | Anpassung aufgrund der Erträge im Jahr 2025 |
| 2810 Heimat- und sonstige Kulturpflege | 414420 | Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke - öffentl. Bereich/Land | 0 € | 1.500 € | Dorfbudget |
| 6110 Steuern, Allgemeine Zuweisungen, Umlagen | 411120 | vom Land – Schlüsselzuweisung B | 550 € | 7.900 € | Schlüsselzuweisung 2026 |
Im Doppelhaushalt war eine Kreditaufnahme i.H.v 450.000 € geplant. Durch den Nachtragshaushalt ergibt sich ein neuer Kreditbedarf in Höhe von 10.530 €.
Die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit belaufen sich auf 295.205 €. Hinzu kommen Einzahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 5.255 € sowie Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit i.H.v. 6.505 €. Der Gesamtbetrag der Einzahlungen beträgt somit 306.965 € (ohne ILV).
Die Auszahlungen belaufen sich auf 255.007 €. Darüber hinaus fallen Auszahlungen aus Investitionstätigkeit i.H.v. 15.785 € sowie Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit i.H.v. 0 € (Tilgungsleistungen) an. Der Gesamtbetrag der Auszahlungen beträgt folglich 270.792 € (ohne ILV).
Aus dem Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen i.H.v. 9.245 € sowie dem negativen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit i.H.v. 10.530 € ergibt sich ein Finanzmittelfehlbetrag von 1.285 €.
Unter Berücksichtigung des negativen Saldos aus den Investitionskrediten i.H.v. 5.220 € führt der Finanzmittelfehlbetrag zu einer Verschlechterung auf dem Einheitskonto i.H.v. 6.505 €.
Unter Einbeziehung der Tilgungsleistungen ist die Ortsgemeinde Rohrbach im Haushaltsjahr 2026 nicht in der Lage, eine freie zu erwirtschaften.
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird im Übrigen auf den Vorbericht zum Nachtragshaushaltsplan verwiesen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan wie von der Verwaltung vorgelegt und aus der Anlage ersichtlich.
TOP 4. Fahrgastwartehalle Hauptstraße, Vergabe Erneuerung Dacheindeckung
Die Dacheindeckung der Fahrgastwartehalle in der Hauptstraße muss schadensbedingt erneuert werden. Hierzu wurde der Ortsgemeinde durch die ortsansässige Dachdeckerei Haupenthal ein Angebot erarbeitet. Das eingereichte, und geprüfte Angebot beläuft sich auf die Summe von 8.600,00 €. Laut Schreiben vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau vom 31.12.2024 dürfen Direktaufträge bis zu einem Auftragswert von 10.000,00 € -ohne Umsatzsteuer- ohne ein Vergabeverfahren vergeben werden. Von Seiten der Verwaltung bestehen keine Bedenken den Auftrag an die Fa. Haupenthal aus Rohrbach zu vergeben.
Beschluss:
Der Auftrag zur Erneuerung der Dacheindeckung an der Fahrgastwartehalle in der Hauptstraße in Rohrbach ist der Dachdeckerei Haupenthal Bedachungs GmbH aus Rohrbach zum Angebotspreis von 8.600,00 € zu erteilen.
TOP 5. Annahme von Spenden
Der Ortsgemeinderat hat über die Annahme folgender Geldzuwendung zu entscheiden:
Zuwendung in Höhe von 250 € vom 21.10.2025 der Kreisparkasse Birkenfeld, 55743 Idar-Oberstein zur Förderung der Jugend- und Altenhilfe, hier Seniorenfeier 2025, gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO.
Beschluss:
Gemäß § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz nimmt die Ortsgemeinde Rohrbach die vorgenannte Geldzuwendung an.
TOP 6. Vergabe Rahmenvereinbarung (Hausmeistervertrag) Bodenbelagsarbeiten Ortsgemeinde Rohrbach
Die Rahmenvereinbarung (Hausmeistervertrag) für Bodenbelagsarbeiten musste neu ausgeschrieben werden. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren und kann nach Einvernehmen beider Parteien jeweils um 1 Jahr verlängert werden bis zu einer maximalen Gesamtlaufzeit von 4 Jahren.
Die Submission fand am 17.12.2025 statt. Es wurden im Zuge einer beschränkten Ausschreibung 3 Firmen aufgefordert ein Angebot abzugeben. Fristgerecht wurden 3 Angebote eingereicht. Nach fachlicher und rechnerischer Prüfung ergibt sich folgende Reihenfolge:
| 1. Malergeschäft Schüller | Niederbrombach | 10,48 % Abgebot |
| 2. Bieter 2 | XXX | 5,00 % Aufgebot |
| 3. Bieter 3 | XXX | 20,00 % Aufgebot |
Beschluss:
Aufgrund des vorgenannten Ausschreibungsergebnisses schlägt die Verwaltung vor, den Auftrag „Rahmenvereinbarung für Bodenbelagsarbeiten“ an das Malergeschäft Schüller aus Niederbrombach erteilen.
TOP 7. Verwendung der bereitgestellten Mittel aus dem Dorfbudget 2025
Mit Einführung des neuen Förderprogramms „Das Dorfbudget – Ehrenamt fördern, Gemeinschaft stärken“ stellt das Land Rheinland-Pfalz ab dem Haushaltsjahr 2025 allen Ortsgemeinden mit bis zu 1.000 Einwohnerinnen und Einwohnern eine jährliche Pauschale in Höhe von 1.500 Euro zur Verfügung.
Die Zuwendung ist zweckgebunden und dient der Finanzierung von freiwilligen Aufgaben der Gemeinde.
Ziel des Programms ist es, das ehrenamtliche Engagement zu unterstützen, die Dorfgemeinschaft zu stärken und Projekte zu fördern, die dem örtlichen Miteinander dienen.
| Die Mittel können flexibel für freiwillige Aufgaben der Gemeinde eingesetzt werden, insbesondere: | |
| - | für Maßnahmen zur Förderung der Dorfgemeinschaft, |
| - | zur Unterstützung von örtlichen Vereinen und Gruppierungen, |
| - | zur Schaffung, Verbesserung oder Verschönerung örtlicher, öffentlicher Einrichtungen |
| - | zur Mitfinanzierung kleiner Investitionen (z. B. Spielgeräte, Sitzgelegenheiten, Pflanzaktionen, Gemeinschaftsaktionen) |
| - | zur Beschaffung von Gegenständen, die der örtlichen Gemeinschaft dienen |
| Abwicklung: | |
| - | Der Bewilligungsbescheid wurde am 27. Oktober 2025 über die Verbandsgemeindeverwaltung erteilt. |
| - | Eine Mittelanforderung ist nicht erforderlich; die Auszahlung erfolgt automatisch. |
| - | Der Verwendungsnachweis wird in vereinfachter Form geführt. Die Projekte und die Höhe der Ausgaben müssen der Verbandsgemeinde gemeldet werden. Die entsprechenden Belege müssen der Verbandsgemeinde vorgelegt werden. Nicht verausgabte Mittel müssen der Verbandsgemeinde gemeldet werden. |
| - | Da dieser Zuwendungsbescheid ohne vorherigen Antrag ergeht, kann die betreffende Ortsgemeinde auf die Teilnahme an dem Förderprogramm verzichten. |
Es gelten die Nebenbestimmungen aus dem Zuwendungsbescheid.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Mittel aus dem Dorfbudget für folgende Maßnahmen einzusetzen:
Die Mittel aus dem Jahr 2025 sollen für folgendes verwendet werden:
| - | Anschaffung einer neuen Spülmaschine für das DGH 1.000 € |
| - | Instandsetzung der Grillhütte am DGH 500 € |