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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 14/2023
Berglangenbach
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Pressemitteilung über die Sitzung des Ortsgemeinderates Berglangenbach am 01.03.2023

A. Öffentlicher Teil

1.

Einwohnerfragestunde

Herr Bach möchte über den Sachstand der Erneuerung des Spielplatzes informiert werden. Ebenso warum die Pachtvergabe für ein Wiesengrundstück hinter der Markthalle nicht öffentlich ausgeschrieben wurde. Herr Jenet wird Herrn Bach eine schriftliche Antwort zusenden. Frau Kliemas spricht im Namen des Kuchenteams ebenfalls den Spielplatz an. Das Team möchte bevor es dieses Jahr Kuchenspenden für den Bauernmarkt 2023 im Dorf sammelt einen Presseartikel über den aktuellen Sachstand der Spielplatzrenovierung in der Zeitung haben. In dem Artikel sollen die Bewohner darüber informiert werden, dass die Spenden der letzten Jahre noch vorhanden sind und warum bis jetzt noch keine Modernisierung des Spielplatzes stattfinden konnte.

2.

Beratung und Beschlussfassung Forstwirtschaftsplan

Beschluss über den Kommunalen Forsthaushalt 2023:

Es ist geplant 665 fm. einzuschlagen, bei einem Verkauf von 580 fm.

Insgesamt wird im Forstwirtschaftsplan mit:

Die im Jahr 2023 geplanten Maßnahmen werden durch das Forstamt Birkenfeld erläutert.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat stimmt dem Forstwirtschaftsplan 2023 zu.

3.

Beratung und Beschlussfassung über das Zuwendungsprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“

Herr Prölß vom Forstamt Birkenfeld informierte über ein neues Förderprogramm des Bundes zum Thema „Klimaangepasstes Waldmanagement“.

Der Bund hat das digitale Antragsverfahren für die neue Förderung „Klimaangepasstes Waldmanagement“ sehr kurzfristig zum Jahresende eröffnet und stellt Waldeigentümern für die kommenden Jahre eine jährliche Förderung von bis zu 100 Euro je ha in Aussicht.

Verbunden ist diese Förderung mit einer zusätzlichen Zertifizierung und teilweise nicht ganz unerheblichen Bewirtschaftungsauflagen (z.B. 5 % Flächenstilllegung für Betriebe ab 100 ha und Ausweisung von 5 Habitatbäumen je ha.).

Der Bund stellt im Jahre 2023 eine Summe von 200 Mio. € zur Verfügung, insgesamt bis 2026 ist eine Summe von 900 Mio. € verfügbar.

Um eine Förderung zu erhalten müssen 11 Kriterien erfüllt werden. Bei Kommunen über 100 ha Waldfläche ist ein 12. Kriterium notwendig, bei Kommunen unter 100 ha Waldfläche ist dieses 12. Kriterium optional.

Für den Fall, dass alle 12 Kriterien erfüllt sind, ist eine Förderung i.H.v. 100 € je ha möglich. Wenn lediglich 11 Kriterien erfüllt sind beträgt die Förderung 85 € je ha. Für die zusätzliche Zertifizierung sind mit Kosten von 3 € je ha zu rechnen.

Daher nachfolgend die wichtigsten Punkte, welche für den Erhalt der Fördermittel beachtet werden müssen:

8.)

5 Habitatbäume pro ha (willkürliche Verteilung macht keinen Sinn à da die Sicherheit bei der Hauung beachtet werden muss) à konstante Flächen festlegen (zusätzliche Flächen) erhöht Stilllegungsfläche à erhöht Biodiversitätsflächen

10.)

Aktuell nur noch 1 Pflanzenschutzmittel zugelassen, ob diese Zulassung verlängert wird ist offen à lediglich einige Jagdpächter nutzen noch Pflanzenschutzmittel à daher ist dies mit den Jagdpächtern zu regeln

12.)

über 100 ha ist dieses Kriterium bindend, unter 100 ha optional

Ist auch bei Kahlflächen möglich, muss mindestens eine zusammenhängende Fläche von 0,3 ha sein à 20 Jahre Bindung (Bindung entfällt, wenn keine Fördermittel mehr angerufen werden können)

Mit Blick auf die Höhe der Förderung empfiehlt das Forstamt Birkenfeld sämtlichen waldbesitzenden Gemeinden eine entsprechende Antragsstellung.

Mit Schreiben vom 14.11.2022 hat der Gemeinde- und Städtebund (GStB) Rheinland-Pfalz zu diesem Förderprogramm Stellung bezogen. Der GStB vertritt die Auffassung, dass in der Angelegenheit eine Beschlussfassung des Gemeinderates erforderlich ist. Mit der Inanspruchnahme des Förderprogramms verpflichtet sich die Gemeinde bestimmte Vorgaben bei der Waldbewirtschaftung einzuhalten und dies über einen Zeitraum von 10 oder 20 Jahren. Demgemäß sind in der Zukunft der Entscheidungsrahmen und die Gestaltungsspielräume bei der jährlichen Wirtschaftsplanung für den Gemeindewald gemäß § 29 LWaldG eingeschränkt. Bei den Gemeinden, die bereits eine FSC-Zertifizierung der Waldbewirtschaftung beschlossen haben, ist die Additionalität der Förderkriterien allerdings sehr ausgeprägt.

Die Verwaltung ist ebenfalls der Meinung, dass ein Beschluss über die Teilnahme / Nichtteilnahme am Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ gefasst werden sollte.

Viele der Informationen wurden sehr kurzfristig publiziert.

Vor dem Hintergrund, dass die Anträge nach dem Windhundverfahren (also der Reihenfolge des Antragseingangs) bewilligt werden, war es notwendig geworden, vorsorglich einen Antrag bis 30.11.2022 zu stellen, der im Laufe des Verfahrens natürlich auch jederzeit von Seiten der Ortsgemeinden widerrufen werden kann.

Die Verwaltung hat die Anträge am 29.11.2022 online gestellt, damit keine Fristen versäumt werden und eine Möglichkeit besteht eine Förderung zu erhalten. Nun hat man 4 Wochen Zeit die Anträge per Post an die Fachagentur „Nachwachsende Rohstoffe e.V.“ zustellen. Die Verwaltung hat die entsprechenden Unterlagen bereits vorbereitet; es ist nur noch die Unterschrift des Ortsbürgermeisters erforderlich.

Diese Zeit ist insbesondere wegen den Weihnachtsfeiertagen sehr kurz bemessen, um die Thematik in allen 14 Gemeinderäten zu beraten und zu beschließen. Daher wurden mit den jeweiligen Ortsbürgermeistern vereinbart, die Anträge komplett zu stellen. Auf Grund der zu erwarteten Menge von Anträgen scheint eine Bearbeitungszeit für die Bewilligung der Förderanträge von 9 - 12 Monaten nicht unrealistisch.

Herr Prölß hatte diesen Vortrag auch bereits am 14.12.2022 in der Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Baumholder gemacht.

Aussicht der Verwaltung könnte die Nichtteilnahme auch noch nach Bewilligungsbescheid gefasst werden.

Folgende Flächenzahlen könnten berücksichtigt werden (Gesamtwaldfläche):

Gemeinde

Fläche

mögliche Förderung

möglicher Ertrag

Zertifizierungs-aufwand (3 € je ha)

Berglangenbach

221,80 ha

100 € je ha

22.180,00 €

665,40 €

* Diese Angaben sind aus den Zuwendungsbedingungen entnommen, aber ohne Gewähr. Die genauen Zahlen stehen erst mit dem Zuwendungsbescheid fest.

Des Weiteren sind die möglichen Aufwendungen zum Erfüllen der Bedingungen aktuell nicht genau abschätzbar. Hier sind wir auf die fachliche Expertise des Forstamtes angewiesen.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Berglangenbach beschließt die Teilnahme am Zuwendungsprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“.

Ferner wird das Forstamt Birkenfeld gebeten die Ortsgemeinde Berglangenbach hierbei zu unterstützen und mit der fachlichen Expertise während des Zuwendungszeitraums zu beraten und zu begleiten.

4.

Straßensperrungen in den Osterferien - Hauptstraße, Ortsausgang Kreisstraße

Nach einem Vororttermin mit dem Forst, dem LBM, der KV und der VG am 23.Februar kam man zu dem Ergebnis einer Einbahnstraßenregelung des Verkehrs über unsere vorhandenen Feldwege. Aber auch eine Ampelschaltung wäre möglich. Da die Ampelschaltung die billigere Lösung ist sollte man diese Lösung befürworten.

Beschluss:

Der Rat beschließt die Forstarbeiten zur Straßensicherung an der Hauptstraße Ortsausgang an den Forstbetrieb zu übergeben.

5.

Stand: Neubaugebiet, Straße "Am Biehl", Breitbandausbau

-

Lt. Aussage von Herrn Donie (Fachbereich 3) ist der Aufstellungsbeschluss für das Neubaugebiet in Arbeit.

-

Die Straße „Am Biehl“ Nr. 27 und Nr. 29 ist ein Teilbereich zur Asphaltierung ausgeschrieben.

-

Der Breitbandausbau für den Zinkweilerhof ist in Arbeit.

Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt keine Abstimmung.

6.

Umrüstung auf LED-Straßenleuchten

Sach- und Rechtslage:

Aufgrund der gestiegenen Energiekosten ist die Umrüstung der Straßenleuchten auf LED-Beleuchtung derzeit die einzige Möglichkeit dauerhaft Stromkosten einzusparen.

Der Ortsgemeinde wurde bereits eine Wirtschaftlichkeitsberechnung mit Kosten der Umrüstung, Amortisationsdauer und Einsparung (kWh und Euro) seitens der OIE AG vorgelegt.

Eine Auftragserteilung erfolgt erst nach einer Finanzierungsabsprache mit dem FB2.

Beschluss:

Die Ortsgemeinde beschließt grundsätzlich die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Beleuchtung. Ein entsprechendes Angebot soll bei der OIE AG eingeholt werden.

7.

Umgestaltung und Erneuerung des Spielplatzes

Der Gemeinderat besorgt einen Plan des Spielplatzes bei der Verbandsgemeindeverwaltung. Außerdem soll nachgefragt, werden wann mit der Baumaßnahme begonnen wird.

Bekanntgabe eines Vororttermins mit einem Sachverständigem und Eltern aus dem Dorf zur Planung und Gestaltung des Spielplatzes. Danach erfolgt zeitnah die Bestellung der Spielgeräte.

Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt keine Abstimmung.

8.

Weitere Ausübung des Wahlrechts gem. § 27 Abs 22 UStG 2016;

hier: Mit der OIE AG abgeschlossene Ergänzungsvereinbarung zur Umsatzsteuerpflicht

Durch die Änderung des Umsatzsteuergesetzes im Jahr 2016 wurden Kommunen zu Unternehmern und damit auch grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig bei unternehmerischen Tätigkeiten. Die Gesetzesänderung trat zum 01. Januar 2017 in Kraft, der öffentlichen Hand wurde aber eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2020 eingeräumt welche auf Grund der Corona-Pandemie bis zum 31. Dezember 2022 verlängert wurde. Nun ist mit dem Jahressteuergesetz 2022 eine weitere Verlängerung bis zum 31. Dezember 2024 erfolgt.

Bevor die Pläne zur weiteren Verlängerung der Optionsmöglichkeit bekannt wurden, trat bereits die OIE AG an die Kommunen heran um bei den bestehenden Strom- bzw. Gaskonzessionsverträgen eine Ergänzungsvereinbarung abzuschließen. Dies ist entsprechend der Beschlüsse der Ortsgemeinderäte zwischenzeitlich auch erfolgt.

Vor dem Hintergrund der nun geänderten Rechtslage fragt die OIE AG an, ob seitens der Kommunen gewünscht ist wie bisher die Leistungsbeziehung umsatzsteuerfrei abzuwickeln oder ob bereits ab dem Jahr 2023 eine Abrechnung mit Umsatzsteuer erfolgen soll. Die entsprechende Erklärung muss der OIE AG bis zum 27. Januar 2023 vorliegen.

Ein Wechsel zur Besteuerung kann jedoch nicht nur für eine einzelne Leistung erfolgen. Daher müsste in diesem Fall für alle von der Kommune erbrachten Leistungen ggf. Umsatzsteuer von den Leistungsempfängern erhoben werden. Dies betrachten wir in der Regel als nachteilig, weshalb wir bereits in der Vergangenheit allen Kommunen empfohlen haben von der Übergangsregelung Gebrauch zu machen. Dies ist dann auch so von allen Räten beschlossen worden.

Auch im vorliegenden Fall wird von der Verwaltung die weitere Anwendung der Übergangsregelung empfohlen.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt, dass für die Abrechnung mit der OIE AG aus den Konzessionsverträgen weiterhin von der Übergangsregelung des § 27 Abs 22 UStG 2016 Gebrauch gemacht wird und beauftragt die Verwaltung, dies der OIE AG mitzuteilen.

9.

Vergabe einer Spende

Die Spende von 1000,00 € die in der letzten Ratssitzung angenommen wurden muss noch an den Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr weitergegeben werden.

10.

Anfragen und Mitteilungen

Informationen zur ADAC Saarland-Pfalz Rallye am 18. und 19. August 2023

(Die Gemeinde äußert hierzu keine Bedenken).

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgende Punkte beraten und beschlossen:

-

Stand Erneuerbare Energien

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Planungen Markthalle

-

Jahresvertragsarbeiten für Erd- und Straßenbauarbeiten

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Vergabe Hausmeisterverträge VG Baumholder

-

Haushaltsplanungen

-

Anschaffung eines Rasentraktors