Titel Logo
Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 14/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Sitzung des Verbandsgemeinderates Baumholder vom 24.02.2025

1.

Einwohnerfragestunde

Die Einwohneranfrage von Josef Sesterhenn, sowie die Antworten sind dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

2.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025;

a) Beratung und Beschlussfassung über die Vorschläge aus der Beteiligung der Einwohner gem. § 97 Abs. 1 GemO

b) Ermittlung bezifferter Bedarfsansätze der umlagepflichtigen Gemeinden für den Verbandsgemeindeumlagesatz

c) Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025

Zu a)

Eine Beschlussfassung über den Entwurf der Haushaltssatzung darf erst nach Ablauf der Offenlage für Einwohnerinnen und Einwohner erfolgen. Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde nach der Zuleitung an den Verbandsgemeinderat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme verfügbar gehalten.

In der öffentlichen Bekanntmachung wurde darauf hingewiesen, dass Vorschläge zum Entwurf innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab der Bekanntmachung durch die Einwohner eingereicht werden können.

Zu b)

Gemäß dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz vom 12.07.2023 („Hirschhorn“) genügt eine rein verwaltungsinterne Ermittlung und Bewertung des Finanzbedarfs der Kommunen nicht. Dem Verbandsgemeindetrat muss ein bezifferter Bedarfsansatz für jede verbandsangehörige Kommune vorliegen.

Die Verbandsgemeinde muss sowohl ihren eigenen als auch den Finanzbedarf der umlagepflichtigen Gebietskörperschaften ermitteln und zueinander ins Verhältnis setzten.

Die Ausführungen dieses Urteils („Hirschhorn“) lassen den Schluss zu, dass künftig bei der Umlagefestsetzung durch den Landkreis und durch die Verbandsgemeinde die bezifferten Bedarfsansätze der kreis- und verbandsangehörigen Kommunen zu berücksichtigen sind.

(Tischvorlage „Bezifferte Bedarfsansätze der verbandsangehörigen Kommunen“)

Zu c)

Im Ergebnishaushalt wird im Haushaltsjahr 2025 voraussichtlich ein Haushaltsausgleich erwartet.

Im Finanzhaushalt muss der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- uns Auszahlungen ausreichen, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten und den Mindestrückführungsbetrag nach § 105 Abs. 4 Satz 2 GemO zu decken.

Im Haushaltsjahr 2025 wird eine sog. freie Finanzspitze in Höhe von 59.265,00 Euro erwartet.

Der Finanzierungssaldo im Haushaltsjahr 2025 wird in Höhe von 2.918.300,00 Euro geplant. Diese Finanzierungslücke wird in Höhe von 809.200,00 Euro aus Eigenmitteln und in Höhe von 2.109.100,00 Euro durch die Aufnahme von Investitionskrediten gedeckt.

Verpflichtungsermächtigungen sind im Haushaltsjahr 2025 nicht vorgesehen.

Die Verbandsgemeindeumlage für das Jahr 2025 wird in Höhe von 32,9 % (unverändert im Vergleich zum Vorjahr) festgesetzt.

In der anschließenden Diskussion drückten alle Fraktionen ihre Zustimmung zu dem vorgelegten Plan und ihre Anerkennung für die Bemühungen von Kämmerin Jessica Schmitt, die VG-Umlage unverändert zu belassen, aus. Der Redebeitrag von Aljoscha Schmidt, CDU-Fraktion wurde auf Antrag dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

Beschluss:

b) Aufgrund der vorliegenden bezifferten Bedarfsansätze der umlagepflichtigen Kommunen sowie des ermittelten Umlagebedarfs der Verbandsgemeinde Baumholder wird die Verbandsgemeindeumlage mit 32,9 % festgesetzt.

c) Der Haushaltsplanentwurf mit Stellenplan und Anlagen (u.a. Wirtschaftspläne der Betriebszweige Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Erneuerbare Energien) sowie der Entwurf der Haushaltssatzung 2025 der Verbandsgemeinde Baumholder werden angenommen.

3.

Anschaffung eines Tanklöschfahrzeuges (TLF 3000) für die Freiwillige Feuerwehr Berschweiler

Für die Freiwillige Feuerwehr Berschweiler soll im Rahmen einer Bündelausschreibung mit den anderen Verbandsgemeinden im Landkreis und der Stadt Idar-Oberstein ein Tanklöschfahrzeug (TLF 3000) beschafft werden. Hierfür wurde durch die zentrale Vergabestelle der Verbandsgemeinde Birkenfeld eine europaweite Ausschreibung durchgeführt.

Entsprechende Mittel in Höhe von 550.000,00 € werden im Haushalt für das Jahr 2025 bereitgestellt.

Zur Submission wurde 1 Angebot fristgerecht abgegeben.

Das Ergebnis der Ausschreibung ist wie folgt dargestellt:

Nr.

Firma

geprüfte Bruttosumme

1.

Rosenbauer Deutschland GmbH

517.872,53 € €

Von der Kreisverwaltung Birkenfeld wird nach Abzug des Landeszuschusses von 78.000,00 € die Hälfte der Kosten übernommen. Es würden somit für die VG Baumholder noch Kosten in Höhe von 219.936,26 € verbleiben.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt den Auftrag für das TLF 3000 für die Freiwillige Feuerwehr Berschweiler zum Preis von 517.872,53 € der Firma Rosenbauer, vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Birkenfeld, zu erteilen. Die Auftragsvergabe erfolgt sodann zentral über die Vergabestelle der VG Birkenfeld.

4.

Resolution "Starke Kommunen möglich machen"

Die Verbandsgemeinde Baumholder sollte sich der Resolution des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) „Starke Kommunen möglich machen“ anschließen. Zusammen mit einem umfangreichen Forderungspapier richtet sich die Resolution an die Bundespolitik in der kommenden Legislaturperiode. Darin werden insbesondere die Themenbereiche Kommunalfinanzen, Zuwanderung, Sicherheit, Digitalisierung, Entbürokratisierung sowie Bildung aufgegriffen.

Bürgermeister Bernd Alsfasser bekräftigt die in der Resolution aufgegriffenen Feststellungen und Forderungen: „Auch in unserer Verbandsgemeinde und Ortsgemeinden spüren wir die Folgen zahlreicher Entscheidungen auf Bundes- und Landesebene, die ohne ausreichenden Ausgleich kommunal zu tragen sind. Die Ganztagsbetreuung im Grundschulalter, der notwendige Kraftakt Ausbau der Kindertagesbetreuung ohne hinreichende finanzielle Unterstützung, oder die Cannabis-Legalisierung sind nur wenige plakative Beispiele für Bereiche, in denen wir immer wieder hohe Lasten tragen müssen.“

Was es jetzt braucht, ist ein Kurswechsel, damit wir handlungs- und zukunftsfähig bleiben. Gerade in Zeiten immer wiederkehrender und dauerhafter Krisenereignisse sind Kommunen wie wir als Stabilitätsanker gefragt.

Beschluss:

Der Resolution wird zugestimmt.